Jörg Vogelsänger besucht die Maulbeer Apotheke in Erkner
Seit Mitte Oktober 2016 geht den deutschen Apothekern vor Ort eine Frage nicht mehr aus dem Kopf.: Wie geht es weiter? Der Europäische Gerichtshof hatte damals entschieden, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist. Der Grund: Die deutschen Regelungen erschweren europäischen Mitbewerbern den Zugang zum Markt. In der Maulbeer-Apotheke in Erkner machte sich Jörg Vogelsänger über die Situation der Apotheken in Deutschland schlau. (Christian Stauch berichtet)
Der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger betonte bei seinem Besuch, dass man die Vor-Ort-Apotheken als ein Teil der Wohlfahrtspflege und Gesundheitsversorgung betrachten muss. „Oftmals wird unter der Gesundheitspolitik ja nur Krankenhaus- und Ärztedichte verstanden. Die Apotheken sind jedoch genau so wichtig. Sie versorgen die Menschen nicht nur mit lebensnotwendigen Medikamenten, sondern leisten auch Notdienste, beraten die Menschen in vielerlei Hinsicht und tragen so zur Gesundheitsvorsorge der Menschen bei“. Er versprach, die gewonnen Erkenntnisse mit seinen Kollegen im Landtag besprechen und so zur Lösung des Problems beitragen. Besonders im Ländlichen Raum könne sich eine Ausdünnung des Apothekennetzes schnell zu einer kritischen Situation entwickeln.
Um was geht es eigentlich?
In anderen europäischen Ländern ist der Onlinehandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten – und darum geht es im Wesentlichen – bereits selbstverständlich. Die deutschen Apotheker sehen bei dieser Entwicklung das flächendeckende Versorgungssystem in Gefahr. Ihre Befürchtung: Nur die gewinnbringenden Medikamente würden von den Versand-Apotheken vertrieben. Das entzieht notwendigen Umsatz aus den Vor-Ort Apotheken, diese könnten die eigenen Kosten nicht mehr decken. Mittelfristig müssten zahlreiche Vor-Ort Apotheken schließen, die teilweise zehn und mehr Mitarbeiter beschäftigen.
Egal ob auf dem flachen Land, im Speckgürtel einer Metropole oder im Stadtzentrum. Bislang konnte der Patient sicher sein, dass sein Medikament, das er vom Arzt verschrieben bekommen hat, in jeder Apotheke zum selben Preis erhältlich war. Grund dafür: In Deutschland gibt es eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente. Diese staatliche Regulierung sollte absichern, dass die Verbraucher keine weitere Kosten für Medikamente zu entrichten haben.
Apotheken sind zur Versorgung verpflichtet!
Im Gegenzug sind die Apotheken verpflichtet, ihre Kunden zuverlässig und ohne Unterbrechung mit Medikamenten zu versorgen. Das ist wichtig, sogar lebensnotwendig bei Patienten, die dauerhaft auf Spritzen, Tabletten oder Salben angewiesen sind. Dafür gibt es Sonn- und Feiertagsdienste und ein ausgeklügeltes Großhandelssystem für Apotheken.
Der Markt soll frei zugängig sein!
Der Europäische Gerichtshof hat diese Regulierung mit einer Entscheidung im Oktober 2016 zum Kippen gebracht. Aus Sicht der Richter verstößt die Preisbindung gegen europäisches Recht, da es den Marktzugang für europäische Versandapotheken erschwert. Das Urteil sorgt nunmehr dafür, dass ausländische Versandapotheken verschreibungspflichtige Medikamente billiger auf dem deutschen Markt anbieten können als die deutschen Apotheken, für die die Preisbindung noch gilt. So die Vorstellung.
Die Sache mit der Preisbindung!
Was ist die Preisbindung? Die Apotheken erhalten die verschreibungspflichtigen Medikamente zum Großhandelspreis. Auf den Einkaufspreis werden drei Prozent aufgeschlagen. Weiterhin darf ein Preis von 8,10 Euro pro Packung aufgeschlagen werden. Die sich ergebene Differenz zum Einkaufspreis stellt den Profit der Apotheker dar. Von der Gewinnspanne müssen die Apotheker sämtliche Kosten für Mitarbeiter, Miete usw. leisten.
Der Vorteil der Preisbindung? Mit der Preisbindung hat der Gesetzgeber beabsichtigt, dass Patienten überall in Deutschland gleiche Preise für die rezeptpflichtigen Medikamente erwarten können und die Medikamente somit nicht zu teuer für Verbraucher und Krankenkassen werden. Ohne eine Preisbindung würden Menschen in den ländlichen Gebieten wesentlich mehr für ihre Medikamente zahlen müssen als jene in dicht besiedelten Gebieten.
Online-Anbieter locken mit Dumping-Preisen
Ohne die einheitliche Preisbindung stehe das System nun vor dem Aus. So die Befürchtungen der Apotheker. Ihre Beobachtung: Patient bestellen zunehmend ihre verschreibungspflichtige Medikamente bei Versandapotheken. Vor allem jene, die mit Preisnachlässen werben. Ihre Lockwerbung: Einfach Freiumschlag anfordern oder ein Adressetikett ausdrucken und das Rezept portofrei an den Online-Händler schicken. Nach deren Aussage erhalten Sie Ihr Medikament innerhalb von 48 Stunden.
Keine umfassende Versorgung
Das Problem dabei: Die Online-Händler haben gar nicht alle Medikamente im Sortiment. Die Versand-Apotheken picken sich jedoch die ertragbringenden Medikamente heraus. Die angeblichen Preisnachlässe bestünden den Vergleichstest zwischen Online und Vor-Ort häufig nicht. Die Internet-Apotheker gäben Mondpreise vor vor, der zweistellige Superrabatt sei nichts als Augenwischerei.
Mischkalkulationen auch in Apotheken
Trotz der Preisbindung leben viele Vor-Ort Apotheken bereits heute mit einer Mischkalkulation. Das heißt, dass die Apotheken an manchen rezeptpflichtigen Medikamenten Geld verdienen und andere werden als Dienstleistung in das Sortiment aufgenommen, jedoch wird an diesen kein Geld verdient. Hinzu kommen viele rezeptfreie „Mittelchen“ und Waren , die eher in eine Drogerie passen.