Brandenburg erklärt (erneut) Haushaltsnotlage für das Jahr 2024

Veröffentlicht am 05.12.2023 in Landespolitik

Das Land Brandenburg erklärt die Haushaltsnotlage für das Jahr 2024 erneut und reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 der Bundesregierung.

Unabhängig davon, ob dieses Urteil vollständig auf Brandenburg anwendbar ist, wird es den Umgang des Bundes und der Länder mit der Schuldenbremse prägen. Einige bislang juristisch umstrittene Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht jetzt geklärt worden. Hierzu gehört der Grundsatz der Jährlichkeit im Hinblick auf die Erklärung von Notlagen. Seiner Zeit hatte Brandenburg diese für zwei Jahre erklärt. In der Umsetzung des Urteils wird diese Erklärung für 2024 nun wiederholt.

Das Urteil konkretisiert darüber hinaus auch die Festlegungen zum Veranlassungs-Zusammenhang. Auch hier werden wir prüfen, ob das Brandenburg-Paket den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts hinreichend entspricht und ggf. im Rahmen eines Nachtragshaushaltes notwendige Anpassungen vornehmen.

Daniel Keller, Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion: „Es geht uns darum, alle in Brandenburg von der aktuellen Notsituation Betroffenen, sei es Familien, Kommunen oder Unternehmen wirksam unterstützen zu können. Dazu gehört auch, jedes mögliche Restrisiko auszuschließen, dass diese Unterstützung gefährden könnte. Das tun wir, indem wir die Notlage für das Jahr 2024 gesondert erklären. Wir halten an unserem Versprechen fest und lassen die Brandenburgerinnen und Brandenburger in der Krise nicht allein.“

Dr. Jan Redmann, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion: „Mit diesem Schritt sichern wir nicht nur die Unterstützung für Familien, Kommunen und Unternehmen ab, sondern übernehmen auch Verantwortung für zukünftige Generationen. Mit dem Doppelhaushalt stehen wir in Brandenburg vor einer besonderen Situation, der wir Rechnung tragen. Nach der Umsetzung des Grundsatzes der Jährlichkeit werden wir jetzt sehr genau prüfen, welche Maßnahmen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts noch zulässig sind. Wir werden keinen Zweifel daran lassen, dass wir das Urteil aus Karlsruhe sehr ernst nehmen.“

Benjamin Raschke, Fraktionsvorsitzender Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, wir wollen jedes Risiko ausschließen. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger brauchen auch 2024 dringend Entlastung. Vor allem müssen wir unsere Krankenhäuser, Schulen, Kommunen von den teuren fossilen Energien befreien.“

Juristischer Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil wichtige Fragen der Haushaltsgrundsätze angesprochen, insbesondere des Veranlassungszusammenhangs zwischen Notlage und Maßnahmen sowie der Jährlichkeit, und für höchstrichterliche Klarheit gesorgt. Anders als im Bund hat das Land für das Brandenburg-Paket den sachlichen und zeitlichen Veranlassungszusammenhang gut begründet. Es hat keine Umwidmung von Corona-Mitteln aus einem anderen Sondervermögen stattgefunden. Zudem ist eine regelmäßige Kontrolle durch den Landtag vorgesehen. Ab einem Ausgabenvolumen von 7,5 Millionen Euro muss der Haushaltsausschuss des Landtages die Mittel freigeben.

 
 

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