Das Gesetz heisst etwas sperrig „Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“. Kurz gesagt: Es soll Kinder von pflegebedürftigen Eltern von Kosten für die Pflege entlasten. Denn bisher können Kinder, wenn das Geld ihrer pflegebedürftigen Eltern und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichten, zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich sein. Außerdem soll das Gesetz die berufliche Teilhabe von Behinderten verbessern.