Schutz vor Corona: „Regierung hat keine Fehler gemacht“

Veröffentlicht am 19.10.2023 in Landespolitik

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Krisenpolitik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 und der Krankheit COVID-19 liegt vor. Das Urteil der Koalition im Brandenburger Landtag: Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Landesregierung auf der Grundlage der seinerzeitigen Erkenntnisse ihre Verantwortung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinreichend wahrgenommen hat. Zu den Details der Bewertung.

Das falsche Gremium

Der Untersuchungsausschuss war nicht das geeignete Instrument, um die Corona-Maßnahmen   angemessen zu untersuchen und für die Zukunft Schlussfolgerungen zu erzielen. Der Untersuchungszeitraum war auf die erste Phase der Pandemie beschränkt. Die Pandemie entwickelte sich dynamisch weiter; ebenso konnten im weiteren Zeitablauf immer mehr Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen im In- und Ausland gewonnen werden.

Ungeeigneter Blickwinkel

Der Untersuchungsgegenstand war auf die Landeskompetenzen beschränkt. Der Untersuchungsausschuss durfte sich nicht mit Fragen befassen, die nicht in der Verantwortung des Landes lagen. Die Sichtweise, Brandenburg habe ohne Rücksicht auf den Bund und die anderen Länder „eigene“ Wege gehen können oder sollen, ist nicht nur lebensfremd, sondern verkennt von vornherein die verfassungsrechtliche föderale Ordnung.

  • Das Infektionsschutzrecht ist bekanntlich eine Materie der Bundesgesetzgebung. Das Infektionsschutzgesetz enthält verbindliche Vorgaben für die Pandemiebekämpfung, die alle Länder in gleicher Weise herausforderte.

  • Rein fachwissenschaftliche Fragestellungen und Diskussionen sind dem Einflussbereich der Landespolitik entzogen und unterliegen nicht dem Kontrollauftrag des Landtages.

  • Für die Informationsgrundlagen weist das Bundesgesetz dem Robert-Koch-Institut eine wesentliche Stellung zu.

Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen bestätigt

Der Untersuchungsausschuss hatte gemäß dem Einsetzungsbeschluss zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig („geeignet, erforderlich und angemessen“) waren. Er ist jedoch selbst kein Rechtsprechungsorgan, sondern hat die Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen, die zu den Vorschriften der einzelnen Rechtsverordnungen in Brandenburg bzw. in den anderen Ländern ergangen ist. Diese Rechtsprechung hat die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen weitgehend bestätigt. Auf unseren Antrag hin hat der Untersuchungsausschuss den Parlamentarischen Beratungsdienst um eine entsprechende Zusammenfassung gebeten, die dies näher ausführt. Die Gerichte haben die notwendigen Einschätzungs- und Gestaltungsspielräume des Verordnungsgebers immer wieder anerkannt und – von einigen Ausnahmen abgesehen – die Entscheidungen für rechtmäßig befunden. Die grundsätzlichen Zweifel, die in den Sondervoten zum Ausdruck kommen, lassen sich jedenfalls nicht auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung stützen.

Landesregierung kam Pflichten nach

Es ist nicht ernsthaft zu bestreiten, dass im Frühjahr 2020 eine Gefahrenlage bestand, die eine Schutzpflicht des Staates auslöste. Es steht außer Zweifel, dass ein unverzügliches Handeln des Landes zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unerlässlich und rechtlich zwingend war. Dieser Schutzpflicht ist die Landesregierung nachgekommen. Sie hat mit der Einrichtung des Interministeriellen Koordinierungsstabes sehr gute Voraussetzungen geschaffen, um zeitnah alle für das Land relevanten Informationen zu erlangen, zu bewerten und Empfehlungen zur Anpassung der getroffenen Maßnahmen zu geben.

Regierung hat Verantwortung übernommen

Bei der Vorbereitung der Maßnahmen war das Land notwendigerweise in Abstimmungsprozesse auf Bund-Länder-Ebene eingebunden, weil nur auf diese Weise eine effektive Strategie zur Bekämpfung der Pandemie annähernd erreicht werden konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Landesregierung nicht mehr hätte souverän handeln können. Die Zuständigkeitsordnung des Grundgesetzes ist nicht disponibel. Die Entscheidungsverantwortung bleibt bei derjenigen Stelle, die für die Entscheidung zuständig ist und sie zu treffen hat. Die Beweisaufnahme hat vielmehr deutlich gemacht, dass sich die Landesregierung und die zuständigen Ministerien ihrer Verantwortung bewusst waren und sich ihr nicht entzogen haben.

Der Untersuchungsausschuss hat sich mit einzelnen Maßnahmen befasst, die zum Teil erheblich in Grundrechte eingegriffen haben, und auch die Auswirkungen der Maßnahmen einschließlich ihrer (unbeabsichtigten) Nebenfolgen thematisiert. Wir sind der Überzeugung, dass die Landesregierung unter hohem Handlungsdruck alles Erforderliche getan hat, um sich ein realistisches Bild von der Lage zu machen und abgewogene Entscheidungen zu treffen. Die Maßnahmen wurden der laufenden Entwicklung angepasst. Wir anerkennen zudem die wirtschaftlichen Hilfen, mit denen die Landesregierung in angemessener Weise reagiert und stabilisierend gewirkt hat.

Untersuchung erfasste nur Teil der Pandemie

Abschließende Empfehlungen waren nicht möglich, da sich die Pandemie nach dem Ende des Untersuchungszeitraums weiterentwickelt hat und die Kenntnisse über das Infektionsgeschehen und die Wirksamkeit von Maßnahmen sich erheblich erweitert haben. Die Datengrundlage konnte stetig verbessert werden. Daher sind Erkenntnisse eines Untersuchungsausschusses, der sich auf einen mehrere Jahre zurückliegenden verhältnismäßig kurzen Zeitraum aufzuklären hatte, im Wesentlichen schon längst überholt.

Kein Erfolg für Verfahren vor Verfassungsgericht

Der Untersuchungsausschuss hat den Abschlussbericht dem Landtag zur Kenntnisnahme vorgelegt. Er war am 23. September 2020 vom Landtag eingesetzt worden und sollte die Maßnahmen der Landesregierung von Beginn der Pandemie an bis zu diesem Zeitpunkt untersuchen.

Der Untersuchungsausschuss hatte bereits in seiner 17. Sitzung vom 13. Mai 2022 die letzte Beweisaufnahme durchgeführt. Die späte Vorlage des Abschlussberichts ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die AfD-Fraktion wegen der Ablehnung mehrere Beweisanträge zwei Verfahren beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingeleitet hatte. Der Abschluss dieser Verfahren war abzuwarten; sie blieben für die AfD letztlich ohne Erfolg.

Hintergund

Wir begrüßen, dass der Untersuchungsausschuss mit der Kenntnisnahme des Abschlussberichts durch den Landtag seine Arbeit nunmehr endlich beenden kann. 

Der Abschlussbericht fasst das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und enthält eine Bewertung des Untersuchungsergebnisses. Sie gibt die Sicht unserer Fraktionen wieder, wird aber auch in weiten Teilen von der Fraktion DIE LINKE geteilt.

 
 

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