Schutz vor Corona: „Regierung hat keine Fehler gemacht“

Veröffentlicht am 19.10.2023 in Landespolitik

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Krisenpolitik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 und der Krankheit COVID-19 liegt vor. Das Urteil der Koalition im Brandenburger Landtag: Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Landesregierung auf der Grundlage der seinerzeitigen Erkenntnisse ihre Verantwortung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinreichend wahrgenommen hat. Zu den Details der Bewertung.

Das falsche Gremium

Der Untersuchungsausschuss war nicht das geeignete Instrument, um die Corona-Maßnahmen   angemessen zu untersuchen und für die Zukunft Schlussfolgerungen zu erzielen. Der Untersuchungszeitraum war auf die erste Phase der Pandemie beschränkt. Die Pandemie entwickelte sich dynamisch weiter; ebenso konnten im weiteren Zeitablauf immer mehr Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen im In- und Ausland gewonnen werden.

Ungeeigneter Blickwinkel

Der Untersuchungsgegenstand war auf die Landeskompetenzen beschränkt. Der Untersuchungsausschuss durfte sich nicht mit Fragen befassen, die nicht in der Verantwortung des Landes lagen. Die Sichtweise, Brandenburg habe ohne Rücksicht auf den Bund und die anderen Länder „eigene“ Wege gehen können oder sollen, ist nicht nur lebensfremd, sondern verkennt von vornherein die verfassungsrechtliche föderale Ordnung.

  • Das Infektionsschutzrecht ist bekanntlich eine Materie der Bundesgesetzgebung. Das Infektionsschutzgesetz enthält verbindliche Vorgaben für die Pandemiebekämpfung, die alle Länder in gleicher Weise herausforderte.

  • Rein fachwissenschaftliche Fragestellungen und Diskussionen sind dem Einflussbereich der Landespolitik entzogen und unterliegen nicht dem Kontrollauftrag des Landtages.

  • Für die Informationsgrundlagen weist das Bundesgesetz dem Robert-Koch-Institut eine wesentliche Stellung zu.

Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen bestätigt

Der Untersuchungsausschuss hatte gemäß dem Einsetzungsbeschluss zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig („geeignet, erforderlich und angemessen“) waren. Er ist jedoch selbst kein Rechtsprechungsorgan, sondern hat die Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen, die zu den Vorschriften der einzelnen Rechtsverordnungen in Brandenburg bzw. in den anderen Ländern ergangen ist. Diese Rechtsprechung hat die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen weitgehend bestätigt. Auf unseren Antrag hin hat der Untersuchungsausschuss den Parlamentarischen Beratungsdienst um eine entsprechende Zusammenfassung gebeten, die dies näher ausführt. Die Gerichte haben die notwendigen Einschätzungs- und Gestaltungsspielräume des Verordnungsgebers immer wieder anerkannt und – von einigen Ausnahmen abgesehen – die Entscheidungen für rechtmäßig befunden. Die grundsätzlichen Zweifel, die in den Sondervoten zum Ausdruck kommen, lassen sich jedenfalls nicht auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung stützen.

Landesregierung kam Pflichten nach

Es ist nicht ernsthaft zu bestreiten, dass im Frühjahr 2020 eine Gefahrenlage bestand, die eine Schutzpflicht des Staates auslöste. Es steht außer Zweifel, dass ein unverzügliches Handeln des Landes zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unerlässlich und rechtlich zwingend war. Dieser Schutzpflicht ist die Landesregierung nachgekommen. Sie hat mit der Einrichtung des Interministeriellen Koordinierungsstabes sehr gute Voraussetzungen geschaffen, um zeitnah alle für das Land relevanten Informationen zu erlangen, zu bewerten und Empfehlungen zur Anpassung der getroffenen Maßnahmen zu geben.

Regierung hat Verantwortung übernommen

Bei der Vorbereitung der Maßnahmen war das Land notwendigerweise in Abstimmungsprozesse auf Bund-Länder-Ebene eingebunden, weil nur auf diese Weise eine effektive Strategie zur Bekämpfung der Pandemie annähernd erreicht werden konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Landesregierung nicht mehr hätte souverän handeln können. Die Zuständigkeitsordnung des Grundgesetzes ist nicht disponibel. Die Entscheidungsverantwortung bleibt bei derjenigen Stelle, die für die Entscheidung zuständig ist und sie zu treffen hat. Die Beweisaufnahme hat vielmehr deutlich gemacht, dass sich die Landesregierung und die zuständigen Ministerien ihrer Verantwortung bewusst waren und sich ihr nicht entzogen haben.

Der Untersuchungsausschuss hat sich mit einzelnen Maßnahmen befasst, die zum Teil erheblich in Grundrechte eingegriffen haben, und auch die Auswirkungen der Maßnahmen einschließlich ihrer (unbeabsichtigten) Nebenfolgen thematisiert. Wir sind der Überzeugung, dass die Landesregierung unter hohem Handlungsdruck alles Erforderliche getan hat, um sich ein realistisches Bild von der Lage zu machen und abgewogene Entscheidungen zu treffen. Die Maßnahmen wurden der laufenden Entwicklung angepasst. Wir anerkennen zudem die wirtschaftlichen Hilfen, mit denen die Landesregierung in angemessener Weise reagiert und stabilisierend gewirkt hat.

Untersuchung erfasste nur Teil der Pandemie

Abschließende Empfehlungen waren nicht möglich, da sich die Pandemie nach dem Ende des Untersuchungszeitraums weiterentwickelt hat und die Kenntnisse über das Infektionsgeschehen und die Wirksamkeit von Maßnahmen sich erheblich erweitert haben. Die Datengrundlage konnte stetig verbessert werden. Daher sind Erkenntnisse eines Untersuchungsausschusses, der sich auf einen mehrere Jahre zurückliegenden verhältnismäßig kurzen Zeitraum aufzuklären hatte, im Wesentlichen schon längst überholt.

Kein Erfolg für Verfahren vor Verfassungsgericht

Der Untersuchungsausschuss hat den Abschlussbericht dem Landtag zur Kenntnisnahme vorgelegt. Er war am 23. September 2020 vom Landtag eingesetzt worden und sollte die Maßnahmen der Landesregierung von Beginn der Pandemie an bis zu diesem Zeitpunkt untersuchen.

Der Untersuchungsausschuss hatte bereits in seiner 17. Sitzung vom 13. Mai 2022 die letzte Beweisaufnahme durchgeführt. Die späte Vorlage des Abschlussberichts ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die AfD-Fraktion wegen der Ablehnung mehrere Beweisanträge zwei Verfahren beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingeleitet hatte. Der Abschluss dieser Verfahren war abzuwarten; sie blieben für die AfD letztlich ohne Erfolg.

Hintergund

Wir begrüßen, dass der Untersuchungsausschuss mit der Kenntnisnahme des Abschlussberichts durch den Landtag seine Arbeit nunmehr endlich beenden kann. 

Der Abschlussbericht fasst das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und enthält eine Bewertung des Untersuchungsergebnisses. Sie gibt die Sicht unserer Fraktionen wieder, wird aber auch in weiten Teilen von der Fraktion DIE LINKE geteilt.

 
 

Für Sie vor Ort

Landtagsbüro
Alter Markt 1
14467 Potsdam
Tel.: 0331/966 1330
Fax: 0331/966 1307
E-Mail: Joerg.Vogelsaenger@spd-fraktion.brandenburg.de
Wahlkreisbüro Erkner
Für Sie geöffnet

Montag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr

Dr.-Hans-Lebach-Str. 1a
15537 Erkner
Tel.: 03342/212 446
Fax: 03342/424 19 66
E-Mail: wk@JoergVogelsaenger.de
Wahlkreisbüro Neuenhagen
Für Sie geöffnet
Dienstag    14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Freitag          9:00 - 12:00 Uhr

Ernst-Thälmann-Str. 32a
15366 Neuenhagen
Tel.: 03342/212 446
Fax: 03342/424 19 66

Bitte verabreden Sie rechtzeitig
einen Termin mit Ihrem
Landtagsabgeordneten Jörg Vogelsänger

Wo ist was los?

Alle Termine öffnen.

13.06.2026, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr Fußball Herren, Landesliga Süd Brandenburg
Bitte beachten Sie den aktuellen Anpfiff eines Spiels FV Erkner 1920 – VfB Tr …

17.06.2026, 10:00 Uhr - 19.06.2026, 18:00 Uhr Plenum des Brandenburger Landtages
Die Plenar-Tage sind vorläufig eingeplant, außerplanmäßige Sitzungen sowie Änderungen gibt der Landtag ku …

24.06.2026, 17:30 Uhr - 22:00 Uhr Kreistag „Oder-Spree“

Alle Termine

Koalitionsvertrag SPD CDU

Verantworung für Brandenburg

Nachrichten

07.06.2026 19:19 Christos Pantazis zur Reform der Pflegeversicherung
Stabilisierung der Pflegeversicherung muss solidarisch sein Ohne fairen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung bleibt die Finanzkrise der Pflege ungelöst. „Der Entwurf enthält wichtige Ansätze zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Die zentrale Antwort… Christos Pantazis zur Reform der Pflegeversicherung weiterlesen

03.05.2026 15:23 Martin Rabanus zum Tag der Pressefreiheit
Tag der Pressefreiheit: Wir schützen Journalist:innen und stärken die Medienvielfalt. Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher: Am Tag der Pressefreiheit zeichnet sich eine desolate Entwicklung für Journalist:innen weltweit ab. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb konsequenten Schutz und eine Digitalsteuer, die den Medienstandort Deutschland und Europa sichert. „Am Tag der Pressefreiheit geht es um mehr als um… Martin Rabanus zum Tag der Pressefreiheit weiterlesen

01.05.2026 15:23 Armand Zorn zum Tankrabatt
Wir entlasten schnell und spürbar Über die befristete Senkung der Energiesteuer ist es möglich, sehr schnell jene spürbar zu unterstützen, die es dringend brauchen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Mineralölkonzerne die Steuersenkung an die Verbraucher:innen weitergeben und die Preise entsprechend senken. Mit der weiteren Schärfung des Kartellrechts muss rasch der dritte Teil unseres… Armand Zorn zum Tankrabatt weiterlesen

27.04.2026 15:26 Zum Tag der Arbeit: SPD-Spitze an der Seite der Gewerkschaften
Die SPD ruft zur Teilnahme an den diesjährigen Kundgebungen des DGB zum Tag der Arbeit am 1. Mai auf. Ganz im Sinne des diesjährigen Mottos „#GEMA1NSAM – Für gute Arbeit“ kämpft die SPD an der Seite der Gewerkschaften für eine Entlastung der Beschäftigten und eine sichere Rente, für mehr Tarifbindung, einen höheren Mindestlohn und eine… Zum Tag der Arbeit: SPD-Spitze an der Seite der Gewerkschaften weiterlesen

30.03.2026 18:07 Nina Scheer zur Reaktivierung von Kohlekraftwerken
Eine verlängerte Nutzung von Kohlekraftwerken nach 2038 wäre weder notwendig noch sinnvoll Die Erneuerbaren sind die sauberste, sicherste und kostengünstigste Form der Erzeugung.  Es bedarf allerdings nun auch des entschlossenen Willens der Koalition und der federführenden Bundeswirtschaftsministerin, die gesetzlichen Hebel weiter auf eine systemische Umstellung zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu stellen. „Eine verlängerte Nutzung von… Nina Scheer zur Reaktivierung von Kohlekraftwerken weiterlesen

Ein Service von info.websozis.de