Ein Weg zu einer (großen) Koalition

Veröffentlicht am 24.03.2025 in Bundespolitik

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Achim Post und der haushaltspolitische Sprecher der SPD Bundestagsfraktion Dennis Rohde haben sich zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes in einem Brief direkt an die Mitglieder der Sozialdemokraten gewandt. Lesen Sie im Wortlaut.

Nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag am vergangenen Dienstag, hat heute auch der Bundesrat mit 2/3-Mehrheit die grundgesetzlichen Änderungen für mehr Investitionen in Sicherheit, Infrastruktur und Klima beschlossen. Dazu wurde ein erster Reformschritt der Schuldenregel umgesetzt und zusätzlich ein Sondervermögen Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro im Grundgesetz verankert.

Damit setzen wir ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie um: Wir ermöglichen Investitionen in die äußere Sicherheit und in die Zukunft unseres Landes und zwar ohne dies gegen die soziale Sicherheit in unserem Land auszuspielen. Das ist eine Weichenstellung in historischer Dimension für mehr Wohlstand, Wachstum und Sicherheit.

Die Regelungen im Einzelnen

  • Erstens, wir ermöglichen mehr Investitionen in unsere Sicherheit! Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert bereits über drei Jahre an und hat die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert.
  • Zudem lässt der Amtsantritt der neuen US-Regierung keine Verringerung der geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen erwarten. Die Zweifel an der Zukunft der US-Unterstützung für den Verteidigungskampf der Ukraine und die Unsicherheit über das amerikanische Beistandsversprechen bedeutet eine präzedenslose Änderung der sicherheitspolitischen Lage. 
  • Die Gewährleistung der inneren wie äußeren Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe und Europa sowie Deutschland mussten angesichts der Bedrohungen von Frieden und Freiheit bereits jetzt enorme Anstrengungen unternehmen, um die nationale sowie die europäische Verteidigungsfähigkeit zu stärken.

Die mit der Zeitenwende und dem Sondervermögen Bundeswehr eingeleitete Stärkung der Fähigkeiten der SPD-Bundestagsfraktion Bundeswehr muss daher nicht nur fortgeführt, sondern auch strukturell vertieft werden. Gleichermaßen geht es auch um eine Stärkung der inneren Sicherheit und damit um mehr Mittel für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste sowie den Schutz der informationstechnischen Systeme. Ebenso muss auch die finanzielle Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten einbezogen und gesichert werden.

Handlungsspielraum Verteidigung

Mit einer strukturellen Reform der Schuldenbremse im Zusammenhang mit dem Verteidigungshaushalt ermöglichen wir die Modernisierung unserer Streitkräfte und eine langfristig gesicherte Finanzierung der Verteidigungsausgaben.

Das Sondervermögen Bundeswehr war dafür ein erster Schritt. Mit der Grundgesetzänderung werden nunmehr alle Verteidigungsausgaben über ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht mehr unter die geltenden Schuldenregeln fallen.

Den Begriff der Verteidigung verstehen wir dabei breit. Auch die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten nehmen wir in dem vorgenannten Umfang von der Schuldenbremse aus.

Wir sorgen damit für einen starken und dauerhaften Aufwuchs bei der Finanzierung der Landes- und Bündnisverteidigung, ohne andere staatliche Ausgaben wie Rente oder Zukunftsinvestitionen in Konkurrenz zur Bundeswehr zu stellen. Das war eine zentrale Forderung der SPD im Wahlkampf.

Zweitens, wir mobilisieren 500 Milliarden Euro für die Modernisierung der Infrastruktur im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Bereits auf dem Parteitag 2019 hat sich die SPD im Leitantrag dafür ausgesprochen, den Investitionsstau in unserem Land zu beseitigen. Die Instandhaltung und Sanierung von Infrastrukturen ist auch eine wichtige Voraussetzung für einen attraktiveren Wirtschaftsstandort Deutschland und damit für eine Stärkung des mittelfristigen Wirtschaftswachstums. Die notwendigen Mittel dazu können jedoch kurzfristig nicht allein aus den laufenden Haushalten des Bundes, der Länder und der Kommunen finanziert werden.

Handlungsspielraum Infrastruktur

Mit dem zweiten Teil dieser Grundgesetzänderung halten wir Wort und schaffen die Voraussetzungen für die Errichtung eines kreditfinanziertes Sondervermögens Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren (Bewilligungszeitraum) aufzulegen.

100 Milliarden Euro sind davon für die Infrastruktur der Länder und Kommunen vorgesehen, weitere 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds.

Aus dem Sondervermögen sollen insbesondere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Krankenhäuser, die Energieinfrastruktur, den Klimaschutz sowie in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur getätigt werden. Ziel ist es auch, über das Sondervermögen private Investitionen in großem Umfang auszulösen.

Mit einem Zusätzlichkeitskriterium für die Investitionen stellen wir sicher, dass die Mittel aus dem Sondervermögen tatsächlich für zusätzliche Investitionen genutzt werden.

Die historische Dimension des Sondervermögens Infrastruktur soll es ermöglichen, den Investitionsstau der letzten Jahrzehnte wirksam zu begegnen. Klar ist aber auch: Die Arbeit geht nun erst richtig los:

Mit der Grundgesetzänderung haben wir dem Bund die Ermächtigung gegeben, das Sondervermögen Infrastruktur aufzusetzen. Direkt nach dem Start der neuen Legislatur wird es darum gehen, das Sondervermögen „an den Start“ zu bringen und die ersten Vorhaben zeitnah anzugehen.

Handlungsspielraum Bundesländer

Drittens, mehr finanzieller Handlungsspielraum für die Bundesländer! Mit der Grundgesetzänderung erhalten die Länder im Rahmen der Schuldenregel künftig ein dem Bund vergleichbaren Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt. Wir beheben damit einen grundlegenden Webfehler der Schuldenbremse.

Gleichzeitig bleibt für uns klar: Wir müssen die Schuldenregel über die jetzt umgesetzten Reformschritte hinaus, grundlegend reformieren, um auch langfristig das Investitionsniveau in unserem Land auf hohem Niveau zu erhalten.

Das ist gerade auch wichtig, um keine Abbruchkante nach Auslaufen des Sondervermögens zu haben.

Daher werden wir in der kommenden Legislaturperiode weitere Schritte gehen. Um das schnell umzusetzen, werden wir - wie im Sondierungspapier vereinbart - eine Expertenkommission unter Beteiligung des Bundestages und der Länder einrichten, die einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht. Auf dieser Grundlage soll die Gesetzgebung bis Ende 2025 abgeschlossen werden.

Liebe Genossinnen und Genossen, an dieser Stelle wollen wir unserem Verhandlungsführer Lars, dem Sondierungsteam und besonders den Mitarbeitenden für diesen gemeinsamen Kraftakt danken.

Keine drei Wochen nach der Wahl haben wir es geschafft, unser Land auf ein neues fiskalpolitisches Fundament zu stellen.

 
 

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