Theorie
Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer (m/w/d) sind hoch: In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilzunehmen. Die Lernmethoden sollen jeoch moderner werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden.
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Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht wird abgeschafft. Was in anderen Bereichen längst üblich: Der Fahrschüler soll sich das Wissen um Verkehrsregeln und Kfz z. B. per App selbst aneignen dürfen. Die Fahrschulen können entscheiden, ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Simulatoren werden in den Fahrschulen bereits jetzt eingesetzt und helfen, die Fahrschüler mit einem Fahrzeug und Verkehrssituationen vertraut zu machen.
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Bürokratieabbau: Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.
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Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung enthält derzeit über 1.100 Fragen. Rund ein Drittel sollen wegfallen. Eine Reduzierung auf europäische Richtlinien im Einklang und praxisnahe, verständliche Fragen ist Ziel.
Praxis
Die praktische Fahrausbildung soll künftig dem Europa-Standard entsprechen.
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Aktuell sind in Deutschland beim Pkw- und Motorrad-Führerschein 12 Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten, a 45 Minuten). Künftig wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Künftig wird nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.
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Fahrprüfung: Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll an die europäischen Mindestvorgaben (25 Minuten) angepasst werden.
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Bürokratieabbau: Die Dokumentationspflicht für Fahrschulen soll deutlich reduziert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden.
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Fahrpraxis mit Eltern: Fahrschüler dürfen künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänzt die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung.
Kosten
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich u. a. aus Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten zusammen. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, veröffentlicht werden. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten nutzen und verbrauchergerecht online aufbereiten.