Abschussprämie: Schwarzkittel geht es an den Kragen!

Veröffentlicht am 13.02.2017 in Umwelt

Nachts auf der dunklen Landstraße. Nur noch ein paar Kilometer sind es mit dem Auto nach Hause. Plötzlich tauchen Schatten im Lichtkegel auf. Ein Wildschwein, dann zwei und noch ein paar. Eine ganze Rotte hat sich entschlossen, die Straße zu überqueren. Nach der Schrecksekunde der Tritt auf die Bremse. Es hat gereicht. Die Schwarzkittel verschwinden im Dickicht. Der Hintermann im Wagen hat gut reagiert. Das Herzklopfen legt sich. „Es sind einfach zu viele. An den Straßenrändern sind überall die typischen Wühlspuren zu sehen“. Die Fahrt geht weiter...

Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat der neu gewählte Oder-Spree-Landrat Rolf Lindemann am Freitag (10. Februar 2017) mit Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger eine Vereinbarung über eine Prämie für zusätzlich erlegtes Schwarzwild unterschrieben.

Für jedes Stück Schwarzwild, das über die Meldung des Referenzjahres 2015/2016 hinaus im jeweiligen Jagdbezirk erlegt wird, können die Jagdpächter eine „Belohnung“ in Höhe von 20 Euro beantragen.

Sie soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, die hohen Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Die Abschussprämie wird zunächst für drei Jahre gewährt. In diesem Zeitrahmen wird zu prüfen sein, ob auf diesem Wege eine Steigerung der Schwarzwildstrecke zu erreichen ist.

Mit der freiwilligen Zahlung will das Land zum Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen und den Hochwasserschutzanlagen von Oder und Neiße beitragen. Trotz einer hohen Abschussquote bei den Schwarzkitteln, bleiben die Schäden seit Jahren auf konstant hohem Niveau. Auch mit Blick auf die in Teilen Osteuropas bereits nachgewiesene Afrikanische Schweinepest steigt der Handlungsdruck.

Berechnungsgrundlage für die „Übererfüllung“ der Jagdstrecke ist die Meldung je Jagdbezirk für das Jagdjahr 2015/2016. Jagdjahre beginnen beziehungsweise enden jeweils am 31. März/ 1. April. Streckenmeldungen erfassen auch tot aufgefundene beziehungsweise durch Unfälle getötete Tiere.

Gleichlautende Vereinbarungen sollen mit den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße sowie für die Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus abgeschlossen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verwaltungsjagdbezirke der Länder und des Bundes.

 
 

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