Bauordnung entschlackt

Veröffentlicht am 19.06.2026 in Landespolitik

Ob Bau-Turbo, die Reform des Baugesetzbuches im Bund oder die Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung – Es geht darum, die Bauwirtschaft anzukurbeln und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen! Der Landtag Brandenburg will deshalb eine Wachstumsoffensive in Gang setzen! Wie soll das funktionieren?

In dritter Lesung hat der Landtag Brandenburg heute die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung beschlossen. (Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung Drucksache 8/2217) . Die SPD-Fraktion begrüßt die Reform als wichtigen Schritt für schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Wohnungsbau.

"Mit der Novelle werden unter anderem die Umnutzung bestehender Gebäude erleichtert, Bauanträge ab 1. Oktober landesweit digital umgesetzt, Genehmigungsverfahren beschleunigt und weitere Bauvorhaben verfahrensfrei gestellt. Zudem werden die Vorschriften für serielles und modulares Bauen vereinfacht und überflüssige Vorgaben abgebaut“, so der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Björn Lüttmann.

„Mit der neuen Bauordnung wird Bauen in Brandenburg schneller, digitaler, einfacher und damit auch kostengünstiger. Brandenburg steht – wie ganz Deutschland – vor einer der größten wohnungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre“, Bauminister Robert Crumbach.

Wie leben die Brandenburger?

Die Mehrheit, nämlich 39 Prozent, der Haushalte in Brandenburg heute Einpersonenhaushalte sind. Knapp 37 Prozent leben in Zweipersonenhaushalten. Das bedeutet, dass Dreiviertel aller Wohnungen in Brandenburg mit maximal zwei Personen bewohnt sind. Klar, dass die Nachfrage dadurch heute höher ist, als zu Zeiten, als es mehr Großfamilien oder Mehrgenerationswohnen gab! Der Anspruch an das Wohnen hat sich nun mal gewandelt!

Besonders in den Städten Brandenburg und im Berliner Speckgürtel wird bezahlbarer Wohnraum unerreichbares Gut. Die Berliner Umland-Gemeinden haben zwischen 2018 und 2023 deutlich an Einwohnerschaft zugelegt, teilweise sogar über 10 Prozent.

Es geht um bezahlbare Wohnungen

Bei 30 Euro pro Quadratmeter wie in Erkner angesagt, wird das nichts. Junge Menschen wollen aus dem Haushalt der Eltern ausziehen. Senioren wünschen sich eine kleinere, barrierearme Wohnung. Doch die ist häufig teurer ist als die bisherige größere Wohnung. Der Umzug unterbleibt. So paradox das auch ist!

Bedarf und Nachfrage steigen

Die Menschen in Brandenburg wünschen sich heute deutlich schneller neuen, bezahlbaren Wohnraum, aber auch mehr Möglichkeiten, bestehende Gebäude besser nutzen oder umbauen zu können.

Was bringt die neue Bauordnung?

Der Kern des Reformvorschlages zur Brandenburgischen Bauordnung beschreibt folgende Ansätze:

  • Gemeinden können darüber entscheiden, ob bei Bauvorhaben, die aus ihrer Sicht planungsrechtlich zulässig sind und bei denen die Erschließung gesichert ist, ein Baugenehmigungsverfahren überhaupt durchgeführt werden muss.

  • Auf eine Genehmigungspflicht bei Nutzungsänderungen wird verzichtet, wenn dadurch bauplanungsrechtliche Belange nicht berührt werden.

  • Denkmalrechtliche Anforderungen führen nicht mehr zur Durchführung eines umfassenden Baugenehmigungsverfahrens.

  • Untergeordnete Anbauten, die der barrierefreien Erschließung des Gebäudes dienen sind verfahrensfrei.

  • Temporäre Zeltlager werden ebenso verfahrensfrei wie saisonale Verkaufsstände z. B. für den Verkauf von Erdbeeren oder Spargel und Einrichtungen zum Schutz von Pflanzenkulturen im Erwerbsgarten und Erwerbsobstbau, wie Hagelschutzsysteme .

  • Verfahrensfrei werden alle baulichen Anlagen inländischer öffentlicher Stellen auf Militärgelände. Die Baudienststellen des Bundes und der Länder unterliegen auch bei militärisch genutzten Liegenschaften den Vorschriften des öffentlichen Baurechts, da sie an das Rechtsstaatsprinzip gebunden sind. Eine weitergehende Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der unteren Bauaufsichtsbehörden, ist daher nicht erforderlich.

  • In den Genehmigungsverfahren gelten gestraffte Verfahrensfristen für die Vollständigkeitskontrolle und Antragsbearbeitung und es wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt.

  • Zur Umsetzung des „Bauturbo“ wird das Abweichungsverfahren erweitert.

  • Die elektronische Einreichung von Bauanträgen wird Pflicht. (Ausnahmeregelung bis 01.10.2026)

  • Das Mindestmaß der Raumhöhe von Aufenthaltsräumen wird von 2,40 Meter auf 2,30 Meter abgesenkt.

  • Die Pflicht, Photovoltaikanlagen auf Dächern zu errichten, entfällt.

  • Die KFZ-Stellplatzpflicht für neue Wohnungen im Rahmen kommunaler Satzungen wird dereguliert (max. 1 Stellplatz pro Wohnung; Deckelung der Ablösebeträge bei max. 60 % der Herstellungskosten)

  • Der Umbau und die Umnutzung von Bestandsgebäuden für alle Gebäudeklassen und Nutzungsarten - mit Ausnahme von Sonderbauten – wird erleichtert. Damit leisten wir unseren Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger, die Schaffung von notwendigen und bezahlbaren Wohnraum weiter voranzutreiben.

  • Wir ermöglichen die Nachverdichtung in Ballungsräumen, indem die Anforderungen für den Dachgeschossausbau und für die eingeschossige Aufstockung zu Wohnzwecken erleichtert werden.

 
 

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