Mit Datum vom 15. März teilt die Europäische Generalkommission für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung den offiziellen Abschluss eines Schutzverfahrens kulinarischer Art mit: Nach Spreewälder Gurken und Meerrettich sowie Lausitzer Leinöl ist in Brandenburg nun auch Beelitzer Spargel nach g.g.A. geschützt. Die Abkürzung steht für „geschützte geografische Angabe“. EU-Rechtsverordnungen treten 20 Tage nach der Verkündung in Kraft. Bis Anfang April haben also Produzenten, Handel und Kontrolleure Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
Damit geht ein lang gehegter Wunsch des in dieser Frage engagierten Beelitzer Spargelvereins in Erfüllung, den das Brandenburger Agrarministerium seit 2016 gegenüber der EU-Kommission zu vertreten hatte.
Zukünftig wird mit amtlichen Segen der EU das geschützt, was ohnehin Usus ist: Wo Beelitzer Spargel drauf steht, muss auch Beelitzer Spargel drin sein. Zitat: „Das für die geografische Angabe ,Beelitzer Spargel` zutreffende Territorium umfasst den Beelitzer Sander des Landkreises Potsdam-Mittelmark und Teile des Landkreises Teltow-Fläming.“
Zugleich ist das g.g.A.-Siegel aber auch eine Anerkennung für die Qualität dieses Spitzenprodukts aus Brandenburg. Denn in der Familie der g.g.A.-Produkte findet sich die Crème de la Crème des europäischen Genusses.
Beelitzer Spargel in guter Gesellschaft
Vom den Aachener Printen über den (griechischen) Feta, provenzalischen Thymian bis hin zum Parmesan gibt es in der europäischen Union fast 1600 Lebensmittel, die in der Datenbank DOOR registriert und nach Herkunftsangaben geschützt sind.
Zur Übersicht: geschützter Spargel aus Deutschland. Erntezeit je nach Wetter - April bis 24. Juni eines Jahres. Frisch gestochen schmeckt das Stangengemüse übrigens überall am besten.