Kindergarten wird schrittweise beitragsfrei: Zum 1. August 2023 wird das vorletzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung beitragsfrei, zum 1. August 2024 entfallen die Elternbeiträge für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Bereits seit 2018 ist das letzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung beitragsfrei.
Bessere Betreuung der Krippen-Kinder: In den Krippen (Geburt bis unter drei Jahre) wird der Personalschlüssel zum 1. August 2024 von 1:4,65 auf 1:4,25; zum 1. August 2025 auf 1:4 gesenkt.
Kindertagespflege attraktiver: Künftig können sich zwei bis drei Kindertagesmütter oder -väter zusammenschließen und als sogenannte Großtagespflege bis zu 15 Kinder betreuen.
Hilfen zur Erziehung: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die in familienähnlichen Betreuungsformen untergebracht sind, wird an das Bundesrecht angepasst.
Minderjährige Geflüchtete: Antragsfristen zur Gewährung von Jugendhilfeleistungen werden angepasst, für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer soll ein zentrales Register aufgebaut werden. Mit all diesen Vorhaben erfüllt das Bildungs- und Jugendministerium Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, setzt Beschlüsse des Landtags sowie ein Versprechen aus dem Kommunalgipfel (Mitte März 2023) um und kommt rechtlichen Veränderungen auf Bundesebene nach.