Brandenburg: Wie gehts weiter?

Veröffentlicht am 15.12.2017 in Landespolitik

Für alle, die sich bisher nur am Rande mit dem Thema „Entwicklung für das ganze Land Brandenburg“ beschäftigt haben: LEP heißt Landesentwicklungsplan. HR steht für Hauptstadt und Region. BB schließlich (bekannterweise) für Brandenburg. Was ist nun neu am LEP HR gegenüber dem LEP BB?

Die Länder Brandenburg und Berlin haben vor wenigen Tagen eine Fortschreibung des gemeinsamen Landesentwicklungsplans für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (also: LEP HR) vorgestellt. Die Gemeinsame Landesplanungskonferenz, darin vertreten die zuständigen Ressorts unter der Leitung der beiden Regierungschef, hat auf der Sitzung in Potsdam den von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) erarbeiteten zweiten Vorentwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gebilligt.

Um was geht es überhaupt?

Das Wachstum der Hauptstadt Berlin, des Speckgürtels Brandenburgs, die Entwicklung der stadtfernen Region machten Überlegungen zu einer Planung notwendig. Dazu kommt die Konkurrenz der angrenzenden Metropolregionen wie Stettin, Breslau, Leipzig und Hamburg. Die Dynamik soll für die ganze Hauptstadtregion (HR) genutzt und damit auch die Entwicklung im ländlichen Raum gestärkt werden.

Der Siedlungsstern aus dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP BB) soll entlang der von Berlin ausgehenden Schienenverkehrsverbindungen erhalten bleiben und im Sinne einer bedarfsgerechten, verkehrs- und CO2-reduzierenden Siedlungsentwicklung maßvoll erweitert werden.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören

  • Zwei neue Siedlungsachsen (nach Wandlitz und Werneuchen)

  • Die bestehende Achse wird über Hennigsdorf hinaus nach Oberkrämer verlängert.

  • Das Netz der Mittelzentren wird um die Städte Angermünde, Luckau, Blankenfelde-Mahlow und Hoppegarten (in Funktionsteilung mit Neuenhagen bei Berlin) ergänzt.

  • Für alle Gemeinden zusätzlich zur Innenentwicklung gilt eine Verdoppelung der Eigenentwicklung 1,0 ha/1000 Einwohner (EW) im LEP HR. Bisher 0,5 ha (5.000 qm) neue Wohnungsbauflächen/1000 EW im LEP B-B auf

  • In Grundfunktionalen Schwerpunkten dazu nochmals zusätzlich 2 ha/1000 EW des Ortsteiles

  • für alle Gemeinden wird Nahversorgung auch im großflächigen Einzelhandelsformat über 800 qm hinaus bis zu 1.500 qm ermöglicht (bei 75% Nahversorgungssortiment)

  • in Grundfunktionalen Schwerpunkten nochmals zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für großflächigen Einzelhandel bis 1000qm (alle Sortimente)

Fragen und Antworten

Wozu braucht man einen LEP?

Die Entwicklung in Berlin und Brandenburg wird von unterschiedlichen Interessen getrieben. Dabei entstehen Konflikte, die gelöst werden müssen. Der LEP HR löst die Zielkonflikte aus der Perspektive des gesamten Landes, der gesamten Hauptstadtregion. Er muss einen Ausgleich finden zwischen den unterschiedlichen berechtigten Interessen.

Was sind solche Zielkonflikte?

  • Neue Flächen für Wohnen und Gewerbe ausweisen oder Natur und Landschaft, vor allem landwirtschaftliche Flächen komplett erhalten?

  • Große Einkaufszentren außerhalb der Städte zulassen oder Innenstädte mit kleinen Läden und Geschäften stärken?

  • Wachstum und Schrumpfung nur erdulden oder mit einem Gesamtkonzept steuern?

Zur Lösung braucht man eine strategische Planung, die über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinausgeht. Der Landesentwicklungsplan steuert, in dem er strategische „lange Linien“ für die Entwicklung Berlins und des ganzen Landes Brandenburgs festlegt. Er greift ordnend nur dann ein, wenn es das Wohl des Ganzen erfordert.

Warum heißt der LEP „Hauptstadtregion“?

Die Hauptstadtregion (HR) ist das gesamte Land Brandenburg und Berlin. Die von der Staatskanzlei in Auftrag gegebene Untersuchung hat gezeigt, dass wir für Brandenburg noch viel mehr Werbung machen müssen, um wahrgenommen zu werden. Der Name „Hauptstadtregion“ ist dafür eine gute Möglichkeit. In Deutschland gibt es 11 Metropolregionen. Aber nur eine ist gleichzeitig die Hauptstadtregion und das sind wir, zusammen mit Berlin. Berlin ist auf der ganzen Welt bekannt und wir sollten selbstbewusst die Chance nutzen, diese Bekanntheit auf Brandenburg auszudehnen.

Das ist ein Signal an die Wirtschaft, an Investoren, an die Menschen in anderen Regionen. Hier ist Brandenburg – als selbstbewusster Teil der Hauptstadtregion. Hier lebt und arbeitet es sich gut. Gegenüber Berlin hat das doch schon geklappt. Hier ziehen mehr Berliner nach Brandenburg als umgekehrt. Warum sollte das nicht auch in Bezug auf andere Regionen gehen?

Warum können die Kommunen nicht selbst entscheiden, wo gebaut werden soll?

Berlin und Brandenburg, und auch die Regionen in Brandenburg entwickeln sich nicht mit der gleichen Geschwindigkeit. Wir haben eine boomende Metropole in der Mitte und wir haben die Chance, von dem Boom zu profitieren. Außerdem können wir von den Verbindungen zu benachbarten Metropolen (z. B. Hamburg, Stettin, Dresden, Leipzig) profitieren. Deshalb wird der neue Plan mehr Entwicklungsspielraum erhalten.

Wir wollen aber keinen ungesteuerten Siedlungsbrei als Speckgürtel, sondern wir wollen Siedlungsangebote, die auch in der Zukunft die Wohnqualität in unseren Gemeinden erhalten oder verbessern. Damit die Menschen sagen können: Hier wohne ich gern, hier bin ich Zuhause. Dazu gehört dann auch, Wald und Wiesen für die Naherholung zu erhalten und nicht sehenden Auges weiteren Autoverkehr zu erzeugen, weil das schöne neue Wohngebiet im Grünen keinen Bahnanschluss hat.

Aus Sicht der Kommunen ist dieser Wunsch, selbst zu entscheiden, verständlich. Allerdings: Gemeinden können nur für ihr jeweiliges Gemeindegebiet planen. Dabei haben sie naturgemäß die Auswirkungen ihrer Planungsabsichten auf benachbarte Gemeinden häufig nicht im Blick. Dieser Blick aufs ganze Land ist im Interesse der Gesamtentwicklung aller Landesteile aber unverzichtbar. Der LEP HR gibt klare Regeln aus übergeordneter (Landes)Sicht vor, damit das Ganze mehr bleibt als die Summe seiner Einzelteile.

Verhindert der LEP, dass die Kinder bzw. Enkel bei den Eltern/den Großeltern bauen können?

Nein. Jede Gemeinde hat ausreichend Potenzial für die eigene Entwicklung.
 

Wird Brandenburg durch den Berliner Siedlungsstern benachteiligt, weil sich die Kommunen in den Zwischenräumen nicht entwickeln können?

Der Siedlungsstern ist historisch gewachsen, auch dank verantwortungsvoller Planung unserer Vorfahren. Dass er sich im Gegensatz zu anderen Metropolen erhalten hat, ist ein Geschenk der wechselvollen deutschen Geschichte. Er nützt allen Menschen in Berlin und Brandenburg, indem er

  • Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete und Schienenverkehr sinnvoll zusammen bringt

  • Autoverkehr reduziert

  • Das Metropolenwachstum über seine verlängerte Achsen tief nach Brandenburg trägt

  • Auch unseren Kindern und Enkeln die Luft zum Atmen sichert und die Folgen des Klimawandels mildert

  • Naturnahe Erholung für alle sichert

Auch in den Achsenzwischenräumen können sich Kommunen entwickeln. Im Sinne des Ganzen und wegen ihrer besonderen Lage im Grünen allerdings nicht unbegrenzt, sondern im Rahmen der festgelegten Eigenentwicklung.

Warum wird die Entwicklung auf die Städte an den Schienenverbindungen ausgerichtet?

Die Städte und Dörfer im Land Brandenburg sind verschieden und haben unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die gegenläufige demografische Entwicklung in Brandenburg und die finanziellen Möglichkeiten von Land und Kommunen müssen berücksichtigt werden. Deshalb hat es sich bewährt, dass z.B. Bildungs-, Kultur-, Einkaufs- und Gesundheitseinrichtungen in den Zentralen Orten gebündelt werden. Auch dort können diese Einrichtungen nur erhalten werden, wenn die Bevölkerungszahl stabil bleibt. Mit Blick auf eine umweltgerechte und effiziente Mobilität ist es auch wichtig, dass in Orten mit leistungsfähigen Schienenanbindungen mehr Entwicklung stattfinden soll, als in anderen Orten.

Die Konzentration der Entwicklung auf die Zentralen Orte stabilisiert gleichzeitig den gesamten ländlichen Raum. Nur damit kann langfristig ein flächendeckendes Netz von wichtigen Versorgungsfunktionen in diesen Ankerstädten gesichert werden.

Der Freiraumverbund behindert den ländlichen Raum.

Selbst ein Flächenland wie Brandenburg hat nicht unbegrenzt Freiraum. In Zeiten hohen Flächenverbrauchs sind Freiräume so etwas wie das Tafelsilber eines Landes und das verscherbelt man besser nicht. Im Freiraumverbund werden landesweit hochwertige Freiräume zusammengeschlossen und vor Bebauung geschützt. Insofern ist der Freiraumverbund „Grüne Infrastruktur“ für die Entwicklung der Hauptstadtregion. So wird der Naturhaushalt stabilisiert, erhalten wir die Artenvielfalt in Flora und Fauna und wirken den Folgen des Klimawandels entgegen.

All das zeigt schon, wie wichtig der Freiraumverbund auch für die Entwicklung im ländlichen Raum ist, denn er schützt doch gerade auch Landwirtschaftsflächen vor der Bebauung. Außerdem sichert er den Erhalt der unverwechselbaren brandenburgischen Landschaften, die von den Brandenburgern, Berlinern und den vielen Touristen geschätzt werden.

Keine Regel ohne Ausnahmen, denn der LEP HR orientiert sich am wahren Leben: Planungen von Kommunen wurden bei der Ausgestaltung des Verbundes berücksichtigt. Für die Wohnsiedlungsentwicklung der Gemeinden gibt es Ausnahmeregelungen, so dass der Freiraumverbund diese nicht behindert.

Warum wird die landwirtschaftliche Nutzung nicht durch Festlegungen im LEP gesichert?

Der LEP regelt Raumnutzungen großräumig. Dabei gibt er allen nachfolgenden Planungsebenen vor, ein besonderes Gewicht auf den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen zu legen. Für konkretere Festlegungen zur Landwirtschaft ist die Regionalplanung im Maßstab 1:100.000 besser geeignet, weil dabei regionale Besonderheiten z.B. bezüglich der Bodengüte und klimatischer Aspekte besser berücksichtigt werden können.

Was tut der LEP HR für die Entwicklung im ländlichen Raum?

Die emotionale Bedeutung des ländlichen Raumes als Heimat für weite Teile der Bevölkerung und seine Entwicklung als wichtiger Lebens- und Wirtschaftsraum thematisiert der LEP an zahlreichen Stellen.

  • Viele konkrete Regelungen des LEP bieten Anreiz für die Eigenentwicklung aller Gemeinden und damit der Stärkung des ländlichen Raumes:

  • Unbegrenzte Innenentwicklung, die mit Wohnen im Zentrum auch die Dörfer und ländlichen Städte stärkt

  • verdoppelte Eigenentwicklung gegenüber LEP B-B (1 ha / 1000 EW)

  • Nichtanrechnung seit 2009 noch nicht umgesetzte Bauleitpläne auf die Eigenentwicklung

  • neue Wachstumsreserve für Wohnungsbau (2 ha / 1000 EW) und zusätzlicher Einzelhandel in den Grundfunktionalen Schwerpunkten

  • mehr Mittelzentren für die Daseinsvorsorge und Verkehrsanbindung

  • keine Begrenzung der gewerblichen Entwicklung


 

Die Praxis des LEP B-B hat gezeigt, dass bereits 90 % der kommunalen Bauleitplanung mit der übergeordneten Landesplanung konform waren. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Quote mit dem LEP HR noch einmal erhöhen dürfte.

Behindert der LEP die Ausweisung von Gewerbegebieten im ländlichen Raum?

Das trifft nicht zu. Die Gewerbeentwicklung wird vom LEP nicht eingeschränkt. Gewerbeflächen können in allen Gemeinden ausgewiesen werden. Der LEP gibt lediglich vor, dass die Kommunen prüfen sollen, ob sich das geplante Gewerbe mit vorhandenen Wohnnutzungen verträgt. Es geht also auch hier darum, unterschiedliche Interessen und mögliche Zielkonflikte im Auge zu behalten.


Warum weist der LEP keine Grundzentren aus?

Grundzentren sind Zentrale Orte. Zentrale Orte übernehmen für sie umgebende Gemeinden Aufgaben der Daseinsvorsorge. Das war bei den ehemals als Grundzentren ausgewiesenen Orten auch der Fall. Nach der Gemeindegebietsreform 2003 ist dies jedoch anders, weil die früheren Grundzentren ihre damaligen kleineren Nachbargemeinden eingemeindeten. Die (größten) Gemeinden nehmen jetzt die Daseinsvorsorge für das gesamte Gemeindegebiet wahr. Damit war die Grundlage für die Festlegung von Grundzentren entfallen.

Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass es auch innerhalb der teilweise sehr großen neuen Gemeindestrukturen nach 2003 das Bedürfnis gibt, „Grundfunktionale Schwerpunkte“ als Bündelungsstandorte für Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge raumordnerisch festzulegen. Diese Planung soll vor Ort und im Gegenstromverfahren mit den Gemeinden die Regionalplanung übernehmen.

Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden wird dem gegenüber nicht von der Raumordnung festgelegt, sondern im Finanzausgleichsgesetz geregelt.

 
 

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