Corona Brandenburg: G2-Regel kommt

Veröffentlicht am 09.11.2021 in Gesundheit

Das Brandenburger Kabinett hat heute Eckpunkte für eine neue Corona-Verordnung erörtert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage sollen die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus ausgeweitet werden. Entscheidend ist der Schutz der vulnerablen (verwundbaren) Gruppen. Der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger begrüßt die Entscheidung:  "Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet nicht nur sich, sondern viele unschuldige Menschen und in besonderem Maße unsere Kinder! Die 2G Regel ist notwendig und richtig".

Die Brandenburger Sieben-Tage-Inzidenz hat sich innerhalb von nur einer Woche auf heute 245,0 annähernd verdoppelt. Damit hat Brandenburg im Vergleich der Bundesländer mittlerweile die fünfthöchste Inzidenz – Tendenz weiter steigend. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen lag in der vergangenen Woche im Landesdurchschnitt bei 736 pro 100.000. Mussten vor einer Woche in Brandenburg 194 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden (davon 40 in intensivmedizinischer Behandlung), sind es heute 309 (davon 53 in intensivmedizinischer Behandlung). Dabei ist die Impfquote erschreckend gering:Impfquote: In Brandenburg sind gerade einmal 61,0 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft.

In den Alten- und Pflegeheimen sind bereits tägliche Tests angeordnet. Brandenburg unterstützt die Ausweitung der Tests auch auf Geimpfte oder Genesene (2G). Um den Präsenzunterricht zu sichern, sollen sich Schülerinnen und Schüler häufiger pro Woche testen. An Grundschulen wird zudem die Maskenpflicht wiedereingeführt. Die sogenannte 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) soll in vielen Bereichen wie Gastronomie, Beherbergung, Kultur, Diskotheken, Clubs und Festivals eingeführt werden.

Über den Zeitpunkt der Einführung der 2G-Regel wird am Donnerstag entschieden. Im Öffentlichen Personennahverkehr sollen FFP2-Masken getragen werden. Die neue Corona-Verordnung soll an diesem Donnerstag (11. November) in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen werden und ab Montag, den 15. November, für drei Wochen gelten.

Die Eckpunkte Verordnung

Anordnung von 2G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) in folgenden Bereichen. Dies gilt auch für die jeweiligen Beschäftigten. (Zeitpunkt der Einführung wird Donnerstag entschieden):

- Gastronomie
- Beherbergung
- Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge
- Kultur (Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos)
- Schwimmbäder
- Diskotheken, Clubs, Festivals.

Beibehaltung bzw. Anordnung von 3G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) in folgenden Bereichen:

- Körpernahe Dienstleistungen
- Sport und Fitnesseinrichtungen
- Innen-Spielplätze

Maskenpflicht in Schulen auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (aktuell müssen nur alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 eine medizinische Maske im Unterricht tragen)

Erhöhung der Testfrequenz in Schulen: verpflichtend dreimal pro Woche Antigen-Schnelltest (aktuell müssen sich Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen pro Woche testen). Als Nachweis ist weiterhin auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) zulässig)

Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 z. B. im Öffentlichen Personennahverkehr

Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht-immunisierte Beschäftigte, die während ihrer Arbeit direkten Kontakt zu anderen Personen haben (Wichtig: 3G-Regel am Arbeitsplatz soll aber erst in der Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden, wenn das nach geltendem Bundesrecht erlassen werden kann)

Personenobergrenze für den Besuch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: höchstens zwei Personen täglich – gilt nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen (aktuell gibt es keine Personenobergrenze für Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen)

Tests auch für immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens als Soll-Vorschrift (Testfrequenz: zweimal pro Woche, Antigen-Schnelltest genügt) sowie für immunisierte Besucherinnen und Besucher (Testfrequenz: vor jedem Besuch, Antigen-Schnelltest genügt)

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ich hoffe, dass diese Schritte helfen werden, die Pandemie abzubremsen. Es sind aber weitere Schritte notwendig: Die kostenlosen Antigen-Tests sollten über den Bund wiedereingeführt werden. Wir brauchen wieder mehr Impfangebote in der Fläche. Deshalb sollten auch Medizinische Versorgungszentren Impfangebote machen. Gespräche wurden dazu bereits geführt. Wir brauchen dringend Tempo beim Boostern, bei der 3. Impfung ab 60 Jahren.  Wenn es bürokratische Hemmnisse beim Impfen gibt, dann sage ich: Weg damit, wenn nicht unbedingt notwendig. In den Kreisen und kreisfreien Städten brauchen wir noch mehr niedrigschwellige Angebote. Dazu habe ich für Donnerstag die Landräte und Oberbürgermeister zu einer Telefonkonferenz eingeladen.“

Hintergrund: Beurteilung der Corona-Lage

Maßstab für die angeordneten Schutzmaßnahmen in der Brandenburger Corona-Verordnung sind folgende Indikatoren:

  1. Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz),
  2. Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Sieben-Tage-Inzidenz),
  3. Anzahl der verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und deren Auslastung,
  4. Anzahl der gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpften Personen (Impfquote).
 
 

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