Corona: Wir brechen die Welle, jetzt!

Veröffentlicht am 29.10.2020 in Gesundheit

Für einen Monat wird die Republik im November 2020 auf Sparflamme leben. Auf Beschluss der Bundesregierung und der Länder. „Wir brechen die Welle, jetzt“, fordert Vizekanzler Olaf Scholz die Bürger auf. "Wir müssen hart gegensteuern".

Überall in Europa melden die Behörden jetzt überbordende Neuinfektionen an COVID-19. Es war fast zu erwarten – der zweite Lockdown zu deutsch Ausgangssperre ist da.

Die Brandenburger Sozialdemokraten haben ihren geplanten Landesparteitag am 7. November 2020 inzwischen abgesagt. „Eine politische Partei muss sich mit dem gleichen Maß messen lassen, das sie an Familien, Betriebe, Vereine und Institutionen anlegt“, erklärte ihr Vorsitzender und Ministerpräsident Dietmar Woidke. „Um den Gesundheitsschutz zu sichern, um uns rechtlich korrekt zu verhalten und um politisch kein falsches Signal auszusenden“. Stattdessen werden die Delegierten zu einer Videokonferenz eingeladen. 

Wir sind keine Insel und Juristen können das Virus nicht besiegen. Dem Virus Sars-CoV-2 ist es dabei vollkommen gleichgültig, mit welchen Argumentationen und Spitzfindigkeiten die erneuten Einschränkungen auf dem Klageweg rückgängig gemacht werden sollen. Natürlich sind Bundestag und die 16 Paerlamente der Bundesländer die gesetzgebenden Institutionen und oberstes Entscheidungsgremien. Das muss auch so bleiben! (Die Aussprache im Brandenburger Landtag am Freitag 30. Oktober 2020 über den Beschluss der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin zur "Bekämpfung der SARS-CoV2-Pandemie" war ein Anfang.)

Eines muss jedoch klar sein. Die Gesundheit aller muss Vorrang vor der (angeblichen) Freiheit des einzelnen haben. Ein kleiner Hinweis: Auch Krankenschwestern, Pfleger, Rettungsfahrer und Mediziner haben Angst sich zu infizieren. Und wie jeder andere Bundesbürger haben auch sie auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit – also auf ihre Gesundheit. Auf der anderen Seite sollen sie Menschen heilen und pflegen, die sich aus Dummheit, Ignoranz oder wider besseres Wissen infiziert haben…

Die Wissenschaft habe ständig neue Regeln erfunden und könne sich nicht entscheiden, heißt es häufig. Ja, Christian Dorsten und seine Kollegen auf der ganzen Welt haben seit dem Ausbruch im Frühjahr 2020 ihre Erkenntnisse mehrfach korrigiert. Denn anfängliche Annahmen über Covid-19 haben sich als falsch erwiesen. Das nennt man Lernkurve! Doch es gibt allgemeingültige Lehren über die Corona-Pandemie. Der gegenwärtige Erkenntnisstand: Sars-CoV-2 jeden treffen kann und trotzt auch einem Sommer. Für den Hausgebrauch: Masken schützen. Solange es noch keinen Impfstoff oder ein wirksames Medikament gibt!

Versuchen wir also, COVID19 gemeinsam zu begegnen, die zweite Welle der unheimlichen Seuche zu brechen. Damit wir (vielleicht) Weihnachten friedlich und freier feiern können. Lesen Sie die Einschränkungen im November und halten sich bitte daran. Und die neueste Corona Warn App aufs Smartphone laden! (gu)

Einschränkungen bei Reisen

Angela Merkel und die Ministerpräsidenten bitten alle Bürger dringend, auf Urlaub und Reisen zu verzichten. Kommerzielle Übernachtungsmöglichkeiten – also Hotels und Pensionen - soll es nur noch für unabdingliche Dienstreisen oder andere Verpflichtungen geben.

Entschädigungen

Von Schließungen betroffene Unternehmen und Selbständige sollen entschädigt werden. Kleinere Betriebe können bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent.

Freizeit und Gastronomie

Bars, Clubs, Kneipen und Restaurants müssen bis Ende November schließen. Restaurants dürfen aber Essen ausliefern oder abholen lassen. Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen wie Kinos, Theater, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen - ebenso wie Spielhallen und Bordelle. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gottesdienste und Demonstrationen

Bei Gottesdiensten ist auf die Hygieneauflagen zu achten. Das "hohe Gut" der Religionsfreiheit habe Vorrang. Ähnliches gilt für Demonstrationen, die ebenfalls einen hohen rechtlichen Schutz genießen. Es gelten die Abstandsregeln und Maskenpflicht.

Handel und Dienstleistungen

Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet. Die Auflagen: In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege, beispielsweise Kosmetiksalons, werden geschlossen. Friseure dürfen jedoch öffnen. Weiter erlaubt: medizinisch notwendige Dienstleistungen und Behandlungen, etwa Physiotherapie.

Heimarbeit – Home Office

Institutionen und Unternehmen sind aufgefordert, ihre Mitarbeiter in (wieder) Heimarbeit zu schicken. Die Ämter für Arbeitsschutz sowie die Unfallversicherungen sollen Firmen beraten, aber auch kontrollieren.

Kontakte - allgemein

Feiern sollen ausfallen. Die Bürger sind aufgefordert, private Kontakte auf "ein absolut nötiges Minimum" zu reduzieren. Daheim und im öffentlichen Raum dürfen sich nur Mitglieder zweier Haushalte, maximal aber zehn Personen treffen.

Schulen und Kinderbetreuung

Schulen und Kitas sind von den Schließungen ausgenommen. Damit sollen Ausbildung gesichert und Familien nicht erneut belastet werden. Die Länder entscheiden selbst über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Sport und Fitness

Schwimmbäder und Fitnessstudios schließen. Sport der Amateure ist nur allein (Jogging) oder mit den Mitgliedern insgesamt zweier Hausstände (Tennis?) erlaubt. Die Profis (Bundesliga) dürfen, allerdings ohne Zuschauer in den Stadien oder Sportanlagen (Wieso eigentlich? die Ball-Artisten dienen doch der Unterhaltung?).

 
 

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