Mit der Übergabe des immissionsrechtlichen Genehmigungsbescheids durch Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger an Boryszew-Geschäftsführer Lutz Suhrbier sind die Weichen für eine Fortsetzung der Produktion des uckermärkischen Zulieferers von Autoteilen gestellt.
Ein Großbrand, hatte im April 2015 den alten Produktionsstandort komplett zerstört. Durch den Bescheid wird die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 Kubikmetern oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren (Kunststoffgalvanikanlage) erteilt. Die Firma stellt aus Kunstoffen verchromte Einzelteile wie Türgriffe, Zierleisten und Typenschilder für bekannte deutsche Autounternehmen her.
„Trotz der Größe und der Komplexität des Antragsumfangs gelang es, für die Anlage innerhalb von zwölf Monaten die Vollgenehmigung zu erteilen. Grundlage für den Erfolg war und ist die beispielhafte deutsch-polnische Zusammenarbeit“, betont Vogelsänger: „Nach dem Brand hat die Landesregierung alles unternommen, um möglichst schnell die Produktion wieder in Gang zu bringen.“
In den Bau der modernen Kunststoff-Galvanikanlage mit Abwasserbehandlung und Chemikalienlager sowie Bereichen für Spritzguss-Maschinen, Montage und Lagerung von Roh- und Fertigwaren werden über 21 Millionen Euro investiert. Etwa ein Fünftel der Investitionskosten steuert das Land bei.
Ein Problem war auch die Lage der alten Produktionsstätte. Der Stadt sowie dem Unternehmens gelangen es, einen alternativen Standort zu finden. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Umwelt – Außenstelle Frankfurt (Oder) - hat stets sehr schnell reagiert.
Zielstellung war es, möglichst schnell den Baubeginn zu realisieren, um ein Signal auch für die vielen Arbeitnehmer aus der Region zu senden. Der gesamte Betrieb unterliegt der Industrieemissionsrichtlinie und hat damit höchste Immissionsschutzanforderungen zu erfüllen. Es handelt sich außerdem um einen Betriebsbereich gemäß Störfallverordnung.