Höhere Einkommen bei Sozialwohnungen

Veröffentlicht am 31.01.2019 in Landespolitik

Der Landtag Brandenburg hat in seiner Januar-Tagung in erster Lesung den Entwurf für ein neues Brandenburger Wohnraumförderungsgesetz debattiert. Auf Vorschlag von Bauministerin Kathrin Schneider soll es weitere Verbesserungen und Förderungen in diesem Bereich geben.

Für Menschen mit niedrigem Einkommen, für Studierende, für Auszubildende, für Menschen mit Behinderungen, für Seniorinnen und Senioren soll es leichter werden, in mietpreisgebundene Wohnungen zu ziehen. Notwendig ist dafür ein so genannter Wohnberechtigungsschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten (Beispiel Neuenhagen bei Berlin).

Gemeinschaftliche Wohnformen werden im Gesetzentwurf gestärkt. Bisher war die Wohnraumförderung in unserem Bundesland nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geregelt. Das Landesgesetz soll die Möglichkeiten flexibler gestalten.

Jetzt werden die Einkommensgrenzen angehoben und künftig automatisch an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Es sollen die Einkommensgrenzen für einen Singlehaushalt, sowie der Kinderzuschlag dabei stärker erhöht werden.

Die Einkommensgrenzen sollen wie folgt steigen:

• 1 Personen-Haushalt bisher: 12.000 € künftig: 15.000 € = 130 %

• 2 Personen-Haushalt bisher: 18.000 € künftig: 22.000 € = 122 %

• Weitere Person bisher: 4.100 € künftig: 4.900 € = 120 %

• Kinderzuschlag bisher: 500 € künftig: 2.000 € = 400 %

Quelle: ©2019 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Bezahlbares Wohnen auch in unserer Region

Am 18.Januar 2019 hat Bauministerin Kathrin Schneider mit Bürgermeister Ralf Steinbrück in Schöneiche bei Berlin acht Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung übergeben. Die Förderung des Bauministeriums betrug 621.000 Euro. Das ist gut angelegtes Geld. Zum 1. Februar 2019 werden die Wohnungen in Schöneiche bei Berlin vermietet.

Was benötigen Sie, um in eine geförderte Wohnung zu ziehen?

Der Wohnberechtigungsschein dient als Voraussetzung für eine in Deutschland mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Er wird auf Antrag an Wohnungssuchende erteilt, deren Gesamteinkommen eine Einkommensgrenze, die sich nach der Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder bestimmt, nicht übersteigt. Den Schein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde!

Der Wohnberechtigungsschein ist dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages zu übergeben.

Der erteilte Wohnberechtigungsschein gilt im Land Brandenburg ab Ausstellungsdatum 1 Jahr.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Einkommensnachweise des Antragstellers und ggf. der mitziehenden Personen (z.B. Lohn, Rente, ALG, Grundsicherung, Unterhalt usw.)

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

 
 

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