
Mehr Waldbrände und neue Anforderungen beim Löschen und dem Katastrophenschutz überhaupt. Überkommene Bestimmungen verhindern den Einsatz von Werksfeuerwehren in „ortsfremden Revieren“. Nicht zu vergessen: Den Freiwilligen Feuerwehren geht der Nachwuchs aus. Änderungen sind also angesagt. Der Landtag in Potsdam hat am Mittwoch in erster Lesung ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ behandelt.
„Wenngleich sich das bisherige System im Brand- und Katastrophenschutz bewährt hat, sind Erweiterungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) für eine zukunftssichere Gestaltung des Systems der integrierten Hilfeleistung erforderlich“, heißt es in der Vorlage der Landesregierung (Gesetzentwurf (LReg) 20.05.2026 Drucksache 8/2838).
Synergien heißt das Zauberwort: Werkfeuerwehren bzw. Betriebsfeuerwehren sollen künftig die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort unterstützen. Das Ziel: Der örtliche Brandschutz, Hilfeleistungen und Gefahrenabwehr verbessern, heißt es in der Gesetzesvorlage der Landesregierung. Betriebsfeuerwehren sollen künftig für mehrere Betriebe arbeiten können
Derzeit sind 38.000 Ehrenamtliche in Brandenburg bei den Freiwilligen Feuerwehren organisiert. Hinzu kommen 700 Beamte und Angestellte in 5 Berufsfeuerwehren, rund 300 Beamte und Angestellte in 13 hauptamtlich besetzten Freiwilligen Feuerwehren sowie rund 900 Einsatzkräfte in 9 Werkfeuerwehren. Nur auf den ersten Blick ein große Zahl! Brandenburg hat weite Wege und vor allem seit Jahren mit seinen trockenen Böden bundesweit die meisten Waldbrände.
Noch ist es Zukunftsmusik: Drohenstaffeln soll einmal zum Löschen fliegen. Die rechtlichen Voraussetzungen wie auch Drohneneinsätze überhaupt sollen in dem Gesetzespaket ebenfalls geregelt bzw. angepasst werden.
Die Gesetzesvorlage der Landesregierung wird nach der ersten Lesung im Landtag am Mittwoch in den Fachausschüssen überarbeitet. Die Landesfeuerwehr hat etliche Änderungen vorgeschlagen. (gu)