Ohne Abstriche: Anhebung des Mindestlohns auf neun Euro

Veröffentlicht am 15.09.2016 in Landespolitik

Potsdam. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Anhebung des Mindestlohns nach dem Brandenburger Vergabegesetz beschlossen und sich zudem gegen eine Aufweichung der Lohnuntergrenze ausgesprochen. So soll verhindert werden, dass Unternehmen Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Zulagen mit dem Mindestlohn verrechnen und diesen damit faktisch absenken.

„Als Sozialdemokraten sehen wir uns verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einen Anker gegen Lohndumping zu setzen. Die Anhebung des Brandenburger Mindestlohns auf neun Euro ab Oktober ist angemessen und vertretbar." Das erklärten für die SPD-Fraktion die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Ina Muhß und der wirtschaftspolitische Sprecher Helmut Barthel.

Zwar erscheinen die Schritte bei der Anpassung des Mindestlohns klein; bei 40 Wochenstunden beträgt die beschlossene Steigerung aber 20 Euro pro Woche. Für viele Beschäftigte mache das durchaus einen spürbaren Unterschied. Dass die CDU diese Anhebung ablehnt und eine Aufhebung des Brandenburger Mindestlohns fordert, zeige, wie rückwärtsgewandt sie sei. Sie schlägt, so die Sprecher, weiter die Schlachten der Vergangenheit und hadert unverändert mit dem Mindestlohn, der für sehr viele Beschäftigten im Land höhere Einkünfte bedeutet.

„Wichtig ist uns auch, Tricksereien einzelner Arbeitgeber bei der Lohnberechnung einen Riegel vorzuschieben: Die Vorschriften des Vergabegesetzes sind nur dann erfüllt, wenn das regelmäßige Grundentgelt pro Zeitstunde der gesetzlich festgelegten Mindestentgelthöhe entspricht. Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen, Zuschläge, Prämien oder Sachleistungen sind neben dem gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen".

Damit hätte die Koalition nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Mai dieses Jahres Klarheit geschaffen, dass der Mindestlohn, der für öffentliche zu vergebende Aufträge in Brandenburg schon seit 2012 gelte, wirklich die Untergrenze für Stundenlöhne sei. "Brandenburg war mit der Regelung Vorreiter für den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn, darauf ist die SPD-Fraktion stolz“, so Ina Muhß und Helmut Barthel.

 
 

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