Wer darf einen Antrag stellen?
Wer als Privatperson sein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt, kann eine E-Auto-Förderung beantragen. Das gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge der Klasse M1. Diese müssen zusätzlich bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
Wieviel Geld gibt es?
Bis zu 6.000 Euro gibt es als Zuschuss. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.
Ab wann kann ich einen Antrag einreichen?
Anträge werden seit 19. Mai 2026 angenommen. Das Antragsverfahren läuft digital ab und ist über das Portal der Förderzentrale Deutschland organisiert.
Wie stelle ich einen Antrag?
Nur Online! Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die dazugehörige PIN und die Online-Ausweis-App oder einen USB-Kartenleser. Alternativ geht's auch mit dem ELSTER-Zertifikat.
Für die Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto, d. h. Sie müssen sich über BundID identifizieren. Wichtig: Richten Sie dafür die Option 'Online-Ausweis' (Vertrauensniveau 'hoch') oder - mit der Option 'ELSTER-Zertifikat' (Vertrauensniveau 'substantiell') einrichten!

