Rund 600 Standorte mit Altlasten warten in Brandenburg auf das große Aufräumen. Die „Große Hölle“, eine Sonderschadstoffdeponie von Zichow in der Uckermark wird jetzt als eine der ersten beseitigt. Sie gehört zu den Standorten im Land, für die eine Freistellung von der Kostenverantwortung für nachweislich vor dem 1. Juli 1990 entstandene Umweltschäden im Boden und Grundwasser erfolgt ist.
Für eine kleine Gemeinde kann es Hölle auf Erden kann werden, wenn sie eine große Altlast erbt. So geschehen im uckermärkischen Zichow: Hier wurden in einer zehn bis 15 Meter tiefen, abflusslosen Geländesenke von 1964 bis 1990 Abfälle jeglicher Art, unter anderem ölhaltige Böden, Farben, Lacke, Reste aus der erdölverarbeitenden und chemischen Industrie, hineingekippt.
Auf dem ersten Blick wirkt es wie heile Natur: Sattes Grün im Frühjahr, Vogel zwitschern. Doch in Wahrheit verbirgt sich hier der größte Giftsee der Uckermark. Die „Große Hölle“, wie die Einheimischen die insgesamt drei Hektar große Deponie nennen. Der Begriff passt exakt, allerdings handelt es sich hierbei um eine in alten Karten vermerkte Landschaftsbezeichnung, die in keinem Zusammenhang mit der heutigen Altlast steht.
„Jetzt steht die Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln“, so Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger. Die Verhandlungen zogen sich über die Jahre, ehe alle Probleme der Beräumung verhandelt waren. „Der Teufel steckt bekanntlich immer im Detail – wie hier. Doch jetzt kann auf der Grundlage eines für verbindlich erklärten Sanierungsplans an der ,Großen Hölle‘ mit der Gefahrenabwehr begonnen werden“, berichtet Vogelsänger. Die Sanierung beginnt am 18. Mai mit dem Abpumpen kontaminierter Wasser und soll bis zum 31. Mai 2016 abgeschlossen sein.
Ziel der Sanierung ist eine „signifikante Verminderung des Schadstoffnachlieferungspotentials und der Schadstoffverfrachtung in unterlagernde Sedimente und das Grundwasser zur nachhaltigen Gefahrenabwehr durch Teildekontamination“ zu erreichen. Auf gut deutsch Teichwasser, wässriger und stichfester Schlamm, belastetet Sedimente und punktuell hochbelastete Auffüllungen werden entfernt.
Allein die Erkundung von der Altablagerung sowie für die Planung der Sanierung fielen bisher Kosten von mehr als 1,5 Millionen Euro an. Für die eigentliche Sanierung werden weitere zehn Millionen Euro veranschlagt. Die Kosten für die Durchführung der „Abwehr von Gefahren“ für das Grundwasser an der „Großen Hölle“ werden vom Bund und Land im Verhältnis 60 zu 40 getragen. Für die Bau-, Transport- und Entsorgungsleistungen erhielt eine aus drei Firmen bestehende Arbeitsgemeinschaft bereits den Zuschlag.
Zur Sanierungsleistung gehören: Bergung und ordnungsgemäße Entsorgung der Altablagerung und die vollständige Beseitigung aller Abfälle. Anschließend ist das Gelände in Anlehnung an die ursprüngliche Geländemorphologie des Toteislochs zu profilieren.
Da es sich bei der Sanierungsmaßnahme um Arbeiten im kontaminierten Bereich handelt, sind spezielle Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Dazu zählen die Einrichtung eines so genannten Schwarz-Weiss-Bereichs, einer Reifenwäsche, der Einsatz spezieller Berge- und Messtechnik und nicht zuletzt auch die Schutzausrüstung für die Mitarbeiter.
Laut Vertrag müssen die annähernd 25.000 Kubikmeter kontaminiertes Wasser innerhalb von 60 Tagen geborgen sein. Danach schließt sich Bergung der diversen Störstoffe an. Bei einigen der Fässer weiß bis heute niemand genau, was sie enthielten beziehungsweise enthalten. Klar ist nur, dass Betriebe zwischen Frankfurt (Oder) und Schwedt hier allerlei öl- und lösungsmittelhaltige Verbindungen sowie einzelne Schwermetalle hinterlassen haben.
Allein für die Bergung der zirka 25.000 Tonnen kontaminiertes Depotmaterial, das auf Grund seines hohen Wassergehalts vor der Entsorgung entwässert werden muss, werden bei geplanten Tagesleistungen von täglich bis zu 260 Tonnen vier Monate veranschlagt. Dazu kommen 4.000 Tonnen belasteter Boden aus der Kontaktzone zwischen Deponat und liegendem Sediment sowie 3.000 Tonnen an ölhaltigem Auffüllungsmaterial aus lokalen, oberflächennahen Bereichen der Altablagerung.
Alle kontaminierten Materialien sind ordnungsgemäß und nachweispflichtig zu entsorgen. Dafür hat die Arbeitsgemeinschaft mehrere Entsorgungsanlagen zur Verfügung. Den Abschluss der Sanierungsmaßnahmen bilden die Arbeiten zur Böschungs- und Geländeprofilierung mit dem Ziel, ein renaturiertes, naturnahes Toteisloch zu gestalten. Einmal mehr verschwindet belastetes Erbe in Brandenburg.