Den Bundesländern und den Kommunen stehen aus dem Sondervermögen des Bundes 100 Milliarden Euro zu. Das haben Bund und Länder vereinbart. Danach liegt der Anteil Brandenburgs bei 2,99920 Prozent. Damit entfallen auf das Land Brandenburg: 2.999.200.000 Euro. Jörg Vogelsänger, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg erläutert die Eckdaten. (Quelle: Finanzministerium Brandenburg, Die vorläufigen Daten müssen noch von den Kommunalen Spitzenverbänden geprüft/bestätigt werden. Das letzte Wort haben Bundestag und Bundesrat, die darüber in den nächsten abschließend beraten und entscheiden.)
Gemeinsame Finanzierung der Gesundheitsversorgung: von bis zu 460 Mio. Euro.
Gemeinsame Finanzierung der Digitalisierung: von bis zu 40 Mio. Euro.
Für Investitionen in die Infrastruktur verbleiben damit insgesamt 2.499.200.000 Euro. Dieser Betrag wird im Verhältnis von 40% zu 60% auf Land und Kommunen aufgeteilt.
Auf die Kommunen entfallen damit 1.499.520.000 Euro. Der kommunale Betrag wiederum im Verhältnis 30% zu 70% auf die Landkreise und Gemeinden verteilt. Auf die Landkreise entfallen somit 449.856.000 Euro.
Davon erhalten Märkisch Oderland: 43.659.112 Euro und Oder-Spree: 40.670.360 Euro.
Ausgewählte Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Märkisch-Oderland
Altlandsberg: 3.504.449 Euro.
Buckow (Märkische Schweiz): 610.134 Euro.
Hoppegarten: 5.259.179 Euro
Neuenhagen bei Berlin: 6.889.328 Euro.
Rüdersdorf bei Berlin: 6.000.585 Euro.
Ausgewählte Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Oder-Spree
Diensdorf-Radlow: 249.279 Euro.
Eisenhüttenstadt: 8.666.216 Euro.
Erkner: 4.921.706 Euro.
Fürstenwalde/Spree: 13.750.366 Euro.
Gosen – Neu Zittau: 1.200.954 Euro.
Grünheide (Mark): 2.804.155 Euro.
Schöneiche bei Berlin: 4.983.506 Euro.
Storkow (Mark): 3.822.273 Euro.
Woltersdorf: 3.166.056 Euro.