Stopp des Vollzuges der EU-Wiederherstellungsverordnung – Was geht da vor sich?

Veröffentlicht am 27.02.2025 in Umwelt

Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat einen Stopp des Vollzuges der EU-Wiederherstellungsverordnung verfügt. So die Meldung. Darauf folgte Kritik und Rechtfertigung. Ein Grund, einmal genauer hin zu schauen.

Um was geht es?

Bis zum Jahr 2030 sollten in Europa mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die "Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur" bekannt, trat am 18. August 2024 in Kraft. Bis zum Jahr 2025 sollte alle geschädigten Ökosysteme in der EU in einen guten Zustand zu versetzt werden. Das Vorhaben ist in Brandenburg nun gestoppt.

Warum der Stopp?

„Zwar hatte die EU die Wiederherstellungsverordnung als unmittelbar geltendes Recht in Kraft gesetzt, gleichzeitig sind jedoch die zum Vollzug in den Ländern notwendigen Verfahrensfragen bislang gänzlich unklar“. So die Begründung der Ministerin.

Kritik am Stopp

Das ist ein gefährliches Verzögerungsspiel, das nicht nur den dringend nötigen Naturschutz torpediert, sondern auch finanzielle Risiken für Deutschland heraufbeschwört. Die EU-Wiederherstellungsverordnung setzt klare Fristen.

Erwiderung der Brandenburger Sozialdemokraten

„Das Land Brandenburg hat in den letzten 30 Jahren bereits sehr umfangreich Schutzgebiete ausgewiesen“. Heute sind je Einwohner dreimal mehr Schutzgebietsflächen als im übrigen Bundesgebiet eingerichtet.“ So Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg. Vor diesem Hintergrund seien neue Schutzstandards sehr genau zu prüfen. Einige Fakten:

  • Heute liegen rund ein Drittel der Landesfläche in Landschaftsschutz- oder Großschutzgebieten.

  • Rund ein Viertel der Landesfläche gehört zur europäischen Natura 2000-Kulisse.

  • Fast jeder zehnte Hektar Brandenburgs liegt in einem Naturschutzgebiet.

  • Hinzu kommen Wildnisflächen, die nach den Vorgaben des Bundes ausgewiesen wurden.

  • Namhafte Naturschutzverbände im Land Brandenburg sind große Landeigentümer und haben damit alle Freiheiten, ihr Eigentum im Sinne des Naturschutzes zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Hintergrund-Info
NABU-Stiftung Nationales Naturerbe: Naturparadies Grünhaus: Dieses etwa 2.200 Hektar große Gebiet entstand auf einem ehemaligen Braunkohletagebau bei Finsterwalde. Felchowseegebiet: Im Landkreis Uckermark umfasst dieses Naturschutzgebiet rund 972 Hektar, wovon etwa 403 Hektar im Besitz der NABU-Stiftung sind.
Stiftung Schorfheide-Chorin: Diese private Stiftung verwaltet zwei Waldgebiete im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit einer Gesamtfläche von 662 Hektar.
Heinz Sielmann Stiftung: Döberitzer Heide: Rund 3.600 Hektar des ehemaligen Truppenübungsplatzes Döberitz. In der Kernzone von 1.860 Hektar leben Wisente, Przewalski-Pferde und Rothirsche in freier Wildbahn.
Naturschutzbund Brandenburg (NABU): Blumberger Mühle: Dieses 218 Hektar große Areal, einschließlich 140 Hektar extensiv bewirtschafteter Fischteiche, seit 1993 im Besitz des NABU.
 
 

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