Woidke: Gemeinsam vierte Welle stoppen

Veröffentlicht am 18.11.2021 in Bundespolitik

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt die heutige Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es gehe jetzt darum, „alles daran zu setzen, um in einer gemeinsamen Kraftanstrengung die stark ansteigende Covid-19-Welle zu stoppen“, so Woidke.
 

In dem 18 Punkte umfassenden Beschlusstext werden dazu konkrete Maßnahmen aufgezählt. Woidke ist zugleich „sehr erleichtert“, dass die STIKO (Ständige Impfkommission) jetzt die Drittimpfung für alle ab 18 Jahren empfiehlt. Woidke: „Das wurde lange erwartet. Einige Zeit früher wäre für unsere Booster-Impfkampagne, insbesondere die Impfung in Arztpraxen, hilfreich gewesen.“

„Der klare Rahmen für 2G von den Alpen bis zur Ostsee war überfällig“, so Woidke. Die Länderverordnungen – auch die brandenburgische – werden entsprechend angepasst. Das weitere Vorgehen dazu wird das Kabinett am kommenden Dienstag festlegen.

Das wurde im Bund beschlossen:

  • Die Regelung des Bundes zum Kurzarbeitergeld und weitere finanzielle Hilfen („Überbrückungshilfe III Plus“ einschließlich Neustarthilfe) werden über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. März 2022 verlängert.

  • Der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für die Krankenhäuser und die vorgesehene Unterstützung für den ÖPNV („Rettungsschirm“) bleibt.

  • Beschäftigte im Pflegebereich der Krankenhäuser, insbesondere der Intensivmedizin, sollen einen Pflegebonus erhalten.

  • Bürgertests werden weiterhin für die Bürger kostenfrei angeboten. Die Kosten trägt der Bund. Woidke: „Der Neustart bei den Bürgertests war dringend erforderlich.“

Impfen bleibt Schwerpunkt

Zum Impfen stellt der Beschluss unmissverständlich fest: „Impfen ist und bleibt gerade jetzt der Weg aus dieser Pandemie… Die Inzidenz (ist) bei Ungeimpften um ein Vielfaches höher als bei Geimpften. Weiterhin sind es fast ausschließlich Ungeimpfte, die mit schweren Krankheitsverläufen auf eine intensivmedizinische Versorgung angewiesen sind… Erst- und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte bleiben entscheidend, um die Pandemie zu überwinden. Aber auch den Auffrischungsimpfungen („Booster“) kommen für bereits geimpfte Personen eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu.“ Dies soll nach Möglichkeit spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Woidke begrüßt die Zusicherung, dass der Bund die Länder in bisheriger Form bis 30. April 2022 bei den Impfkampagnen unterstützt.

Brandenburg erhöht Kapazitäten

Brandenburg wird dazu die Impfkapazitäten deutlich erweitern, wie Woidke bereits gestern im Landtag angekündigt hatte. Nach Zulassung des erforderlichen Impfstoffs sollen ab der zweiten Dezemberhälfte auch Kinder zwischen 5 und 11 Jahren nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung geimpft werden können, so der MPK-Beschluss. Für morgen hat Woidke alle Beteiligten zu einem erneuten Brandenburger Impfgipfel eingeladen (Videokonferenz).

3 G am Arbeitsplatz

An den Arbeitsplätzen wird die 3G-Regelung eingeführt (geimpft, genesen oder getestet). Sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, sollen Arbeitgeber Home-Office ermöglichen. Für Einrichtungen mit älteren Bewohnerinnen und Bewohnern (z. B. Seniorenheime) oder vor erkrankten Personen (z. B. Menschen mit Behinderungen) wird eine tägliche Testpflicht für Beschäftigte und Besucher eingeführt. Auch immunisierte Beschäftigte müssen dort regelmäßig einen negativen Testnachweis vorlegen.

Impfpflicht für Pflegeberufe

Der Bund wird in dem Beschluss aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung einer Impfpflicht für Beschäftigte z. B. in Heil- und Pflegeberufen und Krankenhäusern zu schaffen. Woidke: „Das ist ein wichtiger Schritt insbesondere zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen.“

G2 - G3: Wo gilt was?

Für den öffentlichen Personennahverkehr und Züge des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt.

In Brandenburg gilt mit der aktuellen Verordnung bereits seit 15. November in bestimmten Bereichen (z. B. Gastronomie, Beherbergung, Theater, Kinos und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter) die 2G-Regel. Durch den heutigen MPK-Beschluss ist dies bestätigt.

In den Ländern, in denen dies noch nicht der Fall ist, soll diese Regel eingeführt werden, wenn die Hospitalisierungsinzidenz (Belegung Krankenhäuser mit Covid-19 Erkrankten) bestimmte Werte überschreitet.

 
 

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