Bundeshaushalt 2019: Was landet beim Bürger vor Ort?

Veröffentlicht am 30.11.2018 in Bundespolitik

Wer die Bundespolitik im Fernsehen verfolgt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, die Politiker der ersten Reihe seien vor allem mit sich selbst beschäftigt. Die Unionsparteien suchen Nachfolger, die Sozialdemokraten nach der Zukunft. Die Linken eine klare Position. Die Grünen wachsen zur Volkspartei heran. Die Liberalen suchen ein Image und an den Alternativen odelt brauner Sumpf. Doch der Bundeshaushalt 2019 steht, eine Übersicht:

Klare Schwerpunkte meint der Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup, mit viel Geld in die Zukunft unserer Kommunen. „Von 356,4 Mrd. € Gesamthaushalt investieren wir 2019 38,9 Mrd. € für schnelles Internet in ganz Deutschland oder um die Schulen in unserem Land für das digitale Zeitalter fit zu machen. Dieser Bundeshaushalt setzt starke Signale: Nachhaltige Investitionen für starke Städte und Kommunen. Diese hohe Investitionsbereitschaft schlägt sich in verschiedenen Haushaltstiteln nieder, die hier (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zusammengefasst werden“.

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung wird auf dem Rekordniveau von 790 Mio. € fortgeführt. Das sind die direkten Zuweisungen an die Länder. Hinzukommen weitere 200 Mio. € für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. Für das erfolgreiche Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird eine vierte Fördertranche mit 100 Mio. € aufgelegt. Zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung werden mit 100 Mio. € vier Modellprojekte in unterschiedlich großen Kommunen realisiert. In den Städten Duisburg, Erfurt, Plauen und Rostock sollen künftig beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickelt werden. Um die Digitalisierung mit und für die Menschen vor Ort zu gestalten, werden wir ab 2019 „Modellprojekte Smart Cities“ fördern. Dafür stellen wir den Kommunen 167,5 Mio. € zur Verfügung.

Das Denkmalschutzsonderprogramm ist auf nunmehr 40 Mio. € erhöht worden. Mit dem Programm setzt der Bund denkmalpflegerische Akzente und ermöglicht es so, Kulturdenkmäler in der gesamten Republik zu sichern und zu erhalten.

Für den Strukturwandel in den Braunkohlerevieren stehen in den nächsten Jahren insgesamt 500 Mio. € bereit. Mit dieser Vorsorge wird die schnelle Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sichergestellt.

Soziale Wohnraumförderung, Wohngeld und Baukindergeld

Die Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung drohten nach dem Finanzplan von 1,518 Mrd. € auf 1,018 Mrd. € abzusinken. Hier ist es gelungen, diese nochmals um 500 Mio. € aufzustocken, so dass die Förderung 2019 mit 1,518 Mrd. € auf dem Rekordniveau der Jahre 2017 und 2018 fortgesetzt werden kann. Um Wohnungsknappheit und steigenden Mieten besser entgegenzuwirken, ändern wir außerdem das Grundgesetz. Die Änderung des Artikels 104d GG ist ein klares Bekenntnis zu mehr bezahlbaren Wohnraum. Sie erlaubt es dem Bund die Länder zu unterstützen und ihnen Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Die Förderung von sozialem Wohnraum hat höchste Priorität, dafür investiert der Bund in dieser Wahlperiode 5 Mrd. €. Ohne die Grundgesetzänderung würde die Unterstützung des Bundes 2019 auslaufen.

Für die Bildung von Wohneigentum hat die Bundesregierung beschlossen, ein Baukindergeld auf den Weg zu bringen. Damit werden gezielt Familien mit Kindern bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Seit dem 18. September können bei der KfW Anträge für das Baukindergeld gestellt werden. Als Programmlaufzeit wurden die Jahre 2018 bis 2020 festgelegt. Der Mittelbedarf beträgt insgesamt 3,3 Mrd. € pro Förderjahrgang.

Fortsetzung der Kommunalentlastung

Der Bund steht zu seinen Verpflichtungen. Die Integrationspauschale bleibt in vollem Umfang erhalten. Im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung stellt der Bund den Ländern zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale zur Verfügung. Diese belief sich in den Jahren 2016 bis 2018 auf jeweils zwei Milliarden Euro. Sie wird für 2019 durch eine einmalige Zuweisung um 435 Mio. € für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung auf fast 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.

Des Weiteren sichert der Bund zu, dass die vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte um ein Jahr fortgeführt wird. Dadurch stehen den Kommunen für das Jahr 2019 insgesamt 1,8 Mrd. € mehr zur Verfügung. Der Beitrag der Länder zur Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit (FDE) wird aufgrund der günstigen Zinsentwicklung bereits zum Ende des Jahres 2018 entfallen. Damit entfällt ab dem Jahr 2019 auch die sachliche Grundlage für den Teil der Gewerbesteuereinnahme, über den die westdeutschen Gemeinden an den FDE-Finanzierungskosten ihrer Länder beteiligt sind.

Die Größenordnung beläuft sich auf über 500 Millionen Euro. Die Kommunen stehen vor einer Reihe von Herausforderungen. Die Fortsetzung der Integrationspauschale, die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Asylbewerber sowie der Entlastung bei der Gewerbesteuerumlage stärkt die Kommunen in ihrer Planungssicherheit und eröffnet ihnen einen Gestaltungsrahmen für eine verlässliche Daseinsvorsorge.

Integration, Freiwillige und Demokratieförderung

Integration gibt es nicht „zum Nulltarif“. Das Ziel einer nachhaltigen Struktur- und Personalsteuerung in der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) muss daher sein, eine dauerhaft gute Beratungsqualität zu sichern. Mit dem Haushalt 2019 haben wir die Förderung der MBE als wesentliches Beratungsangebot und Baustein für eine gelungene Integration auf 70,7 Mio. € erhöht. Damit haben wir das Budget seit 2014 beinahe verdreifacht.

  • Wichtige Arbeit bei der Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund leisten die Jugendmigrationsdienste seit vielen Jahren. Zur Unterstützung dieser vielschichtigen Angebote konnten wir in den Beratungen zum Haushalt 2019 verhindern, dass die Mittel absinken. Die Mittel für die Jugendmigrationsdienste in Höhe von 71 Mio. € bleiben auf dem Niveau von 2018.

  • Die Mittel für die Mehrgenerationenhäuser in Höhe von 17,5 Mio. € bleiben stabil auf dem Niveau von 2018.

  • Auch für die Integrationskurse stellen wir mehr Mittel zur Verfügung. Wir haben die Mittel um 52 Mio. € auf nunmehr 720 Mio. € erhöht. Damit reagieren wir vor allem auf die gestiegene Nachfrage nach Spezialkursen, insbesondere bei Alphabetisierungs- und Zweitschriftenlernkursen.

  • Die Jugendfreiwilligendienste unterstützt der Bund im Jahr 2019 mit rund 121 Mio. €. Für den Bundesfreiwilligendienst sind insgesamt rund 207 Mio. € in den Bundeshaushalt eingestellt. „Demokratie leben" ist das einzige Bundesprogramm, das Präventionsarbeit gegen alle Formen des Extremismus leistet. Wir sichern diese wichtige nachhaltige Präventionsarbeit mit rund 115 Mio. € ab.

Feuerwehren brauchen Fahrzeuge

Der Bund vor allem wird die Feuerwehren in noch nie da gewesener Höhe unterstützen. Für die nächsten vier Jahre (2019 bis 2022) werden wir ein Fahrzeugprogramm mit 100 Mio. € für 1.000 neue Fahrzeuge auflegen. Für das Programm der Fahrzeugbeschaffun für den so genannten ergänzenden Katastrophenschutz werden mit 4 x 25 Mio. € zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden mit dem Haushalt 2019 fast 60 neue Stellen beim Beschaffungsamt eingerichtet, damit die Fahrzeuge möglichst schnell dort ankommen können, wo sie gebraucht werden.

Sozialer Arbeitsmarkt

Menschen ohne berufliche Perspektive zu belassen, das ist für Sozialdemokraten „nicht drin“. Die aktuellen Regeln stellen einen Meilenstein der sozialen Arbeitsmarktpolitik dar. Er ist ein Projekt, das immer wieder von der kommunalen Seite gefordert und durch die SPD erfolgreich im Haushalt verankert ist. Mit dem Sozialen Arbeitsmarkt, den wir als Regelinstrument fest im SGB II verankern, stellen wir erstmals 4 Mrd. € bis 2022 zur Verfügung. Die ersten 300 Mio. Euro haben wir bereits in 2018 zur Verfügung gestellt. 900 Mio. € in 2019, 1 Mrd. € in 2020, 1 Mrd. € in 2021 und 800 Mio. € in 2022 werden folgen. Damit eröffnet sich für zigtausende Menschen die Chance, wieder dauerhaft an der Arbeitswelt teilzuhaben und ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften.

Darüber hinaus ermöglicht die Koalition den Jobcentern den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer: Erstmals wird über einen neuen Haushaltsvermerk beim Titel „Arbeitslosengeld II“ der „Passiv-Aktiv-Transfer“ bis zu einer Höhe von 700 Mio. € möglich sein.

Gute-Kita, Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen

Das Gute-Kita-Gesetz steigert die Qualität der Kindertagesbetreuung und sorgt dafür, dass mehr Eltern von einer gebührenfreien Kita profitieren können. Damit geht die Koalition einen entscheidenden Schritt, um frühkindliche Bildung in Kitas zu fördern. Der Bund unterstützt die Bundesländer und Kommunen mit insgesamt 5,5 Mrd. € bis zum Jahr 2022 bei der Steigerung der Qualität und der schrittweisen Gebührenfreiheit.

  • Mehr Qualität geht nur mit mehr gut ausgebildetem Personal. Um mehr Erzieherinnen und Erzieher für Kitas und Horte zu gewinnen, erhält die Fachkräfteoffensive 40 Mio. €.

  • Ein weiterer wichtiger Erfolg ist die Fortsetzung des Bundesprogramms KitaPlus, das Ende 2018 ausgelaufen wäre. Stattdessen stellen wir im Jahr 2019 nun 16 Mio. € zur Verfügung, damit die Einrichtungen, die bereits an dem Programm teilnehmen, ihre Arbeit fortsetzen können.

Das Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen erhält in den kommenden drei Jahren jährlich 5 Mio. €. Ziel ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen will der Bund einen Beitrag zur Schließung von Lücken im Versorgungssystem leisten. Für 2019 gibt es zusätzlich 1 Mio. € für ein digitales Netzwerk zur Vermittlung von Frauenhausplätzen.

Infrastruktur und Digitalisierung

Die finanzielle Belastung, die bei U-Bahn-Tunneln oder vergleichbar umfangreichen Maßnahmen den Kommunen entsteht, wird oftmals nicht aus eigener Kraft zu bewältigen sein. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für eine deutliche Erhöhung der GVFG Mittel ein. Auch hier konnten wir uns im Koalitionsvertrag durchsetzen.

Zwar sind im Haushalt 2018 und 2019 die Mittel weiterhin pro Jahr mit 332,56 Mio. € veranschlagt. In 2020 werden die Mittel um 232,56 Mio. € bzw. in 2021 um 667,433 Mio. € aufgestockt. Im Jahr 2021 stehen daher 1 Mrd. € zur Verfügung. Dieses hohe Niveau von 1 Mrd. € wird in 2022 fortgeführt.

Für die Barrierefreiheit von Bahnhöfen stellt der Bund 330 Mio. € bis 2026 zur Verfügung. Damit kann die bauliche Umsetzung des im Zukunftsinvestitionsprogramm angelegten Planungsvorrates von 118 Verkehrsstationen erfolgen.

Der Bund wird mit dem Bundeshaushalt 2019 für den Breitbandausbau zusätzlich rd. 4,1 Mrd. € bereitstellen. Damit soll der flächendeckende Gigabitausbau in Deutschland vorangetrieben werden. Geplant ist insbesondere, in den nächsten Jahren 32.000 Schulen, 7.000 Gewerbegebiete und über 1.700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz anzuschließen.

Klimaschutz

In vielen deutschen Städten drohen wegen der Überschreitung von gesetzlich festgelegten Grenzwerten für Stickoxid gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, weil diese besonders viele Stickoxide ausstoßen. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ belastete Städte und Kommunen durch neue Förderrichtlinien für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative und emissionsarme Antriebe und mehr Infrastruktur für die Elektromobilität. Es kommt daher unmittelbar den Kommunen zu Gute.

  • Das Sofortprogramm „Saubere Luft“ und das Maßnahmenprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme führen wir über das Jahr 2020 hinaus fort. Dafür stellen wir insgesamt weitere 500 Mio. € ab 2020 zur Verfügung.

  • Für Hardwarenachrüstungen bei Dieselbussen des ÖPNV und bei Handwerkerfahrzeugen stellen wir jeweils rund 220 Mio. € an Barmitteln und an Verpflichtungsermächtigungen bereit.

  • Um einen Beitrag zur Reduktion von Luftschadstoffen zu leisten, wurden außerdem neue Titel zur Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs (20 Mio. € Barmittel und 2 Mio. € Verpflichtungsermächtigung) sowie zur Erstellung städtischer Logistikkonzepte (5 Mio. € Barmittel und 5,6 Mio. € Verpflichtungsermächtigung) ausgebracht.

Nicht zuletzt haben wir im Energie- und Klimafonds ein Modellprojekt zur Klimaanpassung und Modernisierung in Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen installiert. Mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio. € investieren wir damit in den nächsten Jahren in Projekte in ganz Deutschland und machen die grünen Lungen unser Städte und Gemeinden damit fit für den Klimawandel.

 
 

Für Sie vor Ort

Bürgerbüro NEUENHAGEN
Sprechzeiten
Dienstag    14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Freitag          9:00 - 12:00 Uhr

Ernst-Thälmann-Straße 32A
15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon 03342/ 212 446
E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de

Bürgerbüro ERKNER
Sprechzeiten
Montag          13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch       09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag   13:00 - 16:00 Uhr
Friedrichstraße 22a

15537 Erkner
Telefon 03342/ 212 446
E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de

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