Um Deutschland gemeinsam schneller und moderner zu machen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz Ländern und Kommunen den Deutschland-Pakt vorgeschlagen. Im Kern umfasst der Pakt drei Handlungsstränge: Erstens das Wachstumschancengesetz und das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Sie sollen neue Impulse für Zukunftsinvestitionen in klimaneutrale Produktion und Digitalisierung setzen. Sie sollen Zukunftsinvestitionen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen anreizen und bessere Rahmenbedingungen für Start-Ups und Wachstumsunternehmen schaffen. Beide Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht, sie bedürfen der Zustimmung des Bundesrates und sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Zweitens die Digitalisierung der Verwaltung. Bund und Länder treiben hierzu die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes voran. Im Fokus stehen hierbei insbesondere 15 für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen besonders relevante Verwaltungsleistungen. Sie sollen spätestens 2024 in allen Teilen Deutschlands flächendeckend digital zur Verfügung stehen – etwa die Beantragung des Führerscheins oder des Personalausweises, die An- und Ummeldung beim Wohnungswechsel, die digitale Baugenehmigung oder die Anmeldung des 3 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Im Bundestag beschlossen am 20.10.2023), Eckpunkte Beschleunigungsmaßnahmen Schiene (Kabinett 3. Mai 2023), Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung (Kabinett 19. Oktober 2022).
Konsequente Digitalisierung
Außerdem soll das Onlinezugangsgesetz verbessert werden („OZG 2.0“): Auch wenn Gesetze in Deutschland im Regelfall von den Ländern und Kommunen ausgeführt werden, sollen bestimmte „Basisdienste“ durch den Bund zur Verfügung gestellt werden, ohne die die Digitalisierung der Verwaltung nur schwer möglich ist. Dazu gehört ein bundesweit gültiges digitales Bürgerkonto, die BundID. Außerdem soll einheitlich geregelt werden, dass es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird, ihre Daten nur einmal angeben zu müssen – und sie nicht bei jedem Antrag neu eingetragen werden müssen („Once-Only“-Prinzip). Schließlich soll auch die bisher geltende Pflicht, Anträge immer auch schriftlich und in Papierform einreichen zu müssen, faktisch abgeschafft werden.
Auch die gut 600 Ausländerbehörden sollen konsequent digitalisiert werden, damit Arbeitsprozesse automatisiert und Daten einfach ausgetauscht werden können. So werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden vor Ort entlastet – damit können Entscheidungen schneller getroffen werden. Die Bundesregierung hat Anfang November einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Drittens der eingangs erwähnte Bund-Länder „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ – der Deutschland-Pakt. Darin sind über 100 konkrete Maßnahmen vereinbart, die nun in Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden. Alles mit einem Ziel: Die Dinge vor Ort einfacher und schneller zu machen. Wesentliche Maßnahmen des Deutschlandpaktes sind: Wohnraum schaffen wird einfacher und schneller. Bisher bremsen oft aufwändige Planungsverfahren und langwierige Genehmigungsprozesse den Wohnungsbau aus. Das ändern Bund und Länder mit dem Deutschland-Pakt: In Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten wird der Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfacht und beschleunigt.
Schneller bauen
Durch eine Sonderregelung kann bis Dezember 2026 auf Bauleitpläne4 verzichtet werden. So kann viel schneller gebaut werden. Bauleitpläne werden von Gemeinden aufgestellt, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Öffentlichkeit und Behörden werden in einem förmlichen Verfahren beteiligt. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch. Baugenehmigung: Drei-Monats-Ziel Die Länder werden für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen. Das bedeutet, dass die beantragte Genehmigung als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheidet. Einfache Genehmigungsplanungen sollen künftig auch von qualifizierten Berufsgruppen wie beispielsweise Handwerkerinnen und Handwerkern vorgenommen werden können. Bisher dürfen das oft nur Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure.
Bauanträge sollen zukünftig digital eingereicht und damit schneller genehmigt werden können. Dachgeschosse sollen ohne Genehmigung ausgebaut werden können, wenn dadurch mehr Wohnraum entsteht. Außerdem sollen bei Umbauten, Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand nicht mehr unbedingt Kfz-Stellplätze geschaffen werden müssen. Vor allem in eng bebauten Innenstädten behindert die Pflicht, Kfz-Stellplätze zu schaffen oft Bauten, weil nicht genug Platz dafür da ist. Auch Wärmepumpen sollen künftig leichter geplant werden können: Es wird deutschlandweit einheitliche Standards für Abstände zu Grundstücksgrenzen geben. Vor allem in Ballungsgebieten ist die Fläche für neuen Wohnraum begrenzt; gerade die Bebauung in der Nähe von Gewerbegebieten scheitert oft an starren Lärmschutzvorgaben.
Einfacher Gebäudetyp
Daher werden diese flexibilisiert, damit ortstypische Besonderheiten oder Schallschutzmaßnahmen mit in die Berechnung der Abstände einbezogen werden können. Die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche werden ermutigt, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Dazu wird ein Gebäudetyp „E“ („E“ wie einfach) eingeführt, mit dem schnelleres und einfacheres bauen ermöglicht wird. Dafür legt der Bund bis Ende des Jahres eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" vor. Durch industrielle Fertigungsmethoden im seriellen, modularen und systemischen Bauen wird die Baustellenzeit vor Ort erheblich verkürzt werden. Um diese Form des Bauens weiter zu befördern, sollen bereits einmal erteilte Typengenehmigungen für das serielle, modulare und systemische Bauen nun auch bundesweite Gültigkeit erhalten. Das vereinfacht und beschleunigt die Genehmigungsprozesse erheblich – überall in Deutschland. KI für Planung Die mangelnde Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist einer der größten Bremsklötze für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Das ändern Bund und Länder
Alle Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen digitalisiert werden – und das auf allen Verwaltungsebenen. Ein wichtiges Element ist die Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn zum Beispiel ein neues Industriegebiet geplant wird, sollen die Planungsunterlagen nun digital veröffentlicht werden können. Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Antragsstellerinnen und Antragsteller sollen sich per Videokonferenz darüber austauschen können. Das spart Zeit, Geld und Papier. Das Verfahren hat sich während der Pandemie bewährt und wird nun fortgeführt. Auch durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sollen Prozesse künftig beschleunigt werden. Länderbehörden sollen Zugang zu KI-basierten Programmen erhalten, die prüfen können, ob Unterlagen vollständig vorliegen und ob ein Antrag grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Das spart im Verfahren viel Zeit, so dass mehr Vorgänge schneller bearbeitet werden können. Im Bereich Arten- und Umweltschutz soll ein webbasiertes Portal aufgebaut werden. Das Portal soll beispielsweise sicherstellen, dass nicht jedes Unternehmen, das ein Windrad errichten will, Daten neu einreichen muss, wenn sie schon aus einem anderen Projekt vorliegen. Es soll dann z.B. kein zusätzliches Gutachten mehr nötig sein. Auch so kann viel Zeit und Geld gespart werden.
Mobilfunknetz ausbauen wird einfacher
Digitalisierung erfordert die flächendeckende Verfügbarkeit von Mobilfunknetzen mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit, z.B. 5G. Dafür braucht es viele neue Mobilfunkmasten. Auch das ermöglicht der Deutschland-Pakt: Damit Netzbetreiber in Zukunft leichter Standorte für die Masten finden, sollen die Abstandsvorgaben z.B. zu Straßen und außerhalb von besiedelten Gebieten verringert werden. So kann die Netzabdeckung vor allem an Straßen und im ländlichen Raum verbessert werden. Außerdem soll es künftig möglich sein, kleinere Masten nach deutschlandweit einheitlichen Regeln und in vielen Fällen ohne Verfahren oder Genehmigung aufzustellen. Für größere Masten, die eine Genehmigung erfordern, soll eine sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt werden. Das bedeutet: Wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag zur Genehmigung eines Mobilfunkmasts entscheidet, soll dieser als genehmigt gelten und der Bau kann beginnen. So können Mobilfunkmasten schneller geplant, gebaut und in Betrieb genommen werden.
Missbrauch von Klagerechten verhindern
Deutschland braucht eine leistungsstarke Infrastruktur mit modernen Straßen, Brücken, Schienen und eine gut ausgebaute Energieinfrastruktur mit Netzen zur Strom- und Wärmeversorgung. Bund und Länder sorgen mit dem Deutschland-Pakt dafür, dass sie schneller gebaut bzw. ausgebaut werden. Wenn zum Beispiel alte Teilstücke von Brücken oder Straßen durch neue ersetzt werden, soll das künftig ohne langwierige Prüfungen genehmigt werden können. Um lange Einzelfallprüfungen beim Artenschutz zu vermeiden, sollen umfassende gesetzliche Standards erarbeitet werden, um gefährdete Arten zu schützen und Rechtsklarheit zu schaffen.
Auch bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen, sollen Verwaltungsvorschriften ausgearbeitet werden, damit die Behörden sich an diesen standardisierten Leitfäden orientieren und schneller arbeiten können. Damit kann Infrastruktur schneller gebaut werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen um den Bau wichtiger Bahnstrecken sollen künftig nicht mehr mehrere Gerichtsinstanzen durchlaufen müssen, sondern direkt vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Das spart viel Zeit. Künftig soll auch der der Missbrauch von Klagerechten verhindert werden. Dies ist der Fall, wenn Kläger und Klägerinnen bestimmte ihnen schon lange bekannte Aspekte so spät im Prozess vortragen, dass sie den Prozess absichtlich damit verzögern. Indem die Bundesregierung konkrete Beispiele erarbeitet, die im Gesetz stehen sollen, wird die Anwendbarkeit der Missbrauchsklausel für die Gerichte erleichtert und Verfahren beschleunigt.
Viele Windräder braucht das Land
Deren Bestandteile müssen mit Schwerlasttransporten durch Deutschland transportiert werden. Bislang müssen diese Transporte langwierig und oft unter Beteiligung vieler Landesbehörden genehmigt werden. Im Grundsatz soll es daher künftig pro Land eine zentrale Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde geben. Neue Anlagen einfacher und schneller genehmigen Lange Verfahren und unnötige Bürokratie bremsen Unternehmen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland
Der Stichtag entscheidet
Ab jetzt soll es in vielen Verfahren einen Stichtag geben, beispielsweise für die Genehmigung neuer Produktionsanlagen. Ab diesem Tag soll eine Behörde keine Nachforderungen mehr stellen oder weitere Gutachten verlangen können, sondern auf Grundlage der Informationen entscheiden, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Im Bundesimmissionsschutzgesetz gibt es eine solche Stichtagsregelung schon für einige Vorhaben, zum Beispiel Windräder. Diese Regel soll auf alle Vorhaben ausgeweitet werden, die eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfordern. Und: Unternehmen sollen eigenverantwortlich ohne Genehmigung mit einem Umbau oder einer Erweiterung ihrer Anlage beginnen und damit schneller auf klimafreundliche Produktion umstellen können. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Unternehmen den vorherigen Zustand wiederherstellen, falls die Genehmigung nicht erteilt wird. Bund und Länder haben sich auch vorgenommen, über Teilgenehmigungen Verfahren zu beschleunigen. Damit können zum Beispiel vorbereitende Baumaßnahmen von der „Hauptgenehmigung“ abgekoppelt und vorab genehmigt werden. Das sorgt für Investitionen und Wirtschaftswachstum. Vereinfachte Genehmigungverfahren Entscheidend ist auch, dass künftig nicht mehr die langsamste Behörde das Tempo bestimmen soll: Wenn mehrere Behörden für eine Genehmigung zusammenarbeiten, soll es in bestimmten Fällen möglich sein, von der Zustimmung einer Behörde auszugehen, wenn sie sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist bei der für die Gesamt-Genehmigung zuständigen Behörde meldet.
Vereinfachte Genehmigung
Kleinere risikoarme Vorhaben sollen künftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden können oder bei machen Projekten kann sogar komplett auf die Genehmigungspflicht verzichtet werden und es reicht aus, dass man das Projekt der Behörde anzeigt. Bei Chemieanlagen muss momentan oft jede denkbare Betriebsweise und jeder Stoff detailliert in der Genehmigung abgebildet werden; davon darf dann später auch nicht Stand 6. November 2023 abgewichen werden. Das führt dazu, dass die Anlagen oft nicht flexibel und effizient eingesetzt werden können. Daher will der Bund nun die Möglichkeit ausweiten, sogenannte Rahmengenehmigungen zu erteilen, mit denen die Anlagen flexibler gefahren werden können.
Mehr Fachkräfte für schnelle Entscheidungen
All das funktioniert nur, wenn die diejenigen, die die Verfahren vor Ort umsetzen, über das notwendige Wissen verfügen. Das bedeutet, dass Personal nicht nur eingestellt und entlastet, sondern auch fachübergreifend gefördert und entwickelt werden muss. Durch die Digitalisierung der Verfahren sollen die Mitarbeitenden entlastet werden. Außerdem werden Bund und Länder die Einführung eines Pools mit flexibel einsetzbaren Experten (m/w/d) für bestimmte Fachgebiete prüfen. Sie sollen bei komplizierten Verfahren kurzfristig aushelfen und vor Ort unterstützen.
Die nächsten Schritte
Nach dem Beschluss des Deutschland-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung werden Bund und Länder die notwendigen Rechtsänderungen zeitnah umsetzen. Dafür sollen unter anderem folgende Gesetze geändert oder neu auf den Weg gebracht werden: Das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Baugesetzbuch, die Landesbauordnungen, die Musterbauordnung, das Telekommunikationsbeschleunigungsgesetz, das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz Verkehr und die Verwaltungsgerichtsordnung. Um die Umsetzung nachzuverfolgen, werden Bund und Länder sich regelmäßig austauschen. Erste Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden. Die Wirksamkeit der Beschleunigungsmaßnahmen wird laufend evaluiert. Wo notwendig, werden Maßnahmen ergänzt oder angepasst. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist die zentrale gemeinsame Gestaltungsaufgabe von Bund und Ländern.
Hintergrund: Bisherige Leistungen der Ampel
Der Pakt führt fort, was die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Dezember 2021 bereits in Bewegung gesetzt hat:
In den vergangen zwei Jahren hat sie rund 30 Gesetze geändert oder neu auf den Weg gebracht, um Planungsverfahren zu beschleunigen und den Ausbau Erneuerbarer Energien (Windkraft, Sonnenenergie) zu erleichtern. Sie hat Gesetze auf den Weg gebracht, die den Zubau von Solaranlagen auf großen freien Flächen wie Feldern und den Zubau von Solaranlagen auf Dächern beschleunigen. Oftmals ist die Nutzung des eigenen Solarstroms nur Eigentümerinnen und Eigentümer vorbehalten gewesen. Mit den neuen Regelungen können nun auch Mieterinnen und Mieter leichter und unbürokratischer in den Genuss von kostengünstigem Strom vom eigenen Dach kommen. Diejenigen, die sich eine Solaranlagen auf das Dach bauen wollen oder Unternehmen, die eine große Solaranlage auf einer Flächen bauen, können nun schneller und unbürokratischer ans Stromnetz angeschlossen werden.
Bei der Infrastruktur hat die Bundesregierung an vielen Rädern gedreht, damit der Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes schnell vorangeht. Weitere Maßnahmen:
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Inkrafttreten 1. Januar 2023),
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (Inkrafttreten 1. Januar 2023),
Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Inkrafttreten 1. Februar 2023).
Solarpakt I (Kabinett 16. August 2023, gepl. Inkrafttreten 01.01.2024)
Sanierung von Brücken und Straßen und der Ausbau von Ladesäulen für Elektro-Autos.
Dass das geht, wenn alle mitziehen, zeigt der schnelle Bau der Terminals für Flüssiggas (LNG) an der Nordseeküste im letzten Jahr. Auch weitere Maßnahmen zeigen Erfolge: Jeden Tag werden Photovoltaik-Anlagen in der Größe von 30 Fußballfeldern installiert. Zum Vergleich: Im letzten Jahr waren es durchschnittlich nur 17 Fußballfelder pro Tag. Das Tempo wurde also fast verdoppelt. Im ersten Halbjahr wurden auch knapp 50 Prozent mehr Windräder ans Netz genommen, als im selben Zeitraum des vergangenen Jahres. Und dank der vereinfachten Regeln wurde in den ersten neun Monaten 2023 fast doppelt so viele Windräder genehmigt wie im gleichen Zeitraum 2022: rund vier neue Windräder pro Tag.