30 Jahre Nachbarschaftsvertrag: Ein Weg in den Alltag

Veröffentlicht am 15.06.2021 in Landespolitik

Es war ein schmerzhafter Weg und voller Missverständnisse, der vor 30 Jahren zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit am 17. Juni 1991 führte. Mit Leben füllen mussten ihn die Menschen beiderseits der Oder-Neiße. Der Brandenburger Landtag fordert die Landesregierung auf in den Bemühungen nicht nachzulassen. Ein Antrag Antrag, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3716

Annäherung in vielen kleinen Schritten

Ein erster Schritt zur Annäherung wurde von den polnischen Bischöfen im Jahr 1965 getan. Ihre Botschaft an ihre deutschen Amtsbrüder leiteten sie mit dem Satz ein: „Wir vergeben und bitten um Vergebung“.

Der Kniefall Willy Brandts vor dem Denkmal des Aufstands im Warschauer Ghetto am 7. Dezember 1970 markierte den Wendepunkt. Die Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt ermöglichte den politischen Dialog und die schrittweise Normalisierung der bilateralen Beziehungen zum Westteil Deutschlands.

Die friedliche Revolution der Solidarność brachte das kommunistische Regime in Polen letztendlich zu Fall, ermutigte die Oppositionsbewegungen in der DDR und leistete einen entscheidenden Beitrag zum Fall des Eisernen Vorhangs und zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten.

Der Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union und die Öffnung der Grenzen im Rahmen des Schengener Abkommens führten zu der Freizügigkeit der Menschen beiderseits der Grenze, die heute ein selbstverständliches Miteinander im Alltag erlaubt.

Der Landtag stellt fest:

Der Landtag erinnert daran, dass das Land Brandenburg den Beziehungen zu Polen mit der Verabschiedung der brandenburgischen Landesverfassung in einer Volksabstimmung im Jahr 1992, in der in Artikel 2 das Streben nach Zusammenarbeit mit dem polnischen Nachbarn zum Staatsziel erklärt wurde, höchste Bedeutung zugemessen hat.

Der Beitritt Polens zur Europäischen Union, den die damaligen Außenminister Joschka Fischer und Włodzimierz Cimoszewicz in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2004 gemeinsam auf der Brücke zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice feierten, sowie die Aufhebung der Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007 haben entscheidende Rahmenbedingungen geschaffen, die die Entwicklung dieser Verflechtungen maßgeblich gefördert haben.

2. Aus Sicht des Landtages hat das Land Brandenburg die damals neu geschaffenen Rechtsgrundlagen gut genutzt, um in den vergangenen 30 Jahren auf regionaler und kommunaler Ebene die Aussöhnung und Verständigung zwischen beiden Ländern zu fördern und ein dichtes Netzwerk von persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu knüpfen.

3. Der Landtag betont, dass gerade die letzten eineinhalb Jahre die Intensität der erreichten Zusammenarbeit, aber auch ihre Verletzlichkeit gezeigt haben. Die Normalität der Wege zur Schule und zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt in das jeweils andere Land trat erst mit ihrem zeitweisen Verlust infolge der Pandemie in das öffentliche Bewusstsein.

4. Der Landtag begrüßt, dass sich die Landesregierung stets dafür eingesetzt hat, die Einschränkungen aufgrund der epidemiologischen Lage (SARS-CoV-2) im Grenzraum so gering wie möglich zu halten. Insbesondere entlang der Grenze waren die zeitweisen Schließungen, die Quarantäneregeln und die Testpflichten spürbar.

5. Der Landtag bekräftigt, dass der weitere Ausbau der Beziehungen auf Basis der Grundrechtecharta der Europäischen Union, auf Basis von Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung erfolgen muss.

6. Der Landtag beabsichtigt, die weitere Entwicklung der brandenburgisch-polnischen Beziehungen durch einen Ausbau seiner Beziehungen zu den Parlamenten der Partnerwoiwodschaften insbesondere im deutsch-polnischen Verflechtungsraum proaktiv zu begleiten.

7. Der Landtag verweist darauf, dass dem im Jahre 1991 von den Außenministern Frankreichs, Polens und Deutschlands initiierten Weimarer Dreieck weiterhin eine maßgebliche Bedeutung für den europäischen Einigungsprozess zukommt. So besitzen alle drei Staaten bei der weiteren Ausgestaltung der Europäischen Union eine herausgehobene Verantwortung, welche es wahrzunehmen gilt.

Wie es weitergehen soll

1. der weiteren Entwicklung der brandenburgisch-polnischen Nachbarschaft das Gemeinsame Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum – Vision 2030 (GZK 2030) und die Nachbarschaftsstrategie Brandenburg-Polen zugrunde zu legen, um das Trennende der Grenze zu überwinden;

2. alle notwendigen Schritte für eine nachhaltige Entwicklung eines gemeinsamen brandenburgisch-polnischen Wirtschaftsraums zu ergreifen und dabei der Verknüpfung von Wissenschaft, Forschung und Unternehmen für innovative Entwicklungen, für den Klimaschutz und die Fachkräfteentwicklung besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

3. Verkehrsinfrastruktur verbessern, um die Erreichbarkeit des brandenburgisch-polnischen Verflechtungsraums und die Vernetzung der Regionen untereinander zu unterstützen, damit Unternehmen und Beschäftigte, sowie Ausflugs- und Urlaubsgäste davon profitieren;

4. geeignete Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass brandenburgisch-polnische Begegnungen auf Augenhöhe in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eine Selbstverständlichkeit werden;

5. Begegnung, Vernetzung und Sport in allen Lebensbereichen, die Verantwortung für das kulturelle und historische Erbe und die Errungenschaften einer liberalen und inklusiven Gesellschaft sowie die Überwindung sprachlicher und interkultureller Barrieren in allen interessierten Altersgruppen zu fördern.

Das Grauen im Hintergrund

Mit dem Hitler-Stalin-Pakt und dem Überfall auf Polen im Jahr 1939, der folgenden Besatzung des Landes und der Zerschlagung des polnischen Staates, der Zerstörung Warschau 1944 und dem Tod von fast sechs Millionen polnischen Staatsbürgerinnen und -bürgern, darunter drei Millionen polnischen Juden, hat sich Deutschland tief an dem polnischen Volk versündigt. Die Menschen in Brandenburg dürfen das nie vergessen.

Die im Jahr 1945 durch das Potsdamer Abkommens festgelegte deutsch-polnische Grenze trennte mehrere Jahrzehnte lang die im Grenzgebiet lebenden Deutschen und Polen. Obgleich in der Zeit des Kommunismus grenzübergreifende Kontakte zwischen den von lokalen Behörden betriebenen Schulen und anderen Institutionen entwickelt wurden, war diese Phase von der kommunistischen Propaganda, von sozialistischer Völkerfreundschaft und Frieden dominiert und trug nur wenig zu einer echten deutsch-polnischen Versöhnung bei.

 
 

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