Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten - darunter auch Sozialdemokraten - will ein AfD-Verbot prüfen lassen. Am Donnerstag wurden weitere Details bekannt. Der VORWÄRTS berichtete. Schon im November könnte es zu einer Entscheidung kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat bislang zwei Parteiverbote ausgesprochen!
- Im Jahre 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).
- Gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde im Jahre 2011 ein Verbotsverfahren eröffnet. Es wurde 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt.
- Am 17. Januar 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht wieder über ein Verbot der NPD. Der Zweite Senat stellte zwar fest, dass die NPD ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele wurde die Partei jedoch nicht verboten.
Weitere Infos
Hier findet ihr den 8-Seitigen Antrag im Wortlaut Unsere Demokratie ist wehrhaft
Deutsche Welle: Die AfD verbieten? Neuer Anlauf von 37 Abgeordneten
TAZ: taz zum AfD-Verbot
Tagesschau: Wie läuft ein Verbotsverfahren ab?

