Gestern Nacht 23. Juni 2025 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier zu den steuerlichen Auswirkungen und Ausgleichsverfahren, die durch die vorgesehenen Maßnahmen des Bundes entstehen, verständigt. Jörg Vogelsänger fasst zusammen.
Am 7.7., 19:00 Uhr lade ich euch zu einer Infoveranstaltung ein, in der ich zu den Haushaltsbeschlüssen und dem in der Mail genannten Thema berichte. Vorgesehener Ort ist wieder das Anglerheim Erkner, Am Bretterschen Graben 7 Über ein Signal bei Teilnahme würde ich mich freuen.
Für die Kommunen sind die Punkte 1 und 3 von besonderer Bedeutung. Im Punkt 1 verpflichtet sich der Bund, die durch die Maßnahmen entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen für 2025 bis 2029 vollständig zu übernehmen.
Dies über Anteile an der Umsatzsteuer zu regeln, halte ich für praktikabel und für eine gute Lösung. Im Punkt 3 ist der Anwendungsbereich für Mittel aus dem Sondervermögen nochmals verbreitert worden. Besonders positiv ist, dass dort die Bereiche Sport und Wohnungsbau jetzt mit dabei sind.
Am 3.7. erfolgt im Ausschuss für Haushalt und Finanzen eine erste Information durch den Brandenburgischen Finanzminister Robert Crumbach.
Der Tagesordnungspunkt wurde auf Initiative der SPD-Fraktion beantragt.
Zum Wachstums-Booster
Deutschland muss moderner und wettbewerbsfähiger werden. Daher bedarf es neben den öffentlichen Investitionen auch höherer privater Investitionen und grundsätzlich besserer Standortbedingungen. Das vorgesehene Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat das Potenzial, hierzu einen wichtigen Beitrag zu leisten. Bund und Länder wissen, dass das Gesetz bei Bund, Ländern und Kommunen vorübergehend zu Mindereinnahmen führen wird.
Der Bund wird Länder und Kommunen mit folgenden Maßnahmen gezielt und zeitlich befristet entlasten:
1. Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Kommunen von 2025 – 2029 vollständig zu übernehmen. Die Kompensation erfolgt über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer der Gemeinden.
2. Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Länder anteilig zu übernehmen. Die Kompensation erfolgt über eine Laufzeit von 2026 – 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Mrd. Euro über Programme mit Mitteln aus dem SVIK:
− Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur / Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur / Kita-Investitionsprogramm: Der Bund legt ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs-und Betreuungsinfrastruktur und Kitas auf. Die Länder erhalten befristet für 4 Jahre 1 Mrd. Euro (Gesamtvolumen 4 Mrd. Euro) im Wege einer Finanzhilfe nach Art. 104c GG (mit 5-Prozent Ko-Finanzierungsanteil der Länder) oder als Bundesförderung nach Art. 91b GG. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel analog zum MPK-Beschluss vom 18.06.2025.
− Transformationsfonds Krankenhäuser: Mit dem Fonds werden Krankenhäuser in den kommenden Jahren systematisch modernisiert. Der Fonds erstreckt sich über eine Laufzeit von zehn Jahren mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro. Bisher war eine hälftige Finanzierung zwischen Bund und Ländern vorgesehen. Danach hätten Bund und Länder 2,5 Mrd. Euro / Jahr finanziert. Zur Entlastung der Länder wird der Bund seine Finanzierung für die ersten vier Jahre auf 3,5 Mrd. Euro pro Jahr anheben. Die Länder übernehmen 1,5 Mrd. Euro / Jahr. Diese Mittel stehen den Ländern, soweit sie nicht in den ersten vier Jahren verausgabt worden sind, auch in den Folgejahren weiter zur Verfügung. Darüber hinaus soll von der GMK geprüft werden, in wie weit die Länder beim Einsatz der Mittel eine größere Flexibilität erhalten können.
3. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen einen festen Anteil von 100Milliarden Euro am Sondervermögen des Bundes zur Verfügung, um dringende Investitionsvorhaben eigenständig voranzutreiben. Der Bund übernimmt ebenfalls die fälligen Zinsen und die Tilgung. Ziel von Bund und Ländern ist es, dass die Investitionen schnell, sichtbar und für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft spürbar auf den Weg gebracht werden. Bund und Länder sind sich darin einig, dass es für die konkrete Umsetzung des Sondervermögens einfache und bürokratiearme Verfahren benötigt. Es sollen keine Genehmigungen von Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen.
− Bund und Länder sind sich darüber hinaus einig, dass die Zusätzlichkeit entfällt, die Verwendungsbreite bei der Umsetzung (auch auf Bereiche wie etwa Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau erstreckt) erweitert und eine Doppelförderung ermöglicht wird.
− Bund und Länder sind sich einig, dass die Verteilung des Sondervermögens auf die Länder jeweils hälftig nach dem festgestellten Königsteiner Schlüssel 2019 und dem fortgeschriebenen Schlüssel 2024 erfolgt.
− Im Rahmen des LuKIFG ist ein Maßnahmenbeginn am 1. Januar 2025 vorgesehen.
4. Der Bund wird sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligen. Der Bund wird für den gleichen Zeitraum die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Diese Summe ist entsprechend des Anteils des jeweiligen Landes an den Gesamtnettozahlungen in den Finanzausgleich aufzuteilen und an dieses direkt zu leisten. Der Bund wird die ostdeutschen Bundesländer entlasten, indem er bei dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird der nächste Koalitionsausschuss beraten.
Verfahrenshinweis: Die Länder werden in ihren Landeskabinetten eine entsprechende Kabinettbefassung herbeiführen. Die in der Bund-Länder-AG gefundene Lösung ist Grundlage für eine Protokollerklärung des Bundes für die Verabschiedung im Bundesrat am 11.07.2025.