Kann man die AfD verbieten?
"Unser Gutachten erklärt, warum die AfD verfassungswidrig ist", meint die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Sie hat nach 13 Monaten Auswertung durch acht Expert:innen aus Verfassungsrecht und der Rechtsextremismusforschung ihr Gutachten veröffentlicht, mit folgendem Ergebnis:
Ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hätte wahrscheinlich Erfolg. Alle Ergebnisse, Belege und Einschätzungen findest du auf AfD-Gutachten.de.
Die Debatte um ein Verbot der AfD bewegt sich nicht. Auch weil die Sorge groß ist, am Ende vor Gericht zu scheitern. Denn die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch.
Und: Die AfD agiert geschickter als rechte Parteien vor ihr – sie kommuniziert nicht so plump wie die NPD, viele ihrer Botschaften bleiben zwischen den Zeilen.
Lassen Sie uns alle gemeinsam für eine fortbestehende Demokratie in Freiheit einstehen und immerfort darauf aufmerksam zu machen. Es sollte nicht noch einmal der Satz zu hören sein: Das haben wir so nicht gesehen und wir konnten ja nichts machen.
Das Scheitern der Weimarer Republik!
Das sollten wir nicht vergessen! 1930 schreibt Robert Kempner ein Gutachten, das Deutschland hätte retten können: 97 Seiten, hunderte Zitate, ein Befund — die NSDAP ist staatsfeindlich, hochverräterisch, kriminell.
- Seine Forderung (1930): sofort verbieten.
- (Reichskanzler) Brüning (1932): will NSDAP inhaltlich stellen.
- Elf Jahre später (1941): der Holocaust.
Wir sind die Brandmauer!
Was hilft gegen den Aufstieg der AfD? Die Diskussionen über die Brandmauer lenken davon ab, welchen Beitrag die Zivilgesellschaft leisten kann. Sie muss aber viel aktiver werden als bisher. Meint im
aktuellen SPIEGEL-Leitartikel die Autroin
Hannah Pilarczyk. Die Gewerkschaft ver.di stellt fest: Die AfD ist in weiten Teilen eine Partei der extremen Rechten, die gegen zentrale Werte der Verfassung und der Demokratie steht und damit unvereinbar mit gewerkschaftlichen Grundpositionen und Grundwerten ist. Um rechte Mehrheiten zu verhindern
ver.di ruft zusammen mit dem DGB und weiteren Bündnispartnern Demonstrationen gegen Rechtsextremismus auf, auch mit Blick auf die Landtagswahlen in 2026.
Kirche gegen AfD
Der Juristische Vizepräsident der hannoverschen Landeskirche, Christoph Goos, hat sich für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. Die Voraussetzungen für ein Verbot seien aus seiner Sicht gegeben, sagte der Jurist am Freitag in Hannover vor dem Kirchenparlament der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland. Er verwies auf mehrere Gutachten, denen zufolge die AfD verfassungswidrig sei.
Christoph Goos, sieht den Zeitpunkt für ein AfD-Verbot gekommen. Für den Verfassungsrechtler besteht womöglich sogar eine Pflicht, ein Verbotsverfahren einzuleiten. Goos gehört zu den 17 Verfassungsrechtlern, die 2024 eine fraktionsübergreifende Initiative von 113 Bundestagsabgeordneten für ein AfD-Verbot unterstützten.
Die AfD darf beobachtet werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 16.Juni 2026 einen Antrag auf Berufung zu einer Klage der AfD auf Einstellung der Beobachtung durch den Bayerischen Verfassungsschutz endgültig abgewiesen (Aktenzeichen VGH: 10 ZB 24.2079).
„Die AfD sei als Gesamtpartei zu beobachten, weil Erkenntnisse vorlägen, wonach teilweise in der Gesamtpartei namentlich ein mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde unvereinbarer ethnisch-völkischer Volksbegriff vertreten werde und eine islamfeindliche und antisemitische Tendenz bestehe, die zur Annahme berechtigte, teilweise würden wesentliche Elemente der verfassungsmäßigen Ordnung in unzulässiger Weise infrage gestellt.“
Parteien-Verbot – wie funktioniert das?
In Deutschland darf eine Partei nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verboten werden (GG Art. 21 Abs. 2, (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig). Zuständig für das Urteil ist das Bundesverfassungsgericht! Es muss nachweisen, dass eine Partei gegen das Grundgesetz verstößt und die Demokratie tatsächlich bedroht. Außerdem muss es wahrscheinlich sein, dass die Partei mit ihren Aktionen Erfolg hat. Bisher hat das oberste Gericht in der Bundesrepublik zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der nationalsozialistischen Partei (NSDAP), und im Jahre 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein Verbot der rechtsgerichteten Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hat im Jahre 2017 das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Ein Grund: Wegen Bedeutungslosigkeit der Partei.
Antragsberechtigt sind nach § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:
200 Juristen hatten bereits unterschrieben
Bereits im Juni 2023 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem 70-seitigen Gutachten gezeigt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegen die AfD vorliegen. Im November 2024 haben 17 der renommiertesten Verfassungsrechtler des Landes in einer Stellungnahme an den Bundestag diesen Befund dargelegt, warum eine weitere Verschleppung der Antragstellung verfassungsrechtspolitisch unverantwortlich ist. Dieser Einschätzung schlossen sich über 200 Juristen an.