Kommunaler Finanzausgleich kommt

Veröffentlicht am 08.07.2026 in Landespolitik

Der kommunale Finanzausgleich ist unterschriftsreif: Nach zweimonatigen Verhandlungen haben Finanzminister Daniel Keller, Kommunalminister Dr. Jan Redmann, die Präsidentin des Landkreistages, Uckermark-Landrätin Karina Dörk und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, der Bürgermeister von Wittenberge Dr. Oliver Hermann, eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Die SPD-Fraktion im Landtag begrüßte den Schritt. Die vorgesehenen Änderungen des kommunalen Finanzausgleichs müssen noch von Landesregierung und Landtag beschlossen werden. (gu)

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) regelt die grundlegenden Finanzbeziehungen zwischen dem Land Brandenburg und den Kommunen. Für die Jahre ab 2027 mussten diese neu verhandelt werden.
Diese konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden. Besonders erfreulich für die Haushaltsplanungen von Land und Kommunen: Die Vereinbarungen gelten bis einschließlich dem Jahr 2029. Jörg Vogelsänger

Schwerpunkte sind die Beteiligung der kommunalen Ebenen an den Steuereinnahmen des Landes (vertikaler Finanzausgleich). Die Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie die Unterstützung des Theater- und Orchesterverbundes.

Auch den Rettungsdiensten in Landkreisen und Kommunen und den offenen Fragen der Bezahlung von Leerfahrten kommt es zu einer Lösung.

Die Vereinbarungen im Detail

  1. Die Verbundquote in Höhe von 22,43 Prozent wird für die Kommunalhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in nächsten drei Ausgleichsjahren also 2027, 2028 und 2029 fortgeschrieben. Die Verbundmasse steigt damit – auf Grundlage der Steuerschätzung aus Mai 2026 – kontinuierlich bis 2029 auf über drei Milliarden Euro. Für den gleichen Zeitraum wird ein allgemeiner Vorwegabzug in Höhe von 157,6 Mio. Euro jährlich vereinbart. Der Vorwegabzug dient zur Gegenfinanzierung des zu errichtenden kommunalen Investitionsfonds.

  2. Die Investitionskraft der Gemeinden und Gemeindeverbänden soll gestärkt werden. Hierzu werden die investiven Schlüsselzuweisungen auf sieben Prozent erhöht und verstetigt. Zudem wird ein kommunaler Investitionsfonds bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg errichtet. Dieses Instrument soll den Gemeinden und Gemeindeverbänden dauerhaft zur Verfügung stehen und die Inanspruchnahme von zinsverbilligten Krediten in Höhe von einem Prozent/p.a. ermöglichen. Bis 2029 soll der Fonds auf fast 500 Mio. Euro anwachsen. Das jährliche Kreditvolumen soll mindestens 160 Mio. Euro betragen.  

  3. Zum Erhalt von Theatern und Orchestern im Land Brandenburg wird ab dem Ausgleichsjahr 2027 die Entnahme aus der Finanzausgleichsmasse um acht Mio. Euro auf dann 30 Mio. Euro angehoben.

  4. Die Finanzierung der Rettungsdienste und insbesondere der Leerfahrten war Streitpunkt zwischen Landkreisen und kreisfreien Städte mit den Krankenkassen. In den Ausgleichsjahren 2027 und 2028 wird deshalb aus dem Ausgleichsfonds jährlich ein Betrag in Höhe von 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 

  5. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbänden verständigten sich auch darauf, Reformvorschläge für den Kommunalen Finanzausgleich zum Ausgleichsjahr 2030 zu erarbeiten, mit dem Ziel der beiderseitigen Entlastung sowie Maßnahmen zur zukunfts- und leistungsfähigen Aufgabenerfüllung zu entwickeln.

Kommunen können sicher planen

Die Vereinbarung bietet den Kommunen „mehrjährige Planungssicherheit und eine deutliche Unterstützung des Landes bei ihren finanziellen Herausforderungen bietet“. So Finanzminister Daniel Keller. „Mit dieser Einigung senden wir das klare Signal an unsere Kommunen: Wir sehen eure Lage und wir handeln schnell. So werden die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen im Jahr 2027 um fast 200 Mio. Euro steigen. Mit dem kommunalen Investitionsfonds schaffen wir ein neues Finanzierungsinstrument, um die Investitionskraft unserer Kommunen zu stärken. Neuartig ist dabei, dass sich die Kreditmittel nicht verbrauchen, sondern in Form der Tilgungszahlungen in den Fonds zurückfließen und so dauerhaft zur Verfügung stehen. Die Kommunen sollen auf diese Weise unabhängiger von Förderungen des Bundes oder des Landes werden.“

Rechnungen für leere Rettungsfahrten vom Tisch

Mit Blick auf den Rettungsdienst hob Keller hervor: „Es ist gemeinsam gelungen, die angespannte finanzielle Situation im Rettungsdienst etwas zu entschärfen. Die Landkreise und kreisfreien Städte gewinnen dadurch Zeit bis zur Neuordnung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen.

Der SPD Fraktionsvorsitzende im Landtag Björn Lüttmann erklärte: „Ich freue mich, dass diese Einigung pünktlich vor den Haushaltsberatungen im Land zustande gekommen ist. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten benötigen wir als Land wie auch unsere Kommunen dringend Planungssicherheit. Positiv ist auch, dass Städte und Gemeinden zukünftig noch mehr zinsverbilligte Kredite aus einem neuen Investitionsfonds in Anspruch nehmen können, um kommunale Investitionen vorzunehmen. Und mit der Lösung beim Rettungsdienst schaffen wir es, den Landkreisen kurzfristig eine Entlastung in Millionenhöhe bereitzustellen. Ich hoffe, damit sind auch die Überlegungen mancher Landkreise, Patientinnen und Patienten Rechnungen für sogenannte Leerfahrten zu stellen, vom Tisch.“

 
 

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