Alleinerziehende haben ab sofort deutlich bessere Möglichkeiten, ausstehenden Unterhalt vom Staat an Stelle des zahlungsunwilligen Elternteils zu erhalten. Betroffene können die Leistungen auch rückwirkend ab dem 1. Juli beantragen. Darauf hat das Bundesfamilienministerium hingewiesen. Die Unterstützung für die alleinerziehenden Mütter oder Väter ist künftig nicht mehr zeitlich befristet, und sie gilt auch für Kinder, die älter sind als zwölf Jahre – bis zur Volljährigkeit. Die Neuregelung war schon Anfang Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist nun nun Gesetz.
Mit der neuen Gesetzesänderung liegt der Unterhaltsvorschuss für Kinder zwischen dem zwölften und vollendeten siebzehnten Lebensjahr bei 268 Euro. Damit springt der Staat für die Ex-Partner Alleinerziehender ein, die nicht oder nur teilweise für den Unterhalt ihrer Kinder zahlen. Bislang lagen die staatlichen ErsatzLeistungen der Jugendämter nur bis zum zwölften Geburtstag eines Kindes und das höchstens sechs Jahre.
„Damit sind wesentliche Forderungen der SPD auch in Brandenburg erfüllt worden“, erklärte der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger. „Alleinerziehende leisten Großartiges und haben eine bessere Unterstützung verdient. Damit stärken wir auch die Entwicklung von Kindern, deren Eltern getrennt leben. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn nicht regelmäßig oder gar kein Unterhalt gezahlt wird.“ Der SPD-Abgeordnete Jörg Vogelsänger rät den Alleinerziehenden, sich beim zuständigen Jugendamt zu melden und den Unterhaltsvorschuss rasch zu beantragen.
Hohes Armutsrisiko für alleinerziehende Mütter
In Deutschland wachsen rund 2,2 Millionen Kinder mit nur einem Elternteil auf, zu 90 Prozent leben sie bei der Mutter. Das Armutsrisiko dieser Alleinerziehenden ist besonders hoch: Zwei von fünf dieser Frauen sind auf Hartz IV angewiesen.
Entgegen den ursprünglichen Festlegungen sind alle Anträge, die bis Ende September gestellt werden, zu berücksichtigen – auch wenn sie den Juli betreffen. Das hat Bundesfamilienministerin Katharina Barley (SPD) in einem Rundschreiben den Landesbehörden mitgeteilt. So ist dafür gesorgt, dass Verzögerungen bei der Verkündung des Gesetzes nicht zu Lasten der Eltern und ihrer Kinder gehen. Die Jugendämter haben mehr Zeit, die Anträge zu bearbeiten.
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