Aufräumen nach Xavier

Veröffentlicht am 08.10.2017 in Umwelt

Sturm „Xavier“ war am Donnerstag mit bis zu 122 Kilometern pro Stunde über Norddeutschland gezogen. Das Sturmtief hatte mindestens sieben Menschen in Deutschland, vier davon in Brandenburg das Leben gekostet. Eine Frau starb in Berlin-Tegel.

Wer am Freitag in den Morgenstunden mit dem Auto zur Arbeit fuhr, kam meist gut durch. Umgestürzte Bäume lagen zersägt am Straßenrand. Die Männer der Feuerwehren, des technischen Hilfswerks, Bahn- Forst- und Straßenarbeiter hatten bereits, als noch der Sturm noch gar nicht abgeflaut war, mit dem großen Aufräumen begonnen.

„Wir sollten den Einsatzkräften, gleichgültig ob sie hauptberuflich tätig sind oder ein Ehrenamt ausüben, dankbar sein. Wir dürfen in unseren Bemühungen, Vorsorge für den Ausnahmezustand zu treffen, nicht nachlassen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil, dass unsere Gesellschaft überhaupt funktioniert“, erklärte der Brandenburger Abgeordnete und Minister Jörg Vogelsänger. "Der Sturm hat auch gezeigt, wie wichtig der Waldumbau ist. Ein gesunder Mischwald ist deutlich weniger empfindlich als eine Monokultur mit Kiefern".

Der Herbststurm „Xavier“ hat in vielen Wäldern Brandenburgs ganze Arbeit geleistet. Überall liegen umgestürzte Bäume, Äste sind von den Kronen gebrochen. Der Boden ist von den Regengüssen aufgeweicht und es muss damit gerechnet, dass weiterhin Bäume umstürzen oder abgebrochene Äste von den Bäumen fallen.

Auf Spaziergänge im Wald sollten Sie in den nächsten Tagen verzichten. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg appelliert an die Waldbesucher, in den nächsten Tagen den Wald und vor allem abgesperrte Bereiche zum eigenen Schutz zu meiden. Die Arbeiten werden bis mindestens in die Mitte der nächsten Woche andauern.

Die Forstleute sind nur noch mit Schutzhelm im Wald unterwegs und die Aufräumarbeiten laufen auf Hochtouren. In den Revieren des Landesforsts werden die Gefahrenstellen gesichert und der Reihe nach beseitigt. Vorrang haben Straßen, Eisenbahnstrecken und öffentliche Wege sowie nahe Siedlungen. In einem zweiten Schritt werden auch kleinere Waldwege geräumt und auch Wildschutzzäune repariert, welche durch umgestürzte Bäume beschädigt wurden.

Sturmtief Xavier hat gezeigt, wie empfindlich unsere Infrastruktur im Grunde ist. Am Donnerstag hieß es bei der Deutschen Bahn, den Regios und Bussen: Nichts geht mehr. Die Aufräumarbeiten an den Gleisen und Oberleitungen liefen auch am Sonntag ohne Unterbrechung weiter. Bahnreisende zwischen Berlin und Hamburg müssen auch zum Wochenstart noch Geduld mitbringen.

Die Feuerwehren von Brandenburg rückten zu insgesamt über 5.100 witterungsbedingten Einsätzen aus. Die Polizei des Landes Brandenburg bewältigte rund 800 Einsätze im Zusammenhang mit „Xavier". Zehn Feuerwehrleute und ein Rettungsdienstmitarbeiter verletzten sich nach aktuellem Stand im Einsatz. Erst nach knapp 70 Stunden hob die Berliner Feuerwehr den Ausnahmezustand am Sonntag auf. „Es ist geschafft!!! Um 13:22 Uhr konnte der #Ausnahmezustand Wetter beendet werden“, twitterte die Feuerwehr. Mehr als 3000 Einsätze hatten die Berliner Angehörigen von Berufsfeuerwehr, freiwilliger Feuerwehr und Technischem Hilfswerk geleistet.

Schaden kann noch nicht beziffert werden

Eine Bilanz des wirtschaftlichen Schadens in Brandenburg kann erst später gezogen werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 wurden mit 27.638 Kubikmeter vergleichsweise geringe Sturmschäden registriert, 2015 waren es 216.170 Kubikmeter. Zum Vergleich: Der normale nachhaltige Jahreseinschlag liegt im Gesamtwald bei zirka 4,5 Millionen Kubikmeter, davon knapp eine Million Kubikmeter im Landesforst.

Waldbesitzer sind fürs Aufräumen verantwortlich

Da 60 Prozent des Waldes in Brandenburg Privateigentum ist, liegt die Verantwortung der Verkehrssicherung und der Sicherung, wie beim Landesforst auch, beim jeweiligen Waldbesitzer. Revierförster des Landesbetriebes Forst sichten deshalb die Schäden auch in Privatwäldern und informieren bei Bedarf die Besitzer, die vielfach nicht am Ort wohnen. Ihnen können im Rahmen der Beratung auch Firmen genannt werden, die entsprechende Auftragsarbeiten wahrnehmen. Kommt ein Waldbesitzer der Verpflichtung nicht nach, kann eine behördliche Ersatzmaßnahme bei Gefahr im Verzug abgeordnet werden.

 
 

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