Baukindergeld und soziale Wohnraumförderung! Um was geht es?

Veröffentlicht am 27.06.2018 in Bundespolitik

Der Koalitionsausschuss in Berlin konnte eine Einigung über das Baukindergeld und weitere Maßnahmen zur Wohnraumförderung erzielen. Das Baukindergeld ist eine wichtige Maßnahme, denn sie fördert die Eigentumsbildung von jungen Familien. Da der soziale Wohnungsbau und die Städtebauförderung sozialdemokratische Kernthemen sind, ist die Aufstockung dieser Mittel ein wichtiger Erfolg.Wer kann davon im ländlichen Raum profitieren?

  • Das Baukindergeld wird unbürokratisch und flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind) gezahlt. Es orientiert sich nicht an einer bestimmten Wohnungsgröße, die Grenze von 120 qm entfällt. Wichtig für Familien auf dem Lande, die häufig etwas großzügiger baunen können als in den Ballungsgebieten.

  • Die Förderung des Ersterwerbs von Neubau und Bestand durch das Baukindergeld wird auf den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt.

  • Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Höhe des Baukindergeldes 1.200 Euro je Kind und Jahr betragen und für einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt.

 

Zusätzliche Mittel für sozialen Wohnungsbau und Städtebauförderung

Die zeitliche Befristung des Baukindergeldes und damit das Einhalten des vereinbarten Kostenrahmens schafft den Spielraum für den Wohnungsbau.

  • Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abschreibungsbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau werden ab 1. September 2018 bis zum 31.Dezember 2021 zusätzlich zur linearen Abschreibung um 5 % p. a. für vier Jahre zu erhöhen und damit auch steuerliche Anreize für den Wohnungsbau zu setzen.

  • Für den sozialen Wohnungsbaus werden über die im Koalitionsvertrag bis 2021 bereits vorgesehenen zwei Mrd. Euro in 2019 weitere 500 Mio. Euro eingeplant.

  • Der Städtebauförderung werden für 2019/2020 zudem 50 Mio. zusätzlich pro Jahr im Vergleich zu den ursprünglichen Eckwerten des Bundeshaushalts zur Verfügung gestellt.

 
 

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