Im Landtag war diese Woche Plenum, sprich am Mittwoch und Donnerstag. Für mich als finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion war die Debatte um den Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 der wichtigste Punkt. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - NTHG 2021) heißt der Entwurf der Landesregierung.
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist finanzpolitisch eine außerordentliche Herausforderung!
- Wir wollen, dass unsere Bürger gesund bleiben und nicht an Corona erkranken. Die notwendigen Vorsorgemaßnahmen und die Einschränkungen die damit verbunden sind, sollen dafür sorgen.
- Das alles kostet, wie wir wissen, sehr viel Geld. Im Jahr 2020 haben wir über 600 Millionen Euro Landesmittel zusätzlich für Corona bedingte Maßnahmen ausgegeben. Schwerpunkte waren dabei die Bereiche Kinder, Jugend, Gesundheitsvorsorge, ÖPNV und die Unterstützung der Kommunen.
- Bei der Verabschiedung des Haushaltes 2021 im Dezember 2020 waren wir noch optimistisch bezüglich der notwendigen Corona bedingten Ausgaben in diesem Jahr. Deshalb hatten wir hierfür 235 Millionen Euro Kreditermächtigungen eingeplant.
Doch die Pandemie dauert an und war gerade im März und April besonders heftig. Wir müssen jetzt mit einem Nachtragshaushalt nachsteuern und die Kreditermächtigung auf 750 Millionen Euro erhöhen. Bereits jetzt liegen Anträge in den Bereichen Kinder, Jugend, Kitas und ÖPNV vor, die wir sonst nicht bedienen können. Unser Ziel ist die Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Juni.
Eine Krise sorgt für viele Unsicherheiten und verlangt Flexibilität. Wir bleiben gerade jetzt in der Finanzpolitik verlässlich für unsere Bürger!
Erholsame Pfingsten wünscht Ihnen
Jörg Vogelsänger