Betrifft: Solidaritätspaket für Brandenburg

Veröffentlicht am 28.02.2023 in Landespolitik

Daniel Keller, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und Jörg Vogelsänger, finanzpolitischer Sprecher, begrüßten die Verständigung der Landesregierung zur Umsetzung des „Brandenburg-Pakets“ (Liste mit Hilfen im Detail). Danach wird das Land Brandenburg in rund 70 Einzelmaßnahmen den Kommunen Mittel in Höhe bis zu 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Damit können Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden vielfältige Maßnahmen zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerungen umsetzen sowie die Kommunen bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen unterstützen. Mit neuen Infos und Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welches Volumen hat das Brandenburg-Paket?
Das Brandenburg-Paket umfasst 2 Milliarden Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Konkret umfasst es 70 Einzelmaßnahmen – darin sind bisher 1,77 Milliarden Euro verplant.
Der Bund hat doch Entlastungspakete beschlossen. Gibt es eine Doppel-Förderung?
Nein. Das Brandenburg-Paket ist ausschließlich ergänzend angelegt und hilft da, wo zusätzlicher Bedarf besteht.
Was wird gefördert?
Die Liste ist lang (siehe Anlage). Zum Beispiel erhalten Bildungsträger, Schulen, Träger der Jugendarbeit, Tafeln, Kulturinitiativen, Sportvereine und Hochschulen Geld zum Ausgleich hoher Energiekosten – aber auch, um in Energieeffizienz zu investieren. Sicherheitskräfte und Feuerwehr werden mit digitaler Kommunikation und modernen Fahrzeugen ausgestattet. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden bei energetischer Sanierung unterstützt. Kommunen erhalten Geld für die Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen. Mieterinnen und Mieter werden durch erhöhtes Wohngeld entlastet.
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Darüber hinaus wird ein Fond für Härtefälle eingerichtet, bei dem Brandenburgerinnen und Brandenburger, die durch die Krisensituation in Existenznöte geraten sind, individuell unterstützt werden können.
Gibt es eine Entlastung bei den Kita-Gebühren?
Ja. Alle Familien, die unter 55.000 Euro jährlich verdienen, werden weiter entlastet. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 35.000 Euro entfallen Kita-Gebühren sogar komplett. Von den über 190.000 Kita-Kindern in Brandenburg sind mehr als 100.000 seit diesem Jahr komplett beitragsfrei. 80 Prozent aller Alleinerziehenden müssen künftig keine Beiträge mehr zahlen.
Ist das 49-Euro-Ticket mit im Paket?
Ja. Das 49-Euro-Ticket wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, in Brandenburg zum Teil aus dem Paket. Du kannst Damit deutschlandweit Bus und Bahn im Nahverkehr nutzen, ohne zusätzliche Tickets zu lösen. Es soll zum 1. Mai starten. Fest steht zudem bereits, dass es das Ticket noch günstiger auch als Job-Ticket geben wird.
Wer entscheidet über die Mittelvergabe?
Ein großer Teil der Mittel wird über die Kommunen verteilt: Landkreise, Städte und Gemeinden geben das Geld anhand von Rahmenbedingungen des Landes einfach und unkompliziert an betroffene Einrichtungen und Vereine. Andere Projekte werden direkt über die zuständigen Landesministerien betreut.
Belastet die Vergabe Städte und Gemeinden?
Im Gegenteil. Die Kommunen haben zwar einen Mehraufwand bei der Bearbeitung. Aber sie erhalten selbst rund 700 Millionen Euro aus dem Paket, zum Beispiel für energetische Sanierung, für kommunale Unternehmen, Krankenhäuser oder Schulen. Bei Wohngeld und Kita-Entlastungen gibt es zusätzliche Landesmittel für den Verwaltungsaufwand.
Was sind Härtefälle?
Härtefälle sind zum Beispiel angedrohte Strom- oder Energiesperren der Versorger, weil ein privater Haushalt die Rechnungen nicht mehr bezahlen konnte. Für Privatleute wird das vom Verbraucherschutzministerium verwaltet. Wenn kleine oder mittlere Unternehmen durch Energierechnungen in Existenzprobleme kommen, wird die Investitions- und Landesbank (ILB) den Härtefallfond verwalten.
Ersetzt das Brandenburg-Paket die Entlastungen des Bundes?
​​​​​​​Nein! Die Entlastungen des Bundes werden davon nicht berührt. Ihren Umfang sollten wir uns auch noch einmal vor Augen halten:

  • Deutliche Rentenerhöhung in 2022
  • Energiepreisbremsen
  • Abschläge für Gas- und Fernwärmerechnungen und zusätzliche Heizkostenzuschüsse
  • Förderungen für Krankenhäuser, Wohnungsbauunternehmen, soziale und Bildungsträger
  • 49-Euro-Ticket
  • Wohngeldreform mit Verdreifachung der Anspruchsberechtigten
  • Energiegeld für alle Beschäftigten, Rentner*innen, Studierende und Azubis
  • Anhebung des Kindergelds und Kinderzuschlags
  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas- und Fernwärme
  • Bürgergeld mit Erhöhung des Regelsatzes
  • Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie
  • Tankrabatt und 9-Euro-Ticket 2022
  • Anstieg von Arbeitnehmer- und Pendlerpauschalen im Steuerrecht
  • u.v.a.m.

Dazu Daniel Keller: „Die Umsetzung des „Brandenburg-Pakets“ ist gelebte Solidarität. Klar ist: Wir haben frühzeitig die Herausforderungen durch steigende Energiepreise, hohe Inflation und kriegsbedingte Fluchtbewegungen erkannt. Und wir haben gehandelt und ein zwei Milliarden Euro schweres „Solidaritätspaket“ geschnürt. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass mit den heute beschlossenen Maßnahmen nun weitere konkrete Schritte auf den Weg gebracht werden.

Ein Schwerpunkt unseres „Brandenburg-Pakets“ ist die Befreiung von Kitaelternbeiträgen aller Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen bis 35.000 Euro. Zudem zahlen Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 35.000 und 55.000 Euro ab Januar 2023 weniger als zuvor. Insgesamt profitieren die Familien von etwa 150.000 Kindern.

Um Menschen zu unterstützen, die ihre Energiekosten nicht mehr selbst tragen können, richten wir einen Härtefallfonds ein. Daraus werden wir mit einer Million Euro jährlich die Energiekosten von besonders belasteten Privathaushalte finanzieren.

Des Weiteren stehen wir solidarisch an der Seite unserer Kommunen. So unterstützen wir sie unter anderem bei der Bewältigung der Energiekosten ihrer Sozial- und Bildungseinrichtungen, wie Kitas, Schulen oder Schwimmbädern. Insgesamt haben die Maßnahmen, die den Kommunen zu Gute kommen, ein Volumen von etwa 700 Millionen Euro.

Unsere Botschaft lautet unverändert: Wir sind solidarisch in Krisenzeiten. Wir halten zusammen. Wir lassen niemanden im Stich.“

Jörg Vogelsänger ergänzt: „Die Energiekrise und die dramatische Flüchtlingskrise bewegen uns alle. Nichts ist so, wie vorher. Vor einem Jahr hätte das keiner von uns voraussehen können. Mit dem „Brandenburg-Paket“ haben wir den finanziellen Rahmen gesetzt, um die notwendigen Antworten zur Unterstützung und Entlastung der Brandenburgerinnen und Brandenburger geben zu können.

Die Grundlage für das Brandenburg-Paket hat das Parlament gelegt. Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2023 und 2024 hat der Brandenburger Landtag die Landesregierung ermächtigt, aus den genannten Gründen Kredite von bis zu 2 Milliarden Euro aufzunehmen. Davon sind 1,2 Milliarden Euro für 2023 und 800 Millionen Euro für 2024 vorgesehen.

Davon sollen in den Jahren 2023 und 2024 die kommunalen Verkehrsunternehmen zur Kompensation von Energiekosten mit insgesamt 90 Millionen Euro unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt anhand geeigneter Indikatoren. ÖPNV ist Lebensqualität, Kampf gegen den Klimawandel und Daseinsvorsorge.

Wegen der Wohngeldnovelle steigt ab 2023 die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich. Das ist ein richtiges Signal, das aber auch zu Mehrkosten in den kommunalen Verwaltungen führt. Hier werden für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 7 Millionen Euro den Brandenburger Kommunen zur Verfügung gestellt.

Die Umsetzung aller Maßnahmen des Brandenburg-Paketes wird ständiges Thema im Haushalts- und Finanzausschuss sein. Das ist gut und richtig so. Gezielte Hilfe ist das beste Krisenmanagement. Die Kunst bleibt es, Handlungsschnelligkeit in der Krise und Sorgfalt bei der Umsetzung zusammenzubringen.

 
 

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