Leere Wohnungen und Häuser fernab von Berlin sind kein seltenes Bild. Im so genannten Speckgürtel der Haupstadt stiegen die Mieten dagegen dramatisch. Dieser Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt in Brandenburg soll ein Riegel vorgeschoben werden. Die Regeln für Mieterhöhungen werden per Gesetz geändert.
"Wir wollen weiter für bezahlbaren Wohnraum vor allem auch im Speckgürtel sorgen. Die Landesregierung will mit verschiedenen Instrumenten regulierend in den Wohnungsmarkt eingreifen und insbesondere sozial Schwächeren einen Zugang zum Wohnungsmarkt auch in diesen Gebieten ermöglichen", erklärt Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger.
Die mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes geschaffene Möglichkeit, für bestimmte Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhungsmöglichkeiten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent, statt 20 Prozent zu senken, soll jetzt auch in Brandenburg umgesetzt werden.
In Brandenburg gibt es vor allem in den Landkreisen Barnim, Dahme-Spreewald, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming vor allem rund um Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt. In folgenden 30 Kommunen soll die Mietkappungsgrenze gelten:
Potsdam, Bernau bei Berlin, Panketal, Werneuchen, Eichwalde, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Birkenwerder, Glieicke/Nordbahn, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land, Oranienburg, Velten, Erkner, Schöneiche bei Berlin, Kleinmachnow, Nuthetal, Teltow, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Rangsdorf.