Biberverordnung für das Land Brandenburg

Veröffentlicht am 05.05.2015 in Umwelt

Potsdam – Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger setzt mit Wirkung vom 1. Mai 2015 die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen für den Biber (Castor fiber) in Kraft. Der Minister hatte Ende Februar bei der Vorstellung seines Sieben-Punkte-Plans zum landesweiten Bibermanagement die Erarbeitung einer Brandenburgischen Biberverordnung (BbgBoberV) angekündigt.

Das Zusammenleben von Mensch und Biber ist von Mißverständnissen und Begierden geprägt. Mönche verspeisten das Säugetier gerne an Fasttagen: Er lebte im Wasser und gehörte damit aus theologischer Sicht zu den Fischen (Freitag gibt’s Fisch). Die kanadische und russische Variante des schwimmenden Nagetiers galt mit seinem dichten Unterfell als König der Pelztiere. Das Bibergeil, ein Drüsensekret, kam früher bei der Herstellung von Arzneimitteln und Parfüm zum Einsatz.

Die uralte Eigenart des eigentlich possierlichen Tierchens, Bäche und Seen aufzustauen, Bäume als Nahrungsquelle zu betrachten und gegebenenfalls in einer Nacht mit den sehr effektiven Nagezähne zu fällen, machten ihn in ganz Europa spätestens Mitte des 19.Jahrhunderts zu einem Konkurrenten des Menschen. Er wurde wie viele andere Tiere und Pflanzen, die nicht mehr in das Leben einer Gesellschaft passten, die sich langsam industrialisierte, verdrängt und schließlich ausgerottet.

Erst Mitte bis Ende des 20. Jahrhunderts dämmerte es erst einigen wenigen: Die radikale Anpassung des Lebensraumes schadet dem Menschen langfristig mehr als Zersiedlungen und Beton nutzen. Das Umdenken hatte Erfolg: Die Europäer beschlossen gemeinsam unter anderem eine Renaturierung von großen Flächen. Dazu gehört auch die systematischen Ansiedlung von ausgerotteten Tierarten wie auch dem Castor fiber, also dem europäischen Biber.

Der frisch ausgesetzte Biber begann, wo seine Ahnen notgedrungen aufgehört hatten. Er baute Burgen, staute Bäche und vermehrte sich prächtig. In Brandenburg in einer Zahl, die nun die alten Konflikte zwischen Mensch und Biber wieder aufleben lässt. Der Biber gehört nicht mehr zu den unmittelbar bedrohten Arten. Es gilt, das Zusammenleben aber neu zu regeln. Ein langfristiger Kompromiss muss gefunden werden: Die Biberverordnung für das Land Brandenburg.

„Die Landesverordnung allein löst nicht alle Probleme, sie ist aber ein wesentlicher Baustein, um ein einheitliches Vorgehen der Behörden in den Landkreisen bei der Abwehr von Biberschäden zu gewährleisten“, so Umwelt- und Agrarminister Jörg Vogelsänger. „Einschränkungen wird es in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten geben. Aber im Zusammenwirken mit den sechs weiteren von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, die vor allem auf Prävention abzielen, erwarten wir eine Entschärfung der Probleme, gerade auch für die Menschen im Oderbruch. Wir haben uns aber bereits darauf verständigt, in zwei Jahren eine erste Bilanz zu ziehen und gegebenenfalls das Bibermanagement weiter zu entwickeln.“

Auf Initiative von Vogelsänger wurde vor diesem Hintergrund im Landkreis Märkisch-Oderland bereits eine regionale Arbeitsgruppe aus Landwirten, Naturschützern, Verwaltungen und weiteren Interessengruppen gebildet, die bereits erste Verabredungen getroffen hat, um in der Region, die besonders hohen Belastungen durch die Ausbreitung der Biberpopulation ausgesetzt ist, zu Lösungen zu kommen.

Der noch zu Wendezeiten in Brandenburg fast ausgerottete Biber hat sich im Land inzwischen – insbesondere im Oderbruch – wieder zahlreich vermehrt. Was zum einen ein Beleg für erfolgreiche Naturschutzarbeit ist, das mit der Rückgewinnung naturnaher Lebensräume am Wasser einhergeht, ist aus der Sicht vieler Anwohner und Landeigentümer zunehmend ein Problem. So nehmen nicht nur die Schäden auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu, gefährdet werden auch Stau- und Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Dämme, Straßen, Kläranlagen und Fischteichen sowie naturschutzfachlich bedeutsame Flächen wie Orchideenwiesen oder Anpflanzungen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Die Verordnung setzt darauf an, dass bei Gefahr für Leib und Leben, beispielsweise durch die Schädigung von Hochwasserschutzanlagen und  Straßen, und bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden gehandelt werden muss. In letzter Konsequenz ist auch das Fangen und die Tötung einzelner Biber vorgesehen.

Sieben Punkte zum Bibermanagement in Brandenburg

  1. Erlass einer Biberverordnung
    Ziel: Zulassung von Ausnahmen zur Gefahrenabwehr unter konkreten Rahmenbedingungen.
    Geltungsbereiche: Deiche und sonstige Hochwasserschutzanlagen, Dämme von Kläranlagen und erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen
  2. Erstattung des Mehraufwands für die Gewässerunterhaltungsverbände für Prävention und Vermeidung von Biberschäden
    Geltungsbereich: Gewässer 2. Ordnung
    Erstattung: 50 Prozent des Mehraufwands
    Bagatellgrenze: 20.000 Euro
    Beginn: 3. Quartal 2015 (in Abhängigkeit von der Verabschiedung des Landeshaushalts)
    jährliches Volumen: 300.000 Euro
  3. Förderung von Präventionsmaßnahmen aus der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe“ mit bis zu 700.000 Euro in der EU-Förderperiode bis 2020
    Sicherung von Dämmen in Teichgütern, Material zur Sicherung von Gehölzen, Deichanlagen und Dämmen, Anlage von Drainagen
  4. Maßnahmen im Lebensraum des Bibers
    Greening-Maßnahmen im Rahmen der Agrarförderung; gezielt für die Anlage von Gewässerschutzstreifen, Vertragsnaturschutz für die Anlage von Ackerrandstreifen an Gewässern
  5. Einstellung von zwei Bibermanagern
    Finanzierung durch das Agrar- und Umweltministerium
    Aufgaben: Aufbau eines Netzes ehrenamtlicher Biberbetreuer in den Landkreisen beziehungsweise Kommunen für Monitoring, Beratung, Unterstützung des Vollzugs bei Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Konfliktberatung, Schulung und Beratung bei Prävention und Maßnahmen, Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden
  6. Verbesserung des Vollzugs in den Kreisen
    Arbeitsgremien auf Kreisebene mit Gewässerunterhaltungs- und Naturschutzverbänden unter Einbeziehung der Landesverbände und des Agrar- und Umweltministeriums zur Entschärfung von Konflikten, Diskussion von Lösungsmöglichkeiten, Prioritäten der Vollzugsarbeit; hierzu überarbeitet das Ministerium seine Hinweise für den Vollzug in den Kreisen.

Wohin gehört der Biber?

Biber (Castoridae) sind höhere Säugetiere (Eutheria) und gehören zur Ordnung der Nagetiere (Rodentia). Sie sind die zweitgrößten lebenden Nagetiere der Erde, nach den Capybaras. So heisst es kurz und knapp bei Wikipedia.

Die Familie besteht heute aus einer einzigen Gattung, Castor, die sich in zwei Arten aufteilt: den Europäischen Biber (Castor fiber), auch Eurasischer Biber genannt, und den Kanadischen Biber (Castor canadensis). Der europäische Biber ist als einheimisches Säugetier, welches nicht dem Jagdrecht nach dem Bundesjagdgesetz unterliegt, durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.

 
 

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