Brandenburger Umweltministerium legt Wolfsverordnung vor

Veröffentlicht am 28.11.2017 in Umwelt

Gesichert: Schafsherde hinter Elektrozaun und bewacht von Herdenschutzhunden. Foto: Guhl

Als hauptbetroffenes Bundesland – hier hat sich die deutschlandweit größte Population angesiedelt – versucht Brandenburg mit einer Wolfsverordnung Einzelfallentscheidungen zu auffälligen Wölfen rechtlich und organisatorisch besser abzusichern. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hat das Brandenburger Umweltministerium gestern den Verordnungstext Verbandsvertretern aus Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd vorgestellt. Die Verordnung wird nach einer Schlussredaktion noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt.

„Es ist weiter absehbar, dass Entscheidungen zum Umgang mit für Menschen und Nutztiere auffälligen Wölfen immer auch eine breite Öffentlichkeit erreichen werden“, so Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Aus diesem Grund haben wir in der Phase der Erarbeitung seit Mai diesen Jahres nicht nur auf die Expertise in der Landesverwaltung gesetzt, sondern viele Akteure eingebunden, die Anregungen zum Umgang mit Wölfen einbringen können.“

Rund 40 Stellungnahmen gingen bei der Naturschutzabteilung des Ministeriums ein. Nicht alles, was hier aufgeschrieben wurde, ist rechtlich umsetzbar. Zudem zeigte auch diese Diskussionsphase, dass beim Thema Wolf unterschiedliche Interessenlagen aufeinanderstoßen. „Streit wird es ganz sicher auch in der Zukunft geben, aber wir wollen und müssen Schritt für Schritt zu einem bundesweit einheitlichen Wolfsmanagement kommen. Unsere Wolfsverordnung kann hierzu einen Beitrag leisten“, unterstreicht der Minister: „Dies wird aber nur gelingen, wenn alle Beteiligten auf der Grundlage des Naturschutzrechts bereit sind, Lösungen und gegebenenfalls Kompromisse zu akzeptieren.“

Jörg Vogelsänger: „Brandenburg betritt mit der Erarbeitung einer Wolfsverordnung zum Umgang mit Problemwölfen erneut bundesweit Neuland. Die bisherigen Erfahrungen aus ganz Deutschland zeigen, dass diejenigen, die vor Ort Entscheidungen treffen sollen, einen einheitlichen Maßstab an die Hand bekommen müssen, wann aus einem Wolf ein auffälliger beziehungsweise problematischer Wolf wird, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und wie gehandelt werden kann.“

 

 
 

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