Brandenburgs Wirtschaft: Der beste Bieter erhält den Zuschlag

Veröffentlicht am 20.02.2026 in Landespolitik

Öffentliche Aufträge sollen in Brandenburg künftig über das sogenannte Best-Bieter-Prinzip vergeben werden. Bei diesem Verfahren muss nur noch das erfolgreiche Unternehmen seine Eignung nachweisen und die vollständigen Prüfunterlagen einreichen. Für alle übrigen Bieter entfällt das bislang verpflichtende Einreichen umfangreicher Dokumente. Damit wird ein konsequenter Schritt zum Abbau bürokratischer Hürden im Vergaberecht vollzogen. 

"Das ist ein deutlicher Bürokratieabbau und verhindert sowohl das Einreichen als auch die Prüfung letztendlich nicht benötigter Dokumente. So fällt auch eine Hürde weg, die gerade ortsansässige kleinere und mittlere Unternehmen mitunter von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren abgeschreckt hat“, so Brandenburgs Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD).

Marcel Penquitt, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg: „Unsere Bemühungen, bürokratische Hürden auf Landesebene kontinuierlich abzubauen, zeigen Wirkung. Mit der Einführung des Best-Bieter-Prinzips vereinfachen wir öffentliche Vergaben deutlich und entlasten unsere Unternehmen und Verwaltungen im Land. Wir greifen wir auch zentrale Forderungen der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern auf, die seit Langem praxisnahe Erleichterungen im Vergaberecht anmahnen. Wir sorgen dafür, dass sich Betriebe künftig auf ihre Angebote konzentrieren können, statt unnötige Unterlagen für Verfahren einzureichen, bei denen sie am Ende gar nicht zum Zuge kommen. Das spart Zeit, senkt Kosten für unsere mittelständische Wirtschaft.“

Was ist...?

Das Best-Bieter-Prinzip im Vergaberecht bedeutet, dass öffentliche Aufträge nicht zwangsläufig an den günstigsten Preis (Billigstbieter), sondern an das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot vergeben werden. Dabei fließen neben dem Preis auch qualitative, soziale und ökologische Aspekte in die Bewertung ein, um eine höhere Qualität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. In Österreich ist das Best-Bieter-Prinzip seit März 2016 für Bauaufträge verpflichtend.

  • Ziele: Das Prinzip zielt auf ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis über den gesamten Lebenszyklus (Betriebskosten, Qualität) ab.

  • Kriterien: Zuschlagskriterien können u.a. Qualität, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Kundendienst, Lieferzeit und Lieferfristen sein.

  • Vorteile: Es ermöglicht die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Innovation und Zuverlässigkeit, was besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Servicequalität Vorteile bietet.

  • Umsetzung: Die Kriterien müssen in den Vergabeunterlagen gewichtet aAngegeben werden. In manchen Regionen (z.B. Brandenburg/Sachsen-Anhalt) wird das Verfahren vereinfacht, indem Eignungsnachweise nur noch vom Bestbieter angefordert werden. 

 
 

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