Das Kabinett der Bundesregierung hat heute eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Danach ist künftig das Füttern von Wölfen verboten. Außerdem erlaubt das Gesetz, Wölfe zu jagen, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben. Damit ist einer Forderung Brandenburgs erfüllt, eine einheitliche Regelung im Umgang mit den Raubtieren zu finden. Das Land hatte eine eigene Wolfsverordnung erlassen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Zuletzt hatte sich der Bundesrat mit einer bundesweiten Regelung zum Umgang mit Wölfen befasst. Die Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen hatten einen zehn Punkte umfassenden Entschließungsantrag zum Umgang mit dem Wolf eingebracht.
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubte bereits den Abschuss einzelner Wölfe, die eine Gefahr für Menschen darstellen oder sehr erhebliche Schäden anrichten. Ziel der jetzigen Gesetzesänderung ist es, den Artenschutz der Wölfe und den Schutz von Schafen sowie anderen Herdentieren gleichermaßen sicherzustellen und die Nutztierhalter zu unterstützen.
Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherige Regelung zu unscharf war. Oft ist unklar, welcher Wolf genau die Herdentiere gerissen hat. Zudem war es bislang nicht ohne Weiteres möglich, mehrere Tiere aus einem Rudel zu entnehmen. Hier werden nun die Voraussetzungen gesenkt und geregelt, welche Personen berechtigt sind, Wölfe zu jagen. So erlaubt beispielsweise das Entstehen eines ernsten Schadens durch den Wolf bereits das Töten des Tieres. Bislang forderte das Gesetz einen erheblichen Schaden. Rund 70 Wolfsrudel leben mittlerweile in Deutschland.