Corona: Änderung bei Impfterminen?

Veröffentlicht am 14.04.2021 in Landespolitik

Eine bundeseinheitliche Regelung für Lockdown und Lockerung wird kommen. Das wird in dieser Woche voraussichtlich im Bund verabschiedet. Im Land Brandenburg geht es um Impftermine und Impfstoffmengen. Jörg Vogelsänger hat die Entwicklung verfolgt.

Das Bundeskabinett hat am Dienstag, 13.04.2021, den Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz – bekannt als Bundesnotbremse (siehe Grafik) beschlossen. Die Verabschiedung ist im Bundestag ein Eilverfahren am Freitag, 16.04.2021, vorgesehen. Ebenso ist der Bundesrat gefragt, der bei diesem Gesetz allerdings nicht zustimmungspflichtig ist. Dennoch: Wir werden eine spannende Woche erleben. Ein kleiner Vorgeschmack: Die Europäische Union meldete, dass Biontech/Pfizer bis Ende Juni 50 Mio. Impfdosen mehr liefern will als bislang ausgehandelt.

Heute – 14.4. tagten im Brandenburger Landtag zur aktuellen Umsetzung der Impfstrategie gemeinsam die Landtagsausschüsse für Inneres/Kommunales und Gesundheit.

Mit den Hausärzten hat die Impfung gegen das Coronavirus in Deutschland und Brandenburg einen neuen „Schub“ erhalten. In Brandenburg wurden in der letzten und dieser Woche den Hausarztpraxen vom Bund direkt über das Großhandelssystem jeweils ca.30.000 Impfdosen zur Verfügung gestellt. Das ist nach Ankündigung des Bundes auch für die nächste Woche geplant und für die letzte Aprilwoche sollen es dann 95.000 Impfdosen sein. Das System der Hausarztpraxen im Land funktioniert, bleibt zu hoffen, dass der Bund seine Lieferzusagen einhält.

Neue Planungen notwendig

Die Gesundheitsministerkonferenz hat am Dienstagabend beschlossen, dass Personen unter sechzig Jahren, die als Erstimpfung AstraZeneca erhalten haben, als Zweitimpfung nun Biontech oder Moderna verabreicht bekommen sollen. In Brandenburg sind davon rund 60.000 Personen betroffen, deren Zweitimpfungen ab der kommenden Woche anstehen.

Da die Gesundheitsministerkonferenz gegenwärtig keinen zusätzlichen Biontech- oder Moderna-Impfstoff zur Verfügung stellen kann, müsse nun die Terminvergabe für die nächsten Wochen geändert werden, informierte Innenminister Michael Stübgen in der heutigen gemeinsamen Sitzung des Gesundheits- und des Innenausschusses die Abgeordneten des Brandenburger Landtags.

Die Absicherung von Zweitimpfungen hat dabei Priorität. Die bereits die Geimpften verlören sonst ihre Immunisierung und müssten wieder von vorne anfangen. Der Beschluss der Gesundheitsminister betrifft in Brandenburg hauptsächlich Ärzte, Pflegepersonal, Polizisten und Mitarbeiter in gefährdeten Berufsgruppen.

Termine bleiben bestehen

Für bereits geimpfte Patienten gilt: Die Impfintervalle bei zusagten Terminen bleiben bestehen. Sonst sind aktuell folgende Zeiträume zwischen Erst- und Zweitimpfung vorgesehen: 4-5 Wochen bei Biontech/Pfizer und Moderna. Bis zu zwölf Wochen bei AstraZeneca.

Die Modellpraxen, von denen wir in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch Oderland mit Stand letzter Woche 39 haben, sollen nach meiner Kenntnis mit AstraZeneca aus Bundesbeständen über das Land Brandenburg beliefert werden. Die Modellpraxen impfen damit zusätzlich.

Ich bin froh, dass sich viele Praxen in unseren Landkreisen beworben haben, so dass wir im Vergleich mit anderen Landkreisen eine hohe Anzahl von Modellpraxen haben.

Es bleibt entscheidend, wie wir beim Impfen vorankommen. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen.

 
 

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