Corona Einschränkungen: Was gilt in Brandenburg?

Veröffentlicht am 03.12.2021 in Landespolitik

Bundesweit sollen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verschärft werden. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz (MPK) mit der amtierenden Bundesregierung. Brandenburg will in der kommenden Woche, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke ankündigte, einige Regelung nachschärfen. Eine Übersicht, was jetzt gilt:

Was haben wir in Brandenburg zu erwarten?

„Da Brandenburg durch seine aktuelle Verordnung bereits einige der Punkte festgelegt hat, darunter vielerorts 2G und die grundsätzliche Maskenpflicht an Schulen, sind bei uns nicht viele Änderungen erforderlich.“ So Woidke.

  • Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wird so geändert, dass die Länder wieder schärfere Maßnahmen ergreifen können.

  • Die Übergangsregelung für den Geltungszeitraum schärferer Maßnahmen wird über den 15. Dezember hinaus verlängert

  • Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Hotspots gelten weiterhin.

  • Die finanziellen Unterstützungen und Überbrückungshilfen werden fortgesetzt. Bereits verlängert wurden Regelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022.

Wie sieht es bei uns aus?

„Wir stabilisieren uns derzeit etwas – aber auf sehr hohem Niveau. Die Inzidenz im Land liegt heute bei 655. Deshalb bleibt die Lage angespannt. Das gilt vor allem für die Krankenhäuser, denn auf den dortigen Intensivstationen kommt die Pandemie mit Zeitverzögerung an.“

Wer ist von den Einschränkungen betroffen?

Die weitgehende Einführung der 2G-Regel betrifft insbesondere (noch) nicht geimpfte Personen. Unsere aktuelle Verordnung hat eine Hauptbotschaft: Ein Lockdown für Ungeimpfte durch unsere 2G-Regel z. B. für Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung. Und nächtliche Ausgangsbeschränkungen in besonders betroffenen Gebieten. Dieser Lockdown für Ungeimpfte kommt jetzt auch auf Bundesebene.“

Welche Kontaktbeschränkungen gibt es ?

  • Private Zusammenkünfte sollen auf einen Haushalt zuzüglich zwei Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt werden, wenn eine nicht geimpfte bzw. nicht genesene Person teilnimmt. Kinder bis einschließlich 14 sollen davon ausgenommen werden.

  • Auch für private Feiern für Geimpfte und Genesene sollen ab Inzidenz-Werten von 350 aufgrund der aktuell angespannten Lage Obergrenzen festgelegt werden (innen 50; außen 200).

  • Clubs und Diskotheken sollen ab Inzidenzen von 350 geschlossen werden (Brandenburger Grenzwert bisher 750).

  • Für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen soll es mit maximal 30 bis 50 Prozent der Kapazität klare Begrenzungen geben. Und auch hier gilt: 2G.

Wie sieht es mit der Impfpflicht aus?

Ziel ist es, jede Woche 160.000 Brandenburger zu impfen. In den vergangenen sieben Tagen wurden wieder mehr als 100.000 Impfungen gemeldet. Bis Jahresende sollen in Deutschland 30 Millionen Bürger ihren Piks erhalten. Woidke: „Wir haben auch über die allgemeine Impfpflicht gesprochen. Diese kann frühestens eingeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass auch alle geimpft werden können.“

  • Der Kreis der zum Impfen-Berechtigten wird deutlich erhöht.

  • Eine Impfpflicht für die Mitarbeiter z. B. in der Altenpflege und in Krankenhäusern wird eingeführt. Eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona soll im Frühjahr kommen.

Das Brandenburger Kabinett wird sich voraussichtlich am kommenden Dienstag mit dem heutigen Beschluss der MPK befassen und eine Aktualisierung der Verordnung vorbereiten. Diese muss spätestens zum 16. Dezember in Kraft treten. Dabei werden auch notwendige Gesetzesänderungen auf Bundesebene berücksichtigt.

 
 

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