Der Bundesrat beriet am Freitag 19, Oktober 2018 über eine bundesweite Regelung zum Umgang mit Wölfen. Die Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen hatten einen zehn Punkte umfassenden Entschließungsantrag zum Umgang mit dem Wolf eingebracht.
Wie berichtet, soll das Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden. Das erlaubt zwar schon bereits den Abschuss einzelner Wölfe, die eine Gefahr für Menschen darstellen oder sehr erhebliche Schäden anrichten.
Vertreter der Länder verwiesen noch einmal auf die Ängste der ländlichen Bevölkerung: Wolf, Menschen und Nutztiere müssten gut nebeneinander leben können. Gefährdungen für Menschen und Übergriffe der Wölfe auf Weidevieh müsse verhindert werden. Der Bundesrat sprach auch über die Finanzierung von Herdenschutz. Der Antrag ging in die Ausschüssen.