Rechtssicherheit schaffen
Brandenburg ist, was die Zahl der Wölfe betrifft, als Bundesland besonders betroffen. Deshalb gibt es seit rund einem Jahr ein so genanntes Wolfsmanagement. Seit langem drängt das Land mit seiner eigenen Wolfsverordnung jedoch darauf, bundesweit bessere Regelungen für den Umgang mit der streng geschützten Tierart zu schaffen, die rechtssicher und im Konfliktfall schnell umsetzbar sind.
Ziel: Wolfsmanagement für Europa
Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesratsentschließung soll zu einem praktikablen, bundesweiten Wolfsmanagement nach europäischem Recht führen, das die Bewertung und Beobachtung der Wolfspopulation, die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungsregeln einschließt. Dies sind auch die zentralen Säulen Wolfsmanagements in Brandenburg. Die Bundesratsinitiative ist eine Stärkung für unser Brandenburger Wolfsmanagement.“ (Ansprechpartner in Brandenburg auf einen Blick)
Es geht um einheitliche Defintionen
So soll der Paragraph 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes an den Artikel 16 der europäischen FFH-Richtlinie angepasst werden. Aufgrund von unterschiedlichen Übersetzungen des Begriffs „serious damage“ aus dem Originaltext der FFH-Richtlinie ergeben sich Unsicherheiten bei der Interpretation, unter welchen engen Voraussetzungen die Entnahme – in diesem Kontext eines Wolfs - nach Anhang IV der FFH-Richtlinie erlaubt ist.
Minister Vogelsänger: „Der Bund bleibt und ist in der Pflicht, für mehr Klarheit zur sorgen. Der Druck ist nach wie groß, während die Handlungsspielräume klein und für die Verantwortlichen letztlich mit vielen Fragezeichen verbunden sind. Dies war auch der Grund, warum ich schon während des Vorsitzes der Umweltministerkonferenz 2017 beharrlich auf die Klärung jener Punkte gedrungen habe, die nun dem Entschließungsantrag zugrunde liegen.“
Wölfe besser beobachten
Ein gemeinsames Monitoring und Management mit Polen wird ebenso für erforderlich gehalten wie die von Brandenburg immer wieder geforderte Festlegung und Überprüfung des günstigen Erhaltungszustands der Art im jährlichen Turnus. Eine Beurteilung des Erhaltungszustands des Wolfs alle sechs Jahre (FFH-Berichtszeitraum) ist angesichts der dynamischen Populationsentwicklung nicht ausreichend. Zukünftig soll der Bund den Erhaltungszustand der Wolfspopulation nach wissenschaftlichen Kriterien jährlich überprüfen.
Herdenschutzzentrum einrichten
Ein bundesweites Herdenschutzzentrum wird für sinnvoll erachtet. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder, insbesondere Frankreichs, sind zu berücksichtigen.
Auch die Forderung, Weidetierhalter bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen einschließlich bei Unterhaltungsmaßnahmen für wolfssichere Zäune zu 100 Prozent zu fördern, wird von Brandenburg unterstützt.
Minister Vogelsänger: „Die Nutztierhalter dürfen mit ihren Sorgen und Nöten, die sich mit der Rückkehr und Ausbreitung von Wölfen in Deutschland ergeben, nicht allein gelassen werden. Hilfestellungen für den Mehraufwand beim Herdenschutz sind ein Baustein, um mehr Akzeptanz für ein Nebeneinander von Weidetieren und der geschützten Tierart Wolf zu erreichen.“