Dieselverbote: Worum geht es, wer ist betroffen?

Veröffentlicht am 09.10.2018 in Umwelt

In vielen deutschen Städten drohen wegen der Überschreitung von gesetzlich festgelegten Grenzwerten für Stickoxid gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Denn diese stoßen besonders viele Stickoxide aus, die verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Worum geht es und was soll getan werden?

Zwei Gruppen von Diesel-Fahrzeugen

  • Die erste Gruppe sind Diesel-Fahrzeuge, bei denen die Hersteller die Fahrzeuge so manipuliert haben, dass diese die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte nur zum Schein eingehalten haben. Deren Verkauf war folglich illegal. Für diese Fahrzeuge wurde ein Rückruf durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) angeordnet und die Hersteller müssen diese Fahrzeuge auf eigene Kosten in einen rechtmäßigen Zustand versetzen.

  • Die zweite Gruppe sind eine viel größere Anzahl von Diesel-Fahrzeugen, die bei den damals gesetzlich vorgeschriebenen Abgastests die Grenzwerte unter Laborbedingungen eingehalten haben, aber im realen Straßenverkehr einen viel höheren Ausstoß von Stickoxiden haben. Diese Fahrzeuge sind legal verkauft worden, weil die damals rechtlich vorgeschriebenen Messmethoden und –werte eingehalten wurden.

In der Debatte um Diesel-Fahrzeuge geht es nur um die zweite Gruppe von legal verkauften und zugelassenen Fahrzeugen, die sich bereits auf der Straße im Verkehr befinden.

Hier hat der Gesetzgeber keine rechtliche Handhabe gegen deren Hersteller, um den Schadstoffausstoß auch im realen Straßenverkehr auf ein für Mensch und Umwelt erträgliches Maß zu reduzieren und so die Grenzwerte in den betroffenen Städten wieder einzuhalten.

Für alle Neufahrzeuge haben wir inzwischen die gesetzlichen Vorschriften geändert - hier gelten auch für den realen Schadstoffausstoß strenge Grenzwerte.

Was hat die SPD in Berlin erreicht

Der Koalitionsausschuss hat am 1. Oktober 2018 einen umfangreichen Beschluss gefasst, um den betroffenen Städten und den betroffenen Diesel-Eigertümern schnell zu helfen. Die betroffenen Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrenden müssen auf ihre Mobilität vertrauen können. Die Maßnahmen unterscheiden sich, je nachdem wie stark die Grenzwertüberschreitungen in den betroffenen Städten sind.

Wege zur sauberen Luft

Städte mit Messwerten über 40 μg/m3)

Insgesamt 65 Städte überschreiten den gesetzlichen Grenzwert von einem Jahresmittelwert über 40 μg/m3 Stickoxyde in der Luft. Das bereits bestehende Nationale Sofortprogramm „Saubere Luft“ soll jetzt mit zwei weiteren Maßnahmen, die Luft sauberer machen aber auch Fahrverbote verhindern.

Schwere Kommunalfahrzeuge nachrüsten

Sogenannte schwere Kommunalfahrzeuge, wie Busse, Müllfahrzeuge oder Straßenreinigungsfahrzeuge haben einen besonders hohen Anteil an der Erzeugung von Stickoxiden. Sie sollen mit Abgasreinigungsgeräten nachgerüstet werden. Der Bund fördert diese Nachrüstung mit 80%.

Handwerker- und Lieferfahrzeuge ausstatten

Auch Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen technisch nachgerüstet werden. Dies gilt für die Halter gewerblich genutzter Fahrzeuge, die ihren Firmensitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughaltern, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat. Der Bund fördert diese Nachrüstung ebenfalls mit 80% und wird mit den Automobilherstellern über die Kostenübernahmen für den Restanteil verhandeln.

Städte mit Messwerten über 50 μg/m3

In den 14 besonders betroffenen Städten, in denen die Messwerte bei 50 μg/m3 Stickoxiden oder darüber liegen setzen wir für die betroffenen Dieselfahrenden auf zwei zusätzliche Maßnahmen:

Umtausch-Aktionen

Die deutschen Automobilhersteller bieten den Fahrzeughaltern von Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeugen ein Tauschprogramm mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten an. Dabei soll der besondere Wertverlust, den Diesel-Fahrzeugen durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben, ausgeglichen werden. Anders als bei Prämien in der Vergangenheit, die nur für Neufahrzeuge galten, soll insbesondere auch der Tausch gegen ein sauberes Gebrauchtfahrzeug ermöglicht werden, um Belastungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen möglichst zu vermeiden. Von den ausländischen Automobilherstellern erwarten wir, dass sie ihren Kunden vergleichbare Angebote machen. Dadurch und weil die Umtausch-Aktion sofort beginnen kann, könnte sichergestellt werden, dass betroffene Euro 4/5-Dieselfahrende vor der möglichen Einführung von Verkehrsbeschränkungen in seiner Region über ein anderes Fahrzeug verfügt, welches die Einfahrt ermöglicht. Die deutschen Automobilhersteller haben dem Bund die Kostenübernahme für diese Aktion bereits zugesagt.

Technische PKW Hardware-Nachrüstung

Für viele Euro 5-Diesel-Fahrzeuge gibt es eine technische Nachrüstung. Ist solch ein SCR-System (Harnstoff-Einspritzung/AdBlue®) verfügbar und geeignet, den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 mg/km zu reduzieren, erwartet der Bund vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt.

Was sehen die Gesetze vor?

Der Bund wird die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, dass solche Systeme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sein können. Die Haftung richtet sich nach den Regelungen für das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit tragen die Nachrüster die Haftung und es entstehen den Fahrzeughaltern keine Nachteile.

Auch wenn die Bundesregierung keine rechtlichen Möglichkeiten hat, die Hersteller zur Übernahme der Nachrüstkosten zu zwingen, so wird sie ihnen unmissverständlich klar machen, dass sie dies erwartet. Weiterhin werden alle betroffenen Verbraucher ermutigt, sich direkt an die Hersteller zu wenden und so ihre Marktmacht zu nutzen.

Mit Volvo hat bereits ein erster Hersteller die Kostenübernahme erklärt, Volkswagen lehnt diese nicht grundsätzlich ab. Weitere Autohersteller werden folgen, weil sich letztlich kein Unternehmen leisten kann, dass nur seine Kundinnen und Kunden in den besonders betroffenen Städten außen vor bleiben.

Diese beiden Möglichkeiten gelten für Einwohner der betroffenen Städte und weiterer Städte, in denen ein Luftreinhalteplan Verkehrsbeschränkungen vorsieht, Einwohner der angrenzenden Landkreise und außerhalb dieser Gebiete wohnhafte Fahrzeughalter, die aus beruflichen Gründen in die Städte pendeln oder für die es eine besondere Härte bedeuten würde.

 
 

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