Schon jetzt gibt es in Deutschland 1,2 Mio. offene Stellen – Tendenz steigend. Die Arbeitgeber fordern die Bundesregierung dringend auf, den Zuzug von Fachkräften zu regeln. Denn Deutschlands künftiger wirtschaftlicher Erfolg und die soziale Sicherheit aller Bürger hängen wesentlich davon ab, Arbeitskräfte zu finden. Die es bei uns zum großen Teil nicht gibt!
Um das zu erreichen, konzentriert sich die Bundesregierung und damit die Sozialdemokraten auf drei Felder:
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An erster Stelle steht für uns die gute Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Deswegen haben wir das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Strukturwandel fördern.
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Es geht auch um die richtigen Rahmenbedingungen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder neue Chancen für Menschen, die schon lange ohne Job sind. Deshalb haben wir Regelungen zur Brückenteilzeit und zum sozialen Arbeitsmarkt geschaffen.
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Angesichts des demographischen Wandels wissen wir, dass das nicht reicht, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Deshalb liegt die Freizügigkeit innerhalb der EU wesentlich in unserem Interesse. Wir werden aber darüber hinaus auch die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten brauchen.
Öffnung des Arbeitsmarktes
Deutschland ist schon lange Einwanderungsland. Bisher sind insbesondere Hochqualifizierte, also Experten mit Hochschulabschluss, gekommen. Wir brauchen aber heute längst auch Handwerker oder Pflegerinnen und Pfleger. In diesem Bereich war bislang die Zuwanderung nur in Engpassberufen erlaubt. Diese Beschränkung entsprach jedoch oft nicht dem echten Bedarf des Arbeitsmarktes. Deshalb öffnen wir jetzt unseren Arbeitsmarkt für alle Menschen, die einen Beruf erlernt haben. (Wer jetzt glaubt, dass jetzt Arbeitsuchende in Massen nach Deutschland strömen, irrt gewaltig. Viele Staaten haben bereits konkrete und attraktive Einwanderungsgesetze und sind gastfreundlicher als unsere Republik. Und Englisch ist nun mal weiter verbreitet und leichter zu lernen als Deutsch.)
Wir steuern die Erwerbsmigration anhand von zwei Faktoren:
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Am wirtschaftlichen Bedarf: Eine Fachkraft muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, damit sie langfristig bleiben kann.
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An der Qualifikation, d.h. die Qualifikation muss gleichwertig sein (d.h. die Berufsanerkennung muss vorliegen).
Wer eine anerkannte bzw. gleichwertige berufliche Qualifikation hat, kann vom Arbeitgeber in dieser Qualifikation auch beschäftigt werden. Die Fachkraft kann auch in einer anderen Tätigkeit oder als Akademiker in einem nahestehenden Ausbildungsberuf beschäftigt werden, wenn sie dazu befähigt ist. Also dürfte im ersten Fall ein Bäcker als Konditor oder im zweiten Fall ein Pharmazeut z. B. auch als Pharmazeutisch-Technischer Assistent in einer Apotheke arbeiten.
Die Vorrangprüfung wird für alle Fachkräfte abgeschafft. Sie kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wiedereingeführt werden.
Was soll geregelt werden?
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Die Öffnung des Arbeitsmarktes - auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung
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Möglichkeiten der Einreise zur Arbeitsplatz- und beschränkt zur Ausbildungssuche
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Bessere Perspektiven auf einen unbefristeten Aufenthalt
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Mehr Möglichkeiten für den Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
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Die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren
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Die Vereinfachung von Verfahren, insbesondere bei der Visa-Erteilung
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Die einheitliche Ausbildungsduldung und eine neue Beschäftigungsduldung, im Rahmen eines eigenen Gesetzes
Was tun gegen Lohndumping
Um die Stellenbesetzung zu erleichtern, erleichtern wir die Suche nach einem Arbeitsplatz. Die Einreise zur Arbeitsplatzsuche stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt können auch Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung für sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Voraussetzung ist, dass die Fachkraft eine anerkannte Qualifikation, die notwendigen Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt vorweist. Während der Suche kann eine Probearbeit bis zu 10 Wochenstunden in dem späteren Beruf ausgeübt werden. So können beispielsweise auch Praktika bei einem potenziellen Arbeitgeber ermöglicht werden.
Wir sorgen für gute Löhne, auch für Fachkräfte aus dem Ausland: Deren Bezahlung muss dem Lohn vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen. Sonst wird kein Arbeitsvisum erteilt. So schieben wir Lohndumping den Riegel vor.
Anerkennung von Visa und Verfahren
Die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ist wesentlich, um als ausländische Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können. Deshalb wollen wir bestehende Hindernisse abbauen und ermöglichen künftig, dass Anerkennungsverfahren im Rahmen von Vermittlungsabsprachen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig im Inland durchgeführt werden können. Dafür muss die BA mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben.
Eine weitere Hürde war für Fachkräfte aus dem Ausland das aufwändige Visa-Verfahren. Die bestehenden Regelungen sowie die Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen sollen gebündelt und im Wege eines „beschleunigte Fachkräfteverfahrens“ anwenderfreundlicher gestaltet werden. Hierzu werden Gespräche mit den Ländern aufgenommen.
Perspektiven für Fachkräfte
Menschen, die als Fachkräfte zu uns kommen, sollen Teil unserer Gemeinschaft werden. Dazu gehört auch, dass sie eine sichere Perspektive für ihre Zukunft in Deutschland haben. Fachkräfte, die einen deutschen Hochschulabschluss oder eine deutsche Berufsausbildung haben, können künftig nach zwei Jahren Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis bekommen und Fachkräften mit ausländischem Abschluss nach vier Jahren.
Perspektiven für gut Integrierte
Es gibt viele Menschen, die zwar nicht als Flüchtling anerkannt, aber dennoch im Land geduldet sind – aus ganz verschiedenen Gründen. Sie wollen arbeiten und sich einbringen, die Sprache lernen und sich integrieren. Manche stecken mitten in der Ausbildung oder dem Beruf. Unternehmen und Kollegen engagieren sich bei der Integration der neuen Kollegen.
Es ist daher nicht sinnvoll, wenn wir mit viel Aufwand ausländische Fachkräfte anwerben und fit für den deutschen Arbeitsmarkt machen, während gleichzeitig gut integrierte und qualifizierte Geflüchtete unser Land wieder verlassen müssen.
Wir haben daher zusammen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Paket mit dem Beschäftigungsduldungsgesetz geschnürt, um denjenigen Geduldeten, die gut in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integriert sind, deutliche Verbesserungen zu bieten.
Mit der Beschäftigungsduldung wird ein schnellerer Weg für eine langfristige Perspektive geschaffen. Denn an diese 30-monatige Beschäftigungsduldung schließt sich die Möglichkeit an, einen Aufenthaltstitel zu erwerben.
Die bisherige Frist von acht Jahren wird dadurch deutlich verkürzt. Diese Beschäftigungsduldung können Geduldete bekommen, die seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (bzw. Alleinerziehende mit 20 Wochenstunden), hinreichend gut deutsch sprechen (A2) und ihren eigenen Lebensunterhalt seit 12 Monaten gesichert haben und weiterhin sichern können (nicht den ihrer Familie). Zudem müssen sie seit 12 Monaten geduldet sein.
Bei Ausbildungsvertrag gibt es eine Duldung
Außerdem werden die Regelungen für die sogenannte „3+2-Regelung“ (Ausbildungsduldung) klarer gefasst. Damit gehören Probleme der Vergangenheit an, die auf die unterschiedliche Praxis der Ausländerbehörden zurückzuführen waren. Künftig kann eine Duldung sieben Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt und sechs Monate zuvor erteilt werden, wenn der Ausbildungsvertrag vorliegt. Dabei erteilt die Ausländerbehörde künftig automatisch die Beschäftigungserlaubnis. Die Ausbildungsduldung wird jetzt auch für Helferausbildungen erteilt, wenn sich eine Ausbildung in einem Engpassberuf anschließt. Voraussetzung ist eine Vorduldungszeit von sechs Monaten. Die oben genannten Regelungen werden in zwei parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt (Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Inkrafttreten sechs Monate nach Verkündung sowie Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2020).
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Nicht alle Elemente der Fachkräfteeinwanderung werden gesetzlich geregelt, sondern durch weitere Maßnahmen flankiert. So sollen die Verfahren zur Anerkennung für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht werden, wenn der Antragsteller im Ausland lebt. Geplant ist, eine Zentrale Koordinierungsstelle einzurichten und hierzu Gespräche mit den Ländern zu führen. Weitere Verbesserungen sollen in Bezug auf Kommunikation, Verfahrensdauer und Erreichbarkeit von Behörden umgesetzt werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) regionale Beratungsangebote für Fachkräfte aus dem Ausland ausgebaut.
Am 19. Dezember 2018 wurden auf Staatssekretärs-Ebene drei ressortübergreifende Facharbeitsgruppen eingesetzt, die Vorschläge für die Verbesserung der Verwaltungsverfahren, der Anerkennungsverfahren und zur Fachkräftegewinnung erarbeiten sollen.
Fachkräfte in Kürze
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Deutschland braucht Fachkräfte. An erster Stelle steht für uns die gute Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland.
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Das allein wird nicht reichen: Wegen des demographischen Wandels muss es uns gelingen, gut qualifizierte Fachkräfte aus anderen Ländern für die deutsche Wirtschaft zu gewinnen.
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Wir haben erstmals in Deutschland ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit klaren Regeln für eine gesteuerte Einwanderung in den Arbeitsmarkt.
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Wir öffnen unseren Arbeitsmarkt erstmals nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für berufliche Qualifikationen, die unser Arbeitsmarkt dringend braucht.
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Wir bauen Hürden ab und geben bessere Perspektiven, damit sich Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland ein Leben aufbauen können.
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Wir vereinfachen Verfahren und eröffnen Wege zur Einreise zur Arbeitsplatzsuche.
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Wir verbessern die Perspektiven für gut integrierte Flüchtlinge.