Dorf hat Zukunft: Termine und Anforderungen

Veröffentlicht am 15.02.2017 in Allgemein

Auf den ersten Blick erschlägt der Forderungskatalog für die Teilnahme an "Unser Dorf hat Zukunft" den Leser ein wenig. Doch wenn man die einzelen Punkte mit den eigenen Vorstellungen vergleicht, dann findet man schnell, dass beim gemeinsamen Projekte schon sehr viel in die Wege geleitet wurde. Oder noch anzugehen ist. Die Ziele und Teilnahmebedingungen sind aus den Anforderungen des Bundeswettbewerbs (vgl. http://dorfwettbewerb.bund.de/) abgeleitet. Also der Reihe nach:

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind räumlich zusammenhängende Gemeinden sowie Gemeindeteile (Ortsteile) mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohnern.

Am Landeswettbewerb nehmen die aus den vorangegangenen Kreiswettbewerben als Sieger nominierten Orts- und Gemeindeteile der Kommunen teil.

Unter Beachtung der Teilnehmer am jeweiligen Kreiswettbewerb werden zum Landeswettbewerb gemeldet:

  • ein Teilnehmerdorf bei bis zu neun Teilnehmern am Kreiswettbewerb,

  • zwei Teilnehmerdörfer bei zehn und mehr Teilnehmern am Kreiswettbewerb.

Wie sieht der Terminplan aus?

  • 27.02.2017: gemeinsame Auftaktveranstaltung
  • bis Oktober 2017: Durchführung der Wettbewerbe in den Landkreisen
  • bis 15.03.2018: Einreichen der formgebundenen Bewerbungsunterlagen zum Landeswettbewerb (jeweils max. 20 Seiten) über die Verwaltungen der Landkreise an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat „Ländliche Entwicklung“
  • Juni/Juli 2018: Vor-Ort-Besichtigungen der am Landeswettbewerb teilnehmenden Dörfer durch die Bewertungskommission des Landes
  • bis Oktober 2018: Auszeichnung und erste Auswertung des Landeswettbewerbes in Sauen (Landessieger 2015)
  • bis zum 31.12.2018: Meldung der Teilnehmer am Bundeswettbewerb an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin
  • Februar 2019: Auswertung des Dorfwettbewerbs im Rahmen des „Brandenburger Dorf-Dialogs“
  • 2019 - Einreichen der Bewerbungsunterlagen der Landessieger zum 26. Bundeswettbewerb an die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Bonn

Wie sehen die Vorbereitungen auf Gemeindeebene aus?

Den am Wettbewerb teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeteilen wird die Bildung einer Arbeitsgruppe empfohlen, die die notwendigen Vorbereitungen koordiniert. Dies kann auch ein bestehender Arbeitskreis Dorfentwicklung sein.

Diesem Arbeitsgremium sollen neben Personen, die an der Dorfentwicklung oder am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den verschiedenen Bereichen entsprechend der Bewertungskriterien angehören. Hilfreich ist die Einbindung von Vereinsmitgliedern und Wirtschaftsbeteiligten.

Die Anmeldung der Dörfer erfolgt durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde bzw. das Amt. Eine Gemeinde kann auch mit mehreren Dörfern am Kreiswettbewerb teilnehmen.

Was geschieht in den Kreiswettbewerben?

Die Landkreise werden gebeten, die Kreiswettbewerbe als Vorentscheidung für den Landeswettbewerb 2018 im Jahr 2017 durchzuführen. Den Termin für die Anmeldung zum Kreisentscheid legt der jeweilige Landkreis fest. Kreisfreie Städte können sich, wenn sie keinen eigenen Wettbewerb organisieren, am Wettbewerb eines benachbarten Landkreises beteiligen.

Die Kreisbewertungskommissionen werden von den Landkreisen ggf. in Abstimmung mit der kreisfreien Stadt bestimmt. Bei der Auswahl der Mitglieder der Bewertungskommissionen soll neben der fachlichen Qualifikation im Sinne der Bewertungskriterien auch das ehrenamtliche Engagement berücksichtigt werden.

Als Kommissionsmitglieder sollen unter Leitung des für Ländliche Entwicklung zuständigen Fachbereiches der Kreisverwaltung insbesondere Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen/Fachbereiche der Kreisverwaltung und von Verbänden einbezogen werden:

  • Kreisarbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes,
  • Regionale Verbände der Bauern, der Landfrauen, des Tourismus,
  • Wirtschaftsförderung,
  • Bauwesen,
  • Denkmalpflege
  • Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Regionalstelle des Landesamtes für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung.

Die Kreisbewertungskommission ermittelt den oder die Kreissieger und wertet die Ergebnisse des Dorfwettbewerbs in geeigneter Form aus. Die Entscheidungen der Kreisbewertungskommissionen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie sieht der Landeswettbewerb aus?

Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg durchgeführt. Er steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg.

Am 10. Landeswettbewerb 2018 nehmen die Kreissieger teil.

Die Landkreise übersenden dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bis zum 15.03.2018 die für den Landeswettbewerb notwendigen Daten und Unterlagen der Kreissieger gemäß den Anforderungen des beiliegenden Anmeldeformulars. Zusätzlich ist das Protokoll über die Ermittlung der Kreissieger und eine Übersicht der am Kreiswettbewerb beteiligten Gemeinden zu übermitteln.

Die Mitglieder der Landesbewertungskommission werden vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg berufen.

Durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und den Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird der Wettbewerb in geeigneter Form mit den Beteiligten ausgewertet.

Weitere Hinweise und sämtliche relevanten Unterlagen für den Landeswettbewerb 2018 stehen unter http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.356204.de zur Verfügung. Die Entscheidungen der Landesbewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Welche Auszeichnungen gibts es überhaupt?

Für die Sieger im 10. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ sind Preisgelder vorgesehen. Diese sollen den ausgezeichneten Dörfern für Projekte im Sinne des Wettbewerbs zur Verfügung stehen. Die Auszahlung der Prämien aus ELER-Mitteln ist an ein vereinfachtes Verfahren zur Auszahlung von EU-Mitteln gebunden, indem u.a. Vergabebestimmungen zu beachten sind.

Die Prämien

  • Landessieger 10.000 €
  • 2. Platz 5.000 €
  • 3. Platz 3.000 €

Für besondere Leistungen behält sich die Bewertungskommission die Vergabe von Sonderprämien vor.

Der Landessieger und nach Maßgabe der Anzahl der teilnehmenden Dörfer der zweite (bei 51 bis 150 Teilnehmern) und dritte Platz (bei 151 bis 300 Teilnehmern) werden zum Bundeswettbewerb gemeldet. Sie nehmen damit an der im Rahmen der Internationalen Grünen Woche durchgeführten zentralen Auszeichnungsveranstaltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin teil. Gewinner und Teilnehmer am Landeswettbewerb werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend vorgestellt und gewürdigt.

Hinweise zur Präsentation des Dorfes bei der Bewertung durch die Landesbewertungskommission

Beim Wettbewerb wird davon ausgegangen, dass die Bewohner gemeinsam an der Gestaltung eines zukunftsfähigen Dorfes mitwirken. Die Vorstellung der entwickelten und umgesetzten Konzepte sollte im Mittelpunkt der Präsentation stehen. Für die Präsentation sind 2,5 Stunden vorgesehen.

Was geschieht bei der Präsentation?

  • Begrüßung und kurze Vorstellung des Ortes ca. 20 min
  • Besichtigung des Ortes ca. 100 min
  • Abschlussbesprechung ca. 30 min.

Die Präsentation während der Besichtigung des Ortes ist der Kernpunkt der Bewertung.

Weitere Hinweise:

  • Es ist hilfreich, wenn neben einer kurzen Begrüßung ein Überblick über die örtlichen Planungen, Entwicklungskonzepte und Leitbilder gegeben wird. Diese stehen im Kontext der Gemeinde- oder Stadtentwicklung. Sie sollten möglichst beim Rundgang aufgegriffen und konkretisiert werden.
  • Sinnvoll ist die Vorstellung mit modernen Medien um die Ausgangslage, die Veränderungen und die Auseinandersetzung mit dem Anspruch des Dorfwettbewerbs zu verdeutlichen (vorher – nachher).
  • Gut ist es, Planungen und andere Dokumente wie z. B. die Ortschronik, Dokumentationen, Fotos, Presseartikel o.ä. zur Einsichtnahme auszulegen oder Ausstellungstafeln zu nutzen.
  • Auch Neubau- und Gewerbegebiete sowie Ortsränder sollten in die Vorstellung einbezogen werden – ggf. als Fotos. Ein Lageplan mit eingezeichnetem Rundgang unterstützt die Orientierung und Rückerinnerung der Bewertungskommissionen.

Bei der Präsentation sollten die wesentlichen Probleme/Herausforderungen und Erfolge der Entwicklung in den vier Bewertungsfachbereichen gezielt und beispielhaft aufgezeigt werden.

Grundsätze der Bewertung

Die Leistungen der Dörfer werden vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und der bestehenden Potenziale bewertet. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Gemeinde gesetzt hat und was getan wurde, diese Ziele zu erreichen – gemäß dem Motto: „Was wollen wir? Was haben wir erreicht? Was ist noch zu tun?“

Die Bewertung basiert auf den nachfolgenden beschriebenen vier Bereichen, die wie folgt in die Bewertung eingehen:

  • Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen max. 20 Punkte
  • Soziale und kulturelle Aktivitäten max. 20 Punkte
  • Baugestaltung und -entwicklung max. 20 Punkte
  • Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft max. 20 Punkte
  • Gesamteindruck max. 20 Punkte

Bewertung der Wettbewerbsteilnehmer

  1. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen

Die Entwicklung des Dorfes in der Region wird beeinflusst durch neue Herausforderungen und die regionalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner können und sollen den notwendigen Anpassungs- und Entwicklungsprozess aktiv mitgestalten.

In der Gemeinde (bzw. dem Gemeindeteil) durch die Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam entwickelte Leitbilder und Entwicklungsstrategien, Ideen, Konzepte und Planungen für die Zukunft des Dorfes sollen dazu beitragen, den unverwechselbaren Charakter des Ortes zu erhalten, die wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen und die Lebensqualität im Sinne der Nachhaltigkeit zu verbessern.

Welche Entwicklungsziele gibt es? Wurde eine Zukunftsperspektive/Leitbild für das Dorf entwickelt? Wie werden diese Konzepte/Ideen umgesetzt?

  • Einbeziehung der Dorfbevölkerung sowie der Vereine, Verbände und Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Entwicklungszielen; Gibt es eine Kooperation zwischen haupt- und ehrenamtlichen Vertretern der Verwaltung?
  • Berücksichtigung überörtlicher Entwicklungen/Einbeziehung von Akteuren aus der Region – Wie ist die Zusammenarbeit der Dörfer innerhalb der Gemeinde und wie mit benachbarten Gemeinden?
  • Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, ist Auseinandersetzung mit dem Demographie-Trend erfolgt? Welche Ideen werden verfolgt, um den Wegzug aufzuhalten oder gibt es Zuzug?

1 Wirtschaftliche Initiativen / Unternehmen/Gewerbe

  • Anzahl von Arbeitsplätzen? Erschließung neuer Einkommensmöglichkeiten möglich?
  • Nachhaltige Energieversorgung (z.B. Einsatz von regenerativen Energiesystemen, nachhaltige Wärmeversorgung)
  • Sonstiges, z.B. Umgang mit (medizinischer) Grundversorgung (Arzt, Dorfschwester, Altenpflege)
  • Bringen sich ortsansässige Unternehmen aktiv ins Dorfleben ein?

2 Soziale und kulturelle Aktivitäten

Es geht darum, durch Angebote und Einrichtungen im sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich das Gemeinschaftsleben und die Integration von Einzelpersonen oder Gruppen generationsübergreifend zu fördern.

  • Welche Vereine, Gruppen und Bürgerinitiativen und andere Einrichtungen bestehen? Wie tragen sie ihrerseits zum Dorfleben bei; wie kooperieren sie untereinander?
  • Welche Aktivitäten gibt es zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen – werden diese aktiv ins Dorfleben einbezogen?
  • Welche Aktivitäten oder Initiativen zur Integration Zugezogener oder von Flüchtlingen wurden ergriffen?
  • Welche Aktivitäten zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit bestehen?
  • Vernetzung bei der Sicherung der sozialen Infrastruktur;
  • Was wird zur Vermittlung von Dorfgeschichte und zur Förderung oder Erhaltung von Dorftraditionen/Brauchtum getan?

3 Baugestaltung und -entwicklung

Baugestaltung und -entwicklung sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Dorfentwicklung und erleichtern die Identifikation. Die Lebens- und Wohnqualität wird maßgeblich durch die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Bausubstanz mitbestimmt.

Erhalt und Erlebbarkeit der Dorfstruktur (bauhistorische Situation)

  • Charakteristik des Dorfbildes erhalten, authentische Baustruktur erkennbar? Wie wurden neue Wohn‑ und Gewerbegebiete baulich und gestalterisch in das Dorf eingebunden?
  • Standortgemäße Gestaltung und Zustand von Straßen, Wegen und Plätzen/Anger und sonstiger Freiflächen wie Spielplätze und Sportanlagen (Einzäunung, Bepflanzung, Pflasterung, Beschilderung, Hinweistafeln)
  • Wie ist der Umgang mit Leerstand – Umnutzung oder Rückbau?
  • Verwendung von ortstypischen, authentischen (nachhaltigen) Materialien (stofflich und farblich) bei den ortsprägenden Bauten und Straßen/Wegen;
  • Was wird unternommen, um das Dorf als unverwechselbares bauliches Gesamtensemble weiterzuentwickeln?
  • Nutzung formeller oder informeller Planung (von Ortsgestaltungssatzungen, Bebauungsplänen oder anderen Planungen)?
  • Innenentwicklung - erfolgt die Raum- und Siedlungsentwicklung flächensparend und effizient? Ist die Innenentwicklung prioritär?
  • Berücksichtigung von Barrierefreiheit?

4 Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft

Das Grün im Dorf und die ländliche Gartenkultur prägen wesentlich den regionaltypischen Charakter des Dorfes. Die Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft unter Berücksichtigung einer umweltfreundlichen Landnutzung trägt zur Sicherung des Naturhaushalts bei. Daneben sollte aber die umliegende Landschaft den Einwohnern auch Möglichkeiten zur Identifikation und Erholung in nächster Nähe bieten.

  • Ist die Grüngestaltung den Bürgern ein Anliegen? Gibt es Landschafts- oder Grünordnungspläne?
  • Wie ist die Auswahl der Pflanzenarten und -sorten zur Gestaltung des Dorfplatz-, Friedhofs- und Straßenbegleitgrüns?
  • Wie wird im Ort mit naturnahen ökologischen Lebensräumen wie z.B. Gewässern oder historischen Kulturlandschaftselementen umgegangen?
  • Wie werden von außen einsehbare Zier-, Wohn-, Nutz- und Schulgärten gestaltet und gepflegt?
  • Wie fügt sich das Dorf in die Landschaft ein?

  • harmonische Einpassung der Bebauung in die Landschaft,
  • Einbindung landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe außerhalb der Ortslage in die Umgebung,
  • Gestaltung von Wegen am Dorfrand und Maßnahmen zum Schutz von Kulturlandschaftselementen.
  • Welche Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und des Biotopschutzes werden durchgeführt? Gibt es Ansätze zur Biotopvernetzung?
 
 

Für Sie vor Ort

Bürgerbüro NEUENHAGEN
Sprechzeiten
Dienstag    14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Freitag          9:00 - 12:00 Uhr

Ernst-Thälmann-Straße 32A
15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon 03342/ 212 446
E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de

Bürgerbüro ERKNER
Sprechzeiten
Montag          13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch       09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag   13:00 - 16:00 Uhr
Friedrichstraße 22a

15537 Erkner
Telefon 03342/ 212 446
E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de

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Mathias
Papendieck

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