Der klassische Tante-Emma-Laden ist Geschichte. In vielen Dörfern und Kleinstädten bleiben die Läden an Sonn- und Feiertagen geschlossen, weil es das Gesetz so haben will. Wenn es überhaupt Geschäfte gibt. Zeit für eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, stellen die Fraktionen von SPD und BSW im Potsdamer Landtag fest. Smart Store heißt das Zauberwort.
Alles schon mal dagewesen?
Nichts Neues? Als kleiner Junge stand der Autor dieser Zeilen staunend in dem Automaten-Restaurant am Berliner Alexander Platz. Durch die Scheiben der Automaten-Klappen, hinter denen sich belegte Brote oder Brötchen befanden, konnte man sehen, sie Mitarbeiter die Lebensmittel zubereiteten.
Smart Stores sind technisch gesehen "ein alter Hut": Automatisierte Warenausgaben, automatisierte Abrechnug mit der Kreditkarte oder von Gekauftem mit einem "cleveren" Einkaufswagen, All ist Alltag, zum Beispiel im Nachbarland Polen, Im Grunde "hinken" wir hinterher, weil der Gesetzgeber die entsprechenden Vorschriften anpassen muss. Fortschritt kan mühsam sein. (gu)
Ladenschluss-Zeiten längst aufgeweicht
Berlin hat seine Spätis oder die Tanke (mit Personal). Dort gibt es vieles, was am späten Abend oder am Wochenende noch fehlt. Dem Großstädter bringt auch ein Lieferdienst Waren für’s Alltägliche oder eben das Abendessen bzw. Getränke. Nur der Bewohner auf dem Lande steht vor verschlossenen Ladentüren. Besonders für Ältere ohne Auto – wird es mühsam überhaupt einzukaufen.
Automaten für das Land
Neue, digitale Versorgungsmodelle sollen hier Abhilfe schaffen. Smarte Stores mit Zugangskontrollen und KI-gestützte Automaten erobern ländliche Gemeinden, Ladeparks, Tankstellen und Flughäfen sind. Schreibt die Lebensmittelzeitung. Kurz gesagt vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal. König Kunde betritt quasi einen Automaten.
Funktionieren muss das Smart Store, muss aber auch rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig sein. Letzteres heisst auch: Das Sortiment muss auch auf den tatsächlichen Bedarf der potentiellen Kundschaft zugeschnitten sein. Rechtsicher meint klare Regeln für Öffnungszeiten von 24 Stunden und 7 Tagen. Und das ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten. In der Praxis würde würde das bedeuten: An diesen Tagen wird das Sortiment nicht nachgefüllt. Andere (Bundes)-Länder haben übrigens schon Regelungen zur Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen ohne Personal, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Bayern.
Versorgung in der Fläche sichern
„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“
Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu erhalten und ländliche Regionen attraktiv zu gestalten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“
Entschließungsantrag liegt vor
Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW (Landtag Brandenburg Drucksache 8/1782) die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Gefordert werden:
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Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
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Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
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Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.
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Bestehende Schutzstandards sollen gesetzlich verankert sein: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zunächst ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen. (SPD-Fraktion/gu)