Nicht nur in den Großstädten Deutschlands werden preisgerechte, neue Wohnungen für Familien knapp. Auch an den Rändern der Metropolen – auch Speckgürtel genannt – verschlingen die eigenen vier Wände immer mehr. Die große Koalition aus Sozialdemokraten und Unionsparteien startet eine Initiative.
Die Brandenburger SPD-Fraktion begrüßt die Beschlüsse der Koalitionsfraktionen im Bundestag zu einer Wohnrauminitiative. Dazu die wohnungspolitische Sprecherin der SPD im Landtag Brandenburg, Jutta Lieske:
„Das Fehlen bezahlbaren Wohnraums ist auch in Brandenburg ein ernsthaftes Problem, das wir seit Jahren bekämpfen. Baukindergeld, Bauflächengewinnung, Transparenz bei der Mietpreisbremse und Begrenzung der Modernisierungsumlage sind sinnvolle und notwendige Maßnahmen. Uns auf den Bund verlassen, reicht jedoch nicht. Daher erarbeitet die Landesregierung ein Wohnraumförderungsgesetz, in dem Maßnahmen der Landesförderung zusammengefasst sein werden, die die Bundesinitiative ergänzen. Das Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren bereits Maßnahmen ergriffen: So werden die Möglichkeiten der Eigenentwicklung von Kommunen zum Bau von Wohnungen im Landesentwicklungsplan deutlich ausgeweitet. 2017 wurden in der Städtebauförderung fast 100 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln eingesetzt.“
Das will die Berliner Koalition erreichen:
• Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Es ist ein sozialdemokratisches Kernprojekt des Koalitionsvertrages, das wir nun mit ersten großen Gesetzesinitiativen starten.
• Wir gehen gegen die massive Kostenexplosion auf dem Wohnungsmarkt vor. Damit das gelingt, brauchen wir beides: Die Förderung von zusätzlichem Wohnraum und ein starkes Mietrecht.
• Wir schaffen zusätzlichen Wohnraum für Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dafür investieren wir zwei Milliarden zusätzlich in den sozialen Wohnungsbau, unterstützen Familien beim Erwerb von Wohneigentum und setzen steuerliche Anreize für den Bau bezahlbarer Wohnungen.
• Wir schützen Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen und Verdrängung – mit der Weiterentwicklung der Mietpreisbremse und der Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung.
Wohnen muss für alle bezahlbar sein
Fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten. Auch außerhalb von Ballungsräumen ist der Wohnraum für Familien, Alleinerziehende, Rentner und Studierende knapp und die Preise steigen. Über vierzig Prozent der Haushalte in den Großstädten geben inzwischen mehr als ein Drittel ihres Haushaltseinkommens für die Miete aus.
Die Wohnungsfrage betrifft die grundlegenden Lebensbedingungen und das soziale Miteinander in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine solidarische Antwort, die den Einzelnen nicht schutzlos den Mietspekulanten und der Konkurrenz um knappen Wohnraum aussetzt.
Bezahlbares Wohnen ist deswegen ein sozialdemokratisches Kernprojekt des Koalitionsvertrages. Wir werden gegen die massive Kostenexplosion auf dem Wohnungsmarkt vorgehen.
Damit dies gelingt brauchen wir beides: Eine umfassende Wohnraumoffensive und ein starkes Mietrecht. Die ersten Schritte gehen wir jetzt noch vor dem Sommer an.
Mehr Wohnraum für kleinere und mittlere Einkommen
Wir sorgen dafür, dass der Bund auch weiterhin Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau übernimmt und investieren 2 Milliarden zusätzlich in die Förderung von bezahlbarem Wohnen. Die erforderliche Grundgesetzänderung hat die Bundesregierung bereits am 2. Mai auf den Weg gebracht. Das ist ein Meilenstein.
Wir machen den Weg für Investitionen des Bundes frei
Mit dem Baukindergeld und der steuerlichen Sonderabschreibung für bezahlbaren Wohnungsneubau wollen wir noch vor dem Sommer zwei weitere Maßnahmen zur Förderung von Wohnungsneubau anstoßen.
Wir unterstützen junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum und fördern den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit schaffen wir zusätzlichen Wohnraum für Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.
Besserer Schutz vor überhöhten Mietsteigerungen
Wir bringen noch vor dem Sommer ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Mietern und der Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung auf den Weg. Mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht verpflichten wir Vermieter zur Offenlegung der Vormiete. Das schafft mehr Transparenz, legt rechtlich unzulässige Mieterhöhungen bei Neuvermietung offen und ermöglicht Mietern ihre Rechte besser wahrzunehmen.
Die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten auf die Miete senken wir von 11 auf 8 Prozent ab und führen eine Höchstgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierung ein. Gezieltes „Herausmodernisieren“ wird sanktioniert. Damit schützen wir Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen und Verdrängung.