Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen erhalten weiter Geld!

Veröffentlicht am 27.05.2025 in Landespolitik

Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleichsgesetz bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten. Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen.

Um was geht es?

Der Entwurf der Landesregierung zu den Haushalten 2025 und 2026 sah die Streichung des § 17 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz und damit des Familienleistungsausgleichsgesetz vor. (Auch wenn der Name in die Irre führt. Es geht um Gelder, die das Land an die Kommunen überweist. Letztere können frei über die Zahlungen verfügen.)

Welche Auswirkungen hätte die Streichung?

Die Streichung des Familienleistungsausgleiches hätte bereits im Jahr 2025 eine rückwirkende Kürzung in den beschlossenen Haushalten der Gemeinden und Städte zur Folge. Für die Jahre ab 2027 sind allerdings Kürzungen angesagt.

Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt.

Erste Stimmen zum Ergebnis

„Viele Kommunalpolitiker haben sich bei mir für den Erhalt des Familienleistungsausgleiches eingesetzt. Deshalb freue ich mich besonders, dass ich heute die positive Nachricht übermitteln darf, dass diese Zahlungen an die Kommunen vollständig erhalten bleiben“, so Jörg Vogelsänger, finanzpolitischer Sprecher der SPD im Brandenburger Landtag.

Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“

Auch der Landkreistag Brandenburg begrüßt den zwischen Landesregierung, Koalitionsfraktionen und kommunalen Spitzenverbänden gefundenen Kompromiss zu den Kommunalfinanzen ausdrücklich. „Es ist von fundamentaler Bedeutung, dass es gelungen ist, auf den letzten Metern bis zum Haushalt und Haushaltsbegleitgesetz eine Lösung zu finden, mit der trotz der insgesamt schlechteren Finanzsituation auf Landes- und Kommunaler Ebene alle noch leben können“, sagt der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Landrat Siegurd Heinze. „Wir sind dankbar, dass das Land bereit ist, die Regelungen zum Familienleistungsausgleich beizubehalten und auf die Rück-
zahlungen der Wohngeldersparnis im Jahr 2025 weitgehend zu verzichten.

Landtag muss noch zustimmen

Mit den vereinbarten Änderungsanträgen von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der §17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Ein Schnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.

Gelder für unsere Städte und Gemeinden (Ansätze 2025)

Landtagswahlkreis 31:

  • Neuenhagen bei Berlin: 1.632.000 €

  • Waldgartengemeinde Schöneiche bei Berlin: 1.049.900 €

  • Erkner: 729.800 €

  • Woltersdorf an der Schleuse: 625.000 €

 
 

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