Frist für Förderungen: Gutes Geld für kleine Projekte

Veröffentlicht am 10.03.2017 in Umwelt

Die Aktionen heissen „Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21“ und „Gesunde Umwelt“ und sollen Projekte unterstützen, die für diese Themen stehen. Dafür stehen im Jahre 2017 beim Brandenburger Agrar- und Umweltministerium jetzt 170.000 Euro bereit. Die erste Bewerberfrist in diesem Jahr läuft bereits am 1. April ab.

„In allen Regionen Brandenburgs gibt es lokale Initiativen, die Projekte mit Bezug zum Umwelt- und Naturschutz durchführen wollen“, so Umweltminister Jörg Vogelsänger. „Vom Theaterstück, das sich dem Thema Klimaschutz widmet über ökologisch bewirtschaftete Gemeinschaftsgärten bis zu Zukunftswerkstätten sind ganz unterschiedliche Konzepte dabei. So vielfältig die Themenpalette ist, alle haben einen gemeinsamen Nenner: Allen geht es um ressourcenschonendes Leben und Wirtschaften durch Mitgestaltung und aktive Teilhabe.“

Mit den Förderprogrammen aus Lottomitteln wird dieses Engagement unterstützt. Gedacht ist es für Kleinprojekte mit einer maximale Förderhöhe je Antrag in der „Aktion Gesunde Umwelt“ in Höhe von maximal 2.500 Euro (ausschließlich für Sachkosten). In der „Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21“ ist eine Förderung bis 5.000 Euro pro Vorhaben vorgesehen.

Unterlagen für die Anträge gibt es bei www.aktion-brandenburg.de. Hier finden Sie auch zahlreiche Beispiele und Tipps, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Die erste Antragsfrist in diesem Jahr endet bereits am 1. April. Die nächsten Antragsfristen laufen für „Lokale Agenda 21“ am 01.06.2017 und am 01.08.2017, für „Gesunde Umwelt“ am 01.06.2017 ab

Hier stellen Sie Ihren Antrag

agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84, 15374 Müncheberg
Regine Berges
Telefon: 033432/ 824 67
buero@aktion-brandenburg.de
 
 

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